Welche Finanzierungshilfen sind in Luxemburg für Nachhaltigkeitsprojekte erhältlich?

Verlängerung der befristeten Umweltbeihilfe bis zum 30.06.2025

Das Wirtschaftsministerium hat beschlossen, die befristete Umweltbeihilfe um einen Zeitraum von 7 Monaten zu verlängern. Die befristete Umweltbeihilfe dient dazu, Unternehmen mehr Anreize zu bieten, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern, z. B. durch:

  • Steigerung der Energieeffizienz,
  • die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen,
  • Reduzierung des Wasserverbrauchs und der Umweltverschmutzung,
  • Recycling und Wiederverwendung von Abfällen.

Begünstigte

Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung  in Luxemburg verfügt.

Bedingungen

  • Unternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg verfügen
  • Beratung und Begleitung bei der Antragstellung durch Chambre des Métiers oder Chambre de Commerce
  • Die wesentliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmens muss von einem unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen bewertet werden
  • Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Maschinen und Anlagen oder Photovoltaikanlagen oder in die Erweiterung oder Renovierung von Gebäuden, die für handwerkliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden, mit Ausnahme von Gebäuden, die für Wohnzwecke oder ausschließlich für Miet- oder Verwaltungszwecke bestimmt sind
  • Investitionen mit einer Mindesthöhe von 7.500 €

Betrag

Die Beihilfehöchstintensität darf 100 000 Euros pro Gruppe nicht überschreiten, darf jedoch folgende Beträge nicht überschreiten:

  • 70 % der förderfähigen Investitionen für kleine Unternehmen,
  • 60 % der förderfähigen Investitionen für mittlere Unternehmen,
  • 50 % der förderfähigen Investitionen für große Unternehmen.

Fristen

Die neue Frist für die Einreichung des Beihilfeantrags ist der 30. Juni 2025. (Für Anträge, die durch die Chambre des Métiers begleitet werden, gilt eine Frist zur Übermittlung der Antragsunterlagen bis spätestens 15. Juni 2025!)

Ablauf:

  1. Voranalyse Ihrer aktuellen Situation / möglicher Maßnahmen / Vorschläge zu Beratern durch den Service eHandwierk für Handwerksbetriebe und durch die Chambre de Commerce für Nicht-Handwerksbetriebe
  2. Festlegung der möglichen Maßnahmen und Einholung von Angeboten Ihres Anbieters zur Umsetzung der Maßnahmen
  3. Beantragung Förderung vor Unterschrift eines Angebotes
  4. Validierung Ihres Förderantrags
  5. Umsetzung Ihrer Maßnahmen
  6. Bezahlung der Abschlussrechnung des Anbieters und Validierung durch die jeweilige Institution
  7. Auszahlung der Beihilfe

Weiterführender Informationen unter Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen - Guichet.lu

SME Packages – Sustainability

Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen? Sie haben ein Nachhaltigkeitsprojekt? Der Gesamtwert des Projekts liegt zwischen 6.650 € und 25.000 € zzgl. MwSt.?

Egal, ob es sich um die Senkung des Energieverbrauchs, des CO2-Fußabdruckes, des Wasserverbrauchs oder die Verbesserung der Abfallwirtschaft handelt, im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability bietet Ihnen das Wirtschaftsministerium einen Voucher in Höhe von 5.000 € an, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Der Voucher kann für Projekte von 6.650 bis 25.000 € zzgl. MwSt. verwendet werden.

Die Handwerksbetriebe müssen eine Voranalyse durch die eHandwierk der Chambre des Métiers (Handwerkskammer) unterziehen, die ihm beim Ausfüllen des Antragsformulars hilft.

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Infoblatt:

SME Packages - Sustainability - 24/11/2022

Sustainability Quick Check

Sie möchten ein Nachhaltigkeitsprojekt umsetzen, doch wissen nicht genau welche Maßnahmen Sie ergreifen könnten? Machen Sie unseren Sustainability Quick Check und finden Sie Ideen, um Ihr Unternehmen nachhaltiger zu gestalten: https://services.cdm.lu/sustainability-quick-check-de

SuperDrecksKëscht

Für weitere Informationen zur Abfallvermeidung und -trennung können Sie auch vom kostenlosen Beratungsangebot der SuperDrecksKëscht profitieren.

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Infoblatt:

Infoblatt: SuperDrecksKëscht fir Betriber - 11/11/2022

Starter Kit RSE

Das Programm Starter Kit RSE unterstützt Sie individuell bei Ihrem Übergang zu mehr Nachhaltigkeit.

Das Starter Kit RSE ermöglicht es Ihnen:

  • ihre gesamte Wertschöpfungskette zu durchleuchten;
  • ihren Corporate Social Responsibility (CSR)-Reifegrad festzulegen;
  • zu CSR-Themen geschult und sensibilisiert zu werden;
  • sich auf das ESR-Label vorzubereiten.

Das Starter Kit RSE Programm beinhaltet:

  • Die Beantragung der Finanzierung durch den Service eHandwierk
  • Den Zugang zur digitalen Plattform „Toolbox RSE“
  • Eine 3,5-tägige Beratung durch einen vom iNDR anerkannten Experten
  • Eine Pauschalförderung in Höhe von 5.000 €

Zur Teilnahme am Programm müssen Sie:

  • über eine Niederlassungserlaubnis verfügen;
  • die Bedingungen für KMU in Bezug auf Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanz erfüllen;
  • Ihren Hauptsitz in Luxemburg haben;
  • den Service eHandwierk der Chambre des Métiers kontaktieren, um eine Voranalyse für einen Antrag auf Unterstützung über MyGuichet.lu durchzuführen.

Für zusätzliche Informationen: Guichet.lu - Starter Kit RSE

Fit4Sustainability

Fit4Sustainability ermöglicht es Ihnen:

  • den ökologischen Fußabdruck durch die Optimierung Ihres Energieverbrauchs und die Umstellung auf erneuerbare Energien zu verkleinern
  • den Wasserverbrauch und die Umweltverschmutzung zu verringern
  • das Bewusstsein über die Möglichkeiten der Sharing Economy zu fördern
  • einen zirkulären Lebenszyklus für Ihre Produkte zu schaffen, bei dem fast kein Abfall entsteht

Das Programm Fit4Sustainability beinhaltet:

  • 1 Studie zur Bewertung Ihrer Umweltbelastung
  • 1 Aktionsplan mit Empfehlungen zu Investitionen und Verbesserungen
  • 70% Kofinanzierung (kleine Unternehmen), 60% (mittlere Unternehmen) oder 50% (große Unternehmen)

Für zusätzliche Informationen: https://www.luxinnovation.lu/de/fit-4-sustainability/

Investitionsbeihilfe

Unter verschiedenen Bedingungen können Sie staatliche Beihilfen für Ihre Investitionen bekommen. Um weitere Informationen über die zur Verfügung stehenden staatliche Beihilfen zu erhalten, können Sie sich gerne an die Abteilung Affaires Économiques der Chambre de Métiers wenden.

Für zusätzliche Informationen: https://services.cdm.lu/aides/aides-aux-entreprises

E-Mail: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

Tel.: 42 67 67 260

Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes

Unternehmen, die in Umwelttechnologien oder umweltfreundliche Verfahren investieren, können von einer spezifischen Beihilferegelung Gebrauch machen.

Für zusätzliche Informationen: https://guichet.public.lu/fr/entreprises/financement-aides/aides-environnement/industrie-services/aide-protec-environnement.html

Sie können weitere staatlichen Beihilfen auf unserer Website finden : https://services.cdm.lu/aides/aides-aux-entreprises

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