Welche Finanzierungshilfen sind in Luxemburg für Nachhaltigkeitsprojekte erhältlich?
Verlängerung der befristeten Umweltbeihilfe bis zum 30.06.2025
Das Wirtschaftsministerium hat beschlossen, die befristete Umweltbeihilfe um einen Zeitraum von 7 Monaten zu verlängern. Die befristete Umweltbeihilfe dient dazu, Unternehmen mehr Anreize zu bieten, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern, z. B. durch:
- Steigerung der Energieeffizienz,
- die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen,
- Reduzierung des Wasserverbrauchs und der Umweltverschmutzung,
- Recycling und Wiederverwendung von Abfällen.
Begünstigte
Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg verfügt.
Bedingungen
- Unternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg verfügen
- Beratung und Begleitung bei der Antragstellung durch Chambre des Métiers oder Chambre de Commerce
- Die wesentliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmens muss von einem unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen bewertet werden
- Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Maschinen und Anlagen oder Photovoltaikanlagen oder in die Erweiterung oder Renovierung von Gebäuden, die für handwerkliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden, mit Ausnahme von Gebäuden, die für Wohnzwecke oder ausschließlich für Miet- oder Verwaltungszwecke bestimmt sind
- Investitionen mit einer Mindesthöhe von 7.500 €
Betrag
Die Beihilfehöchstintensität darf 100 000 Euros pro Gruppe nicht überschreiten, darf jedoch folgende Beträge nicht überschreiten:
- 70 % der förderfähigen Investitionen für kleine Unternehmen,
- 60 % der förderfähigen Investitionen für mittlere Unternehmen,
- 50 % der förderfähigen Investitionen für große Unternehmen.
Fristen
Die neue Frist für die Einreichung des Beihilfeantrags ist der 30. Juni 2025. (Für Anträge, die durch die Chambre des Métiers begleitet werden, gilt eine Frist zur Übermittlung der Antragsunterlagen bis spätestens 15. Juni 2025!)
Ablauf:
- Voranalyse Ihrer aktuellen Situation / möglicher Maßnahmen / Vorschläge zu Beratern durch den Service eHandwierk für Handwerksbetriebe und durch die Chambre de Commerce für Nicht-Handwerksbetriebe
- Festlegung der möglichen Maßnahmen und Einholung von Angeboten Ihres Anbieters zur Umsetzung der Maßnahmen
- Beantragung Förderung vor Unterschrift eines Angebotes
- Validierung Ihres Förderantrags
- Umsetzung Ihrer Maßnahmen
- Bezahlung der Abschlussrechnung des Anbieters und Validierung durch die jeweilige Institution
- Auszahlung der Beihilfe
Weiterführender Informationen unter Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen - Guichet.lu
SME Packages – Sustainability
Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen? Sie haben ein Nachhaltigkeitsprojekt? Der Gesamtwert des Projekts liegt zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt.?
Egal, ob es sich um die Senkung des Energieverbrauchs, des CO2-Fußabdruckes, des Wasserverbrauchs oder die Verbesserung der Abfallwirtschaft handelt, im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability bietet Ihnen das Wirtschaftsministerium eine Subvention in Höhe von 70 % an, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Die Subvention kann für Projekte von 3.000 bis 25.000 € zzgl. MwSt. verwendet werden.
Die Handwerksbetriebe müssen eine Voranalyse durch die eHandwierk der Chambre des Métiers (Handwerkskammer) unterziehen, die ihm beim Ausfüllen des Antragsformulars hilft.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Infoblatt:
SME Packages - Sustainability - 24/11/2022
Sustainability Quick Check
Sie möchten ein Nachhaltigkeitsprojekt umsetzen, doch wissen nicht genau welche Maßnahmen Sie ergreifen könnten? Machen Sie unseren Sustainability Quick Check und finden Sie Ideen, um Ihr Unternehmen nachhaltiger zu gestalten: https://services.cdm.lu/sustainability-quick-check-de
SuperDrecksKëscht
Für weitere Informationen zur Abfallvermeidung und -trennung können Sie auch vom kostenlosen Beratungsangebot der SuperDrecksKëscht profitieren.
Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Infoblatt:
Infoblatt: SuperDrecksKëscht fir Betriber - 11/11/2022
Starter Kit RSE
Das Programm Starter Kit RSE unterstützt Sie individuell bei Ihrem Übergang zu mehr Nachhaltigkeit.
Das Starter Kit RSE ermöglicht es Ihnen:
- ihre gesamte Wertschöpfungskette zu durchleuchten;
- ihren Corporate Social Responsibility (CSR)-Reifegrad festzulegen;
- zu CSR-Themen geschult und sensibilisiert zu werden;
- sich auf das ESR-Label vorzubereiten.
Das Starter Kit RSE Programm beinhaltet:
- Die Beantragung der Finanzierung durch den Service eHandwierk
- Den Zugang zur digitalen Plattform „Toolbox RSE“
- Eine 3,5-tägige Beratung durch einen vom iNDR anerkannten Experten
- Eine Pauschalförderung in Höhe von 5.000 €
Zur Teilnahme am Programm müssen Sie:
- über eine Niederlassungserlaubnis verfügen;
- die Bedingungen für KMU in Bezug auf Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanz erfüllen;
- Ihren Hauptsitz in Luxemburg haben;
- den Service eHandwierk der Chambre des Métiers kontaktieren, um eine Voranalyse für einen Antrag auf Unterstützung über MyGuichet.lu durchzuführen.
Für zusätzliche Informationen: Guichet.lu - Starter Kit RSE
Fit4Sustainability
Fit4Sustainability ermöglicht es Ihnen:
- den ökologischen Fußabdruck durch die Optimierung Ihres Energieverbrauchs und die Umstellung auf erneuerbare Energien zu verkleinern
- den Wasserverbrauch und die Umweltverschmutzung zu verringern
- das Bewusstsein über die Möglichkeiten der Sharing Economy zu fördern
- einen zirkulären Lebenszyklus für Ihre Produkte zu schaffen, bei dem fast kein Abfall entsteht
Das Programm Fit4Sustainability beinhaltet:
- 1 Studie zur Bewertung Ihrer Umweltbelastung
- 1 Aktionsplan mit Empfehlungen zu Investitionen und Verbesserungen
- 70% Kofinanzierung (kleine Unternehmen), 60% (mittlere Unternehmen) oder 50% (große Unternehmen)
Für zusätzliche Informationen: https://www.luxinnovation.lu/de/fit-4-sustainability/
Elektromobilität - neuer Projektaufruf für die Ausschreibung von privater bzw. öffentlicher Ladeinfrastruktur ≥ 175 kW vom 03. Februar 2025 bis zum 03. Juni 2025
Die 6. Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Errichtung von öffentlicher / privater Ladeinfrastruktur mit einer Mindestladeleistung von 175 kW Euro läuft vom 3. Februar 2025 bis zum 3. Juni 2025.
Förderfähige Investitionen (mit Ausnahme von gebrauchten Komponenten) sind:
- Ladestation(en);
- Anschluss an das Netz (eine Speicheranlage ist förderfähig, wenn sie dazu beiträgt, die aufgrund der Ladestationen benötigte Anschlusskapazität zu verringern);
- gemeinsames intelligentes Lademanagementsystem;
- Vorrichtungen zur Datenübermittlung;
- Kontrolle der Ladestationen;
- Zahlungssystem;
- Beschilderung des Standorts;
- verbundene Hoch- und Tiefbauarbeiten
Begünstigte
Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg verfügt.
Bedingungen
- Neue Ladeinfrastruktur ≥ 175 kW, oder Erweiterung bestehender Ladeinfrastruktur möglich
- Ladeinfrastruktur wird zu 100 % aus erneuerbarem Strom versorgt (Vertrag)
- Mindestens 5 Jahre Betrieb ab Inbetriebnahme
- Kein Weiterverkauf oder Vermietung, Ausnahme Leasingverträge, die eine Übernahme am Ende des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer vorsehen
- Angemessene Preispolitik – vergleichbar und transparent
- Zugangsbedingungen nicht diskriminierend
- Diverse Anforderungen an Technik, Verfügbarkeit, Abrechnung, Kommunikation, etc. der Ladeinfrastruktur
Betrag
Die Höhe der Beihilfe wird auf Grundlage der förderfähigen Kosten des Projektes berechnet – die Höchstintensität ist u.a. abhängig davon, ob die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich ist und darf folgende Prozentsätze nicht überschreiten:
- Öffentlich zugänglich (ganzjährig 24/7) ⇒ max. 50 %,
- Öffentlich zugänglich 10h/24h, 5d/7d (ganzjährig) ⇒ max. 40 %,
- Private Ladeinfrastruktur ⇒ 30 %.
Betriebskosten bzw. Kosten zur Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.
Fristen
Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 3. Februar 2025 bis zum 3. Juni 2025. (Der Projektaufruf hat ein Gesamtbudget von maximal 5 Millionen Euro.)
Die Ladeinfrastruktur muss spätestens 12 Monate nach Bewilligung der Beihilfe in Betrieb genommen werden. Fristverlängerung bei externen Gründen ggf. möglich.
Verfahren
Wettbewerbliches Vergabeverfahren d.h. die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage der geringsten Höhe der Beihilfe pro Ladekapazität (€/kW), die durch das Projekt neu geschaffen wird. Die Ladekapazität wird wie folgt berücksichtigt:
- Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (24/7): 100 %,
- Öffentlich zugänglich (10h/24h, 5d/7d) ⇒ 80 %,
- Private Ladeinfrastruktur ⇒ 60 %.
Bezieht ein Projekt unterschiedliche Zugänglichkeitsniveaus ein, so gilt das niedrigste. Bei Gleichstand von Projekten erhält das Projekt Vorrang, das das höchste Zugänglichkeitsniveau hat.
Zuständige Behörden und nützliche Links
- Ministère de l'économie
- Guichet: Beihilfe zugunsten von Ladeinfrastrukturen infolge eines Projektaufrufs
- Kontaktstelle für Hilfestellung bei Antragstellung (Luxinnovation):
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Investitionsbeihilfe
Unter verschiedenen Bedingungen können Sie staatliche Beihilfen für Ihre Investitionen bekommen. Um weitere Informationen über die zur Verfügung stehenden staatliche Beihilfen zu erhalten, können Sie sich gerne an die Abteilung Affaires Économiques der Chambre de Métiers wenden.
Für zusätzliche Informationen: https://services.cdm.lu/aides/aides-aux-entreprises
E-Mail:
Tel.: 42 67 67 260
Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
Unternehmen, die in Umwelttechnologien oder umweltfreundliche Verfahren investieren, können von einer spezifischen Beihilferegelung Gebrauch machen.
Für zusätzliche Informationen: https://guichet.public.lu/fr/entreprises/financement-aides/aides-environnement/industrie-services/aide-protec-environnement.html
Sie können weitere staatlichen Beihilfen auf unserer Website finden : https://services.cdm.lu/aides/aides-aux-entreprises
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