Welche Finanzierungshilfen sind in Luxemburg für Innovationsprojekte erhältlich?

Anträge müssen vor Beginn der geplanten F&E-Investition oder der damit verbundenen Aktivitäten eingereicht werden, andernfalls werden sie ausgeschlossen.

SME Packages - Service

Für wen?

Jedes kleine oder mittlere Unternehmen mit Sitz in Luxemburg.

Zulässige Projekte

  • Verbesserung der Kundenerfahrung
  • Anpassung von Produkten und Dienstleistungen an die Erwartungen der Kunden
  • Einholen von Kundenmeinungen

Voraussetzungen

Der Gesamtwert des Projekts liegt zwischen 6.650 € und 25.000 € zzgl. MwSt.

Beträge

Das Wirtschaftsministerium bietet Unternehmen einen Voucher in Höhe von 6.000 € für die Implementierung der erforderlichen Maßnahmen.

Für weitere Informationen

SME Packages - Service - 24/11/2022

Kontaktieren Sie uns für

  1. Zusätzliche Informationen über das Programm SME Packages
  2. Die Überprüfung Ihrer Zulässigkeit für das Programm SME Packages
  3. Das Einreichen Ihres Antrages für die SME Packages Förderung

Investitionsbeihilfe

Unter verschiedenen Bedingungen können Sie staatliche Beihilfen für Ihre Investitionen bekommen. Um weitere Informationen über die zur Verfügung stehenden staatliche Beihilfen zu erhalten, können Sie sich gerne an die Abteilung Affaires Économiques der Chambre de Métiers wenden.

Für zusätzliche Informationen: https://services.cdm.lu/aides/aides-aux-entreprises

E-Mail: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

Tel.: 42 67 67 260

Fit4Innovation

Für wen?

Jedes kleine oder mittlere Unternehmen mit Sitz in Luxemburg.

Möchten Sie genau prüfen, wie Sie die Effizienz Ihres Unternehmens verbessern können?

Nehmen Sie Abstand von der täglichen Hektik und prüfen Sie, wie reibungslos und konsistent die Abläufe in Ihrem Unternehmen sind. Die Ermittlung potenzieller Verbesserungen Ihrer internen Organisation, Ihres Finanzmanagements und Ihres Kundenmanagements kann Ihnen helfen, unnötige Kosten zu senken, Ihre Kundenbeziehungen zu verbessern, Ihre Gewinne zu steigern und sich darauf vorzubereiten, Ihre zukünftige Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation zu unterstützen.

Beträge

  • Übernahme von 50% der Beratungsgebühren während der Bestandsaufnahmephase (maximale Gesamtkosten: 15.000 €).
  • Übernahme von 25% der Beratungsgebühren während der Umsetzungsphase.
  • 100 % garantierte Investitionsrendite am Ende Ihres Projekts.

Für zusätzliche Informationen: https://www.luxinnovation.lu/fr/fit-4-innovation/ 

Innovationsbeihilfe für KMU

Für wen?

Jedes kleine oder mittlere Unternehmen mit Sitz in Luxemburg.

Zulässige Kosten

  • Kosten für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten
  • Kosten im Zusammenhang mit der Abstellung von hochqualifiziertem Personal
  • Kosten im Zusammenhang mit Beratungsdiensten von externen Beratern
  • Kosten für Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Innovation

Beträge

Die maximale Beihilfehöhe darf 50 % der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.
Im Einzelfall kann die maximale Höhe der Beihilfe für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsdiensten für Innovation auf 100 % der beihilfefähigen Kosten angehoben werden, darf aber 0,2 Mio. € in einem Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.

Beihilfe für junge innovative Unternehmen

Für wen?

Nicht börsennotierte Kleinunternehmen mit Sitz in Luxemburg, deren Gründung weniger als fünf Jahre vor der Gewährung der Beihilfe erfolgte.

Voraussetzungen

  1. Das Unternehmen hat noch keine Gewinne ausgeschüttet.
  2. Das Unternehmen ist nicht aus einer Fusion entstanden.
  3. Das Unternehmen kann anhand einer Bewertung durch einen externen Sachverständigen nachweisen, dass es in absehbarer Zukunft neue oder im Vergleich zum Stand der Technik in dem betreffenden Sektor wesentlich verbesserte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln wird, bei denen das Risiko eines technologischen oder industriellen Misserfolgs besteht, oder deren Ausgaben für Forschung und Entwicklung mindestens 10 % ihrer gesamten Betriebskosten in mindestens einem der drei Jahre vor Gewährung der Beihilfe oder, im Falle eines jungen Unternehmens ohne finanzielle Vorgeschichte, im laufenden Geschäftsjahr ausmachen, wobei die Zahl von einem externen Prüfer bestätigt werden muss.

Beträge

Die Beihilfe darf 0,8 Mio. € (bzw. 1,2 Mio. € für Unternehmen in so genannten Fördergebieten) nicht überschreiten.

Beihilfe für Prozess- und Organisationsinnovationen

Für wen?

Jedes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg.

Zulässige Kosten

  • Personalkosten
  • Kosten für Geräte, Ausrüstung, Gebäude und Grundstücke, soweit und solange sie für das Projekt oder Programm genutzt werden
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und Patente, die von externen Quellen zu marktüblichen Bedingungen erworben oder in Lizenz genommen werden
  • Zusätzliche Allgemeinkosten, die direkt aufgrund des Projekts oder Programms anfallen

Beträge

Die Höhe der Beihilfe darf nicht mehr sein als:

  • 15 % für große Unternehmen;
  • 50 % für kleine und mittelgroße Unternehmen.

Große Unternehmen können eine solche Förderung nur erhalten, wenn sie mit einem oder mehreren kleinen oder mittleren Unternehmen oder kleinen oder mittleren privaten Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, wobei das oder die kleinen oder mittleren Unternehmen oder kleinen oder mittleren privaten Forschungseinrichtungen mindestens 30 % der gesamten förderfähigen Kosten tragen müssen.

Sie können weitere staatlichen Beihilfen für Innovationsprojekte auf unserer Website finden : https://services.cdm.lu/aides/aides-aux-entreprises