Machen Sie Wind zur Energiequelle für Ihr Unternehmen
Windenergie ermöglicht es Ihnen, die Energieautarkie Ihres Unternehmens zu stärken und zum Übergang zu einer kohlenstoffarmen Energieversorgung beizutragen. Darüber hinaus stellt sie eine interessante Ergänzung zu anderen erneuerbaren Energiequellen dar, insbesondere zur Photovoltaik.
Diese Lösung eignet sich besonders für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch in ländlichen oder stadtnahen Gebieten, wie Produktionsstätten, Bäckereien und Fertigungsbetriebe.
Um letztendlich eine zufriedenstellende energetische und wirtschaftliche Produktivität zu erreichen, muss die Anlage eine bestimmte Höhe und Leistung aufweisen, was in der Regel mit höheren Investitionen verbunden ist. Die Beteiligung an Windparks, möglicherweise auf regionaler Ebene, stellt in diesem Zusammenhang oft eine interessante Alternative für KMU dar.
Windenergie: Einsatzmöglichkeiten, Vorteile und Grenzen
Windenergie basiert auf dem einfachen Prinzip, die Energie des Windes mithilfe von Rotorblättern, die mit einem Generator verbunden sind, in mechanische Energie umzuwandeln. Diese wird dann wiederum in elektrische Energie umgewandelt. Es gibt verschiedene Arten von Windkraftanlagen, wobei horizontale Windkraftanlagen am weitesten verbreitet sind.
Windenergie hat den Vorteil, dass sie eine erneuerbare und lokale Energiequelle ist. Es handelt sich um eine ausgereifte und bewährte Technologie, deren Lebensdauer mindestens 20 Jahre betragen kann. Durch den Eigenverbrauch ermöglicht sie eine Verringerung der Netzabhängigkeit und schützt vor Schwankungen der Strompreise.
Die größte Einschränkung der Windenergie ist ihre Abhängigkeit vom Wind: Die Stromerzeugung hängt von der Windgeschwindigkeit und der Regelmäßigkeit der Windströmungen ab und erfordert einen Standort mit günstiger Windausrichtung.
Die folgende Tabelle zeigt die jährliche Stromerzeugung kleiner und mittlerer Windkraftanlagen in Abhängigkeit von der elektrischen Leistung, der Höhe der Windkraftanlage sowie der durchschnittlichen jährlichen Windgeschwindigkeit.
Die Errichtung von Windkraftanlagen unterliegt strengen Vorschriften und kann mit landschaftlichen oder akustischen Einschränkungen einhergehen. In der Regel ist im Vorfeld des Projekts eine Prüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich. Die Anfangsinvestition ist nach wie vor hoch, während die Kapitalrendite stark von den lokalen Windverhältnissen abhängt.
Windkraft und ihre verschiedenen Größenordnungen
Man unterscheidet mehrere Arten von Anlagen:
- Kleine Einzelwindkraftanlagen (einige kW bis ca. 30 kW), geeignet für Handwerksbetriebe, die über ein Grundstück oder einen Standort mit guter Windausrichtung verfügen. Sie erzeugen Strom, der direkt vom Betrieb verbraucht wird, und können in einigen Fällen mit Batterien gekoppelt werden, um den Eigenverbrauchsanteil weiter zu erhöhen.
- Windkraftanlagen mittlerer Leistung (30 bis 250 kW), die viel Platz und spezielle Genehmigungen erfordern. Sie werden selten von einem einzelnen Unternehmen installiert, können aber mehrere Gebäude oder ein Gewerbegebiet mit Strom versorgen.
- Große Windparks (mehrere MW), die in der Regel von spezialisierten Betreibern oder Projektentwicklern realisiert werden. Handwerker können sich daran in Form von Energiegenossenschaften oder Energiegemeinschaften beteiligen und so von lokalem Ökostrom profitieren, ohne die Investitionen oder die Auflagen für die Errichtung allein tragen zu müssen.
Die verschiedenen Nutzungsarten der Windenergie
- Eigenverbrauch: Der von der Windkraftanlage erzeugte Strom wird direkt vom Unternehmen verbraucht, um dessen laufenden Bedarf (Beleuchtung, Elektroheizung, Maschinen usw.) zu decken.
- Eigenverbrauch mit Speicherung: Kopplung an eine Batterie, um die Produktion zu glätten und einen Teil des Bedarfs auch bei Windstille zu decken.
- Netzeinspeisung: Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und zu einem vertraglich festgelegten Tarif verkauft.
- Gemeinschaftliche Windkraft: Beteiligung an einer lokalen Windkraftgenossenschaft oder Energiegemeinschaft, die Produktion und Verbrauch mehrerer Verbraucher bündelt. Diese Genossenschaften vereinen mehrere Unternehmen und Bürger, die gemeinsam eine oder mehrere Windkraftanlagen finanzieren. Der erzeugte Strom wird anschließend geteilt oder zu einem Vorzugspreis abgerechnet.
Der gemeinschaftliche Ansatz ermöglicht es einem Handwerksbetrieb:
- die Entwicklung der Windenergie in Luxemburg aktiv zu unterstützen;
- von lokalem Ökostrom zu kontrollierten Kosten zu profitieren;
- zu einem gemeinsamen und verantwortungsvollen Engagement beizutragen, ohne das Projekt allein tragen zu müssen.
>> Informieren Sie sich auf der Website der Klima-Agence über die Maßnahme „Teilen des (durch Photovoltaikmodule) erzeugten Stroms im Unternehmen“.
>> Besuchen Sie die Website „we share energy.lu“ des Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR)
Wo und unter welchen Bedingungen kann eine Windkraftanlage installiert werden?
Die Installation einer Windkraftanlage hängt stark vom Standort ab:
- Es muss ein ausreichendes Windpotenzial vorhanden sein (Windgeschwindigkeit und -konstanz, keine größeren Hindernisse);
- je nach Leistung der Anlage können Genehmigungen (Anschlussantrag, Umweltverträglichkeitsprüfung, Baugenehmigung) erforderlich sein, vor allem wenn die Leistung der Windkraftanlage über 800 W liegt ;
- die Nähe zu bewohnten oder geschützten Gebieten kann die Möglichkeiten einschränken.
In Luxemburg besteht das Windkraftpotenzial vor allem in Höhenlagen oder in offenen ländlichen Gebieten. Für ein Handwerksunternehmen in einem dicht bebauten Stadtgebiet ist es dagegen selten möglich, eine Windkraftanlage von nennenswerter Größe vor Ort zu errichten. Die Beteiligung an einer lokalen Genossenschaft oder Energiegemeinschaft ist hingegen eine realistische Alternative.
Warum ist Windenergie für meinen Betrieb interessant?
- Kosteneinsparungen und finanzielle Sicherheit: Stromerzeugung zu wettbewerbsfähigen und langfristig stabilen Preisen, wodurch die Abhängigkeit von Energiepreisen verringert wird.
- Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks: Eine Windkraftanlage erzeugt Strom ohne direkte CO₂-Emissionen.
- Verantwortungsbewusstes Engagement: Die Beteiligung an einer lokalen Windkraftgenossenschaft ermöglicht es, die erneuerbare Energieerzeugung zu unterstützen und gleichzeitig von grüner Energie zu profitieren.
Die wichtigsten Schritte zur Einführung von Windenergie im Unternehmen
Wenden Sie sich an die Chambre des Métiers, bevor Sie Schritte zur Initiierung eines Windkraftprojekts im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit unternehmen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf staatliche Fördermittel, die unbedingt beantragt werden müssen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten!
- Bestandsaufnahme und Vorstudie
- Einschätzung des Strombedarfs des Unternehmens und der Kosten.
- Ermittlung des Energieerzeugungspotenzials, insbesondere des Windpotenzials, oder Identifizierung von Windkraft-Energiegemeinschaftsprojekten, denen Sie beitreten können.
- Vorab-Machbarkeitsanalyse.
>> Über die nationale Energiedatenplattform Leneda können Sie Ihre Strom- und Gasdaten einsehen und analysieren.
- Bewertung der Anfangsinvestition oder der Teilnahmebedingungen für eine Energiegemeinschaft.
- Einholen von Angeboten
- Ermittlung der Lösung und Überprüfung der Machbarkeit des Projekts, um Angebotsanfragen bei den Anbietern zu stellen.
- Bewertung der Anforderungen und Wartungskosten.
Bewertung der Amortisierung
Die Amortisationsdauer ist der Zeitraum, der erforderlich ist, in dem die Energieeinsparungen die Anschaffungskosten ausgleichen.
- Formel: Amortisationszeit (Jahre) = Anschaffungskosten / Jährliche Einsparungen
Der Return on Investment (ROI) misst die Rentabilität eines Projekts, indem er die erzielten Gewinne mit den Anschaffungskosten vergleicht.
- Formel: ROI (%) = [(Nettogewinn – Anschaffungskosten) / Anschaffungskosten] × 100
- Beantragung von Fördermitteln und Finanzierungen
Ermittlung der in Frage kommenden Fördermittel. Entsprechende Anträge müssen Sie unbedingt stellen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten. - Planung, Umsetzung und Einstellungen
- Anfrage der Genehmigungen und der damit verbundenen Bedingungen für die Installation (wenden Sie sich an den Service Urbanisierung Ihrer Gemeinde, den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) oder den Verteilernetzbetreiber (VNB), und erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Umweltbehörde.
- Installation.
- Verträge (Anschlussvertrag – ÜNB/VNB, Einspeisevertrag – Versorger).
- Abnahme und Inbetriebnahme (Elektriker, VNB/ÜNB).
- Überwachung und Wartung
- Kontinuierliche Überwachung der Stromerzeugung und des Eigenverbrauchsanteils.
- Planung von Wartungsarbeiten, um die Produktion auf einem optimalen Niveau zu halten und die Effizienz langfristig zu optimieren.
Welche Fördermittel stehen mir für die Installation einer Windkraftanlage zur Verfügung?
Der luxemburgische Staat bietet finanzielle Fördermittel an, um Unternehmen zu Investitionen in Windenergie und ganz allgemein in die Erzeugung erneuerbarer Energien zu ermutigen.
Hilfen
Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.
Zielsetzung
Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.
Begünstigte
Alle Unternehmen:
- die über die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten verfügen;
- die ordnungsgemäß im Großherzogtum Luxemburg niedergelassen sind;
- die Projekte im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz durchführen.
Voraussetzungen
Die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen im Bereich des Umweltschutzes sind über den entsprechenden offiziellen Link abrufbar: Allgemeine Voraussetzungen – staatliche Umwelt- und Klimaschutzbeihilfen
Förderfähige Investitionsarten
Die Beihilferegelung deckt verschiedene Investitionen und Dienstleistungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ab:
- Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung: Projekte, die über bestehende Umweltstandards hinausgehen oder zukünftige Standards vorwegnehmen, einschließlich CO₂-armer Technologien, Infrastrukturen für Wasserstoff, Abwärme oder CO₂ sowie CO₂-Abscheidung und -Transport;
- Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen: Kauf, Leasing oder Umrüstung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit dem Ziel der Nullemission;
- Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außergeschlossen für Gebäude: Investitionen zur Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens 20 % oder 250 MWh/Jahr (ohne fossile Anlagen);
- Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Projekte zur Produktion, Speicherung und zum Transport erneuerbarer Energien, einschließlich Biogas;
- Effiziente Wärme- und Kältenetze: Bau, Erweiterung oder Modernisierung von Netzen, die überwiegend erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen;
- Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft: Projekte zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zum Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe sowie zur Verbesserung von Recycling und Wiederverwendung;
- Energieinfrastrukturen: Bau oder Modernisierung von Infrastrukturen für Strom, Wasserstoff oder Wärme (ohne Speicherung);
- Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie: Energieaudits, Machbarkeitsstudien und technische Beratung zur Vorbereitung förderfähiger Projekte.
Beihilfehöhen
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die maximalen Förderintensitäten aller Förderregelungen, ausgedrückt als Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, die im Rahmen eines einfachen Antragsverfahrens oder eines Projektaufrufs gewährt werden können. Jede Zeile entspricht einer spezifischen Förderregelung bzw. Fördermaßnahme
| Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | |
|
Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung (1) |
25% - 35% | 20% - 30% | 15% - 25% |
| Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen (2) |
60% | 50% | |
| Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz ausgeschlossen für Gebäude (1) |
25% | 20% | 15% |
| Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (3) |
50% - 65% | 40% - 55% | 30% - 45% |
| Effiziente Wärme- und Kältenetze (1) |
100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke |
| Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (1) |
60% | 50% | 40% |
| Energieinfrastrukturen (4) |
100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke |
| Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie (3) |
80% | 70% | 60% |
|
(1) Einfaches Antragsverfahren, das KMU vorbehalten ist, für Beihilfen von weniger als 100.000 Euro. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt. |
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Verfahren zur Gewährung der Beihilfen
Je nach Art und Umfang der Projekte können die Beihilfen im Rahmen von drei unterschiedlichen Verfahren gewährt werden: das einfache Antragsverfahren, der Projektaufruf sowie das Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren).
Das einfache Antragsverfahren
Das einfache Antragsverfahren ermöglicht es, eine Beihilfe ohne Projektaufruf oder Ausschreibungsverfahren in einem vereinfachten Rahmen zu erhalten.
Dieses Verfahren ist ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten und kommt nur für Projekte mit begrenztem Umfang in Betracht.
Es findet Anwendung, wenn der beantragte Beihilfebetrag 100.000 Euro nicht übersteigt.
Der Antrag wird von der zuständigen Behörde einzeln geprüft, auf Grundlage der geltenden gesetzlichen und technischen Voraussetzungen, ohne Vergleich mit anderen Projekten.
Ziel dieses Verfahrens ist es, den Zugang zu Fördermitteln für Projekte mit begrenztem Umfang und Budget zu erleichtern und zu beschleunigen.
Projektaufruf
Ein Projektaufruf ist ein Verfahren, mit dem die zuständige Behörde Unternehmen dazu auffordert, Projekte einzureichen, die einem im Voraus festgelegten Thema oder bestimmten Zielsetzungen entsprechen.
Die Beihilfen werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, sofern das eingereichte Projekt die gesetzlich festgelegten Förderkriterien erfüllt.
Zulässige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis das für den Projektaufruf vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.
Sobald die verfügbaren Mittel vollständig gebunden sind, können im Rahmen des betreffenden Projektaufrufs keine weiteren Beihilfen mehr gewährt werden, selbst wenn die eingereichten Projekte sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
Vom 3. August 2026 bis zum 31. Dezember 2026 können Projekte für folgende Arten von Beihilfen eingereicht werden:
| Art der Beihilfe | Budget |
| Investitionen in den Umweltschutz und die Dekarbonisierung | 6 Mio. Euro |
| Nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen | 6 Mio. Euro |
| Energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte | 6 Mio. Euro |
| Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft | 6 Mio. Euro |
Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren)
Das Ausschreibungsverfahren wird insbesondere für größere Projekte oder in Fällen angewandt, in denen die Anzahl der Anträge das verfügbare Budget voraussichtlich übersteigen wird.
In diesem Rahmen werden die Projekte anhand eines einzigen, im Voraus festgelegten Auswahlkriteriums bewertet und gereiht.
Dieses Kriterium entspricht dem Verhältnis zwischen der beantragten Beihilfe und der Umweltwirkung des Projekts.
Konkret werden die Vorhaben nach dem Umfang der benötigten Förderung verglichen, der erforderlich ist, um eine bestimmte Einheit Umweltwirkung zu erzielen, beispielsweise eine Emissionsminderung oder eine Energieeinsparung.
Projekte mit dem günstigsten Verhältnis zwischen Fördermittelbedarf und Umweltwirkung werden vorrangig ausgewählt.
Die Beihilfen werden entsprechend der Rangfolge vergeben, bis die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
Dieses Verfahren soll eine effiziente und transparente Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen, indem die Umweltwirkung pro gewährtem Förder-Euro maximiert wird.
Fristen
Der Antrag auf Investitionsbeihilfe für Umweltschutzmaßnahmen ist über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen.
Die Beihilfeanträge müssen zwingend vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
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Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:
Der Erwerb von Grundstücken sowie vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Im Falle einer Unternehmensübernahme gilt als Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die unmittelbar mit dem übernommenen Betrieb verbunden sind. |
Zuständige Behörden und nützliche Links
Luxinnovation - Service aides (Tél.: +352 43 62 63 1)
Antrag zur Beihilfe (Guichet.lu)
Ministère de l'Économie (Service aides : Tél.: +352 247 74 704)
Catalogue des pièces jointes pour la démarche MECO : Demande d’aide à l’investissement en faveur de la protection de l’environnement et du climat (ENV)
Loi du 8 décembre 2025
Letzte Aktualisierung: 1 September 2026
Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren.
Betreff
Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren. Diese wird auf Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines solchen Transformationsprojekts getätigt werden.
Begünstigte
Begünstigt sind alle Handels-, Industrie-, Bergbau- oder Handwerksunternehmen, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind und eine förderfähige Investition tätigen.
Voraussetzungen
Die Investitionen und Betriebsausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens erfolgen. Die Laufzeit eines solchen Projekts darf höchstens drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre betragen.
Unter ökologischer und energetischer Transformation versteht man jede Veränderung, die die Umweltbelastungen bei der Energieerzeugung oder beim Energieverbrauch beziehungsweise bei der Ressourcennutzung reduziert. Diese Veränderung muss wesentlich sowie technischer oder materieller Natur sein.
Von dieser Definition ausgeschlossen sind:
- die Einstellung der Nutzung eines Verfahrens;
- der bloße Ersatz oder die Erweiterung von Ausrüstungen;
- Änderungen, die ausschließlich aus Schwankungen der Faktorpreise resultieren;
- regelmäßige saisonale Anpassungen und andere zyklische Veränderungen;
- der Handel mit neuen oder wesentlich verbesserten Produkten.
Förderfähige Kosten
Die Steuervergünstigung umfasst ausschließlich die nachstehend aufgeführten Investitionen und Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens stehen:
- Investitionen in abnutzbare materielle Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Gebäuden, landwirtschaftlichem Nutzvieh sowie mineralischen und fossilen Lagerstätten;
- Investitionen in Software oder Patente, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 erworben wurden;
- Aufwendungen für die Nutzung oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Patenten oder Software, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 überlassen wurden;
- Ausgaben für Beratungs-, Analyse- und technische Unterstützungsleistungen externer Dienstleister, die nicht zu den üblichen Betriebsausgaben des Unternehmens zählen, wie beispielsweise laufende Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbemaßnahmen;
- Personalkosten für Mitarbeitende, die unmittelbar mit der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens betraut sind;
- Ausgaben für die Weiterbildung von Mitarbeitenden, die unmittelbar an der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens beteiligt sind.
Zu erreichende Ziele
Die im Rahmen eines Projekts der ökologischen und energetischen Transformation getätigten Investitionen und Betriebsausgaben müssen mindestens eines der nachstehenden Ziele erfüllen:
- Deutliche Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass der Energieverbrauch um mindestens 20 % gesenkt wird. Die Einsparung wird im Vergleich zur durchschnittlichen Energieeffizienz des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation berechnet;
- Deutliche Dekarbonisierung eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % reduziert werden. Die Reduktion wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der Transformation ermittelt;
- Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen, um den Energiebedarf des Unternehmens durch Eigenverbrauch zu decken. Als Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen gelten insbesondere Windenergie, Solarthermie und Photovoltaik, Geothermie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas sowie erneuerbarer Wasserstoff und daraus abgeleitete erneuerbare Energieträger;
- Die Luftverschmutzung am Produktionsstandort des Unternehmens über die Emissionsgrenzwerte hinaus zu reduzieren, die in der Großherzoglichen Verordnung vom 27. Juni 2018 über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie in der geänderten Großherzoglichen Verordnung vom 30. Mai 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft festgelegt sind. Das Emissionsminderungspotenzial der wirtschaftlichen Tätigkeit wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Produktionsstandorts während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation ermittelt;
- Deutliche Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens durch eine Verringerung des Einsatzes primärer Rohstoffe um mindestens 15 %, oder den Ersatz primärer Rohstoffe zu mindestens 20 % durch Nebenprodukte oder Sekundärrohstoffe. Die Verbesserung der Materialeffizienz wird auf Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs primärer Rohstoffe des betreffenden Verfahrens während der fünf Geschäftsjahre vor Beginn der Transformation ermittelt;
- Einführung eines Produktionsverfahrens, das eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung ermöglicht.
Höhe der Steuervergünstigung
Der Satz der Steuervergünstigung beträgt 18 % für Investitionen und Betriebsausgaben, mit Ausnahme von abnutzbaren materiellen Investitionen.
Für diese Investitionen gilt ein Satz von 6 %, der zusätzlich zum Satz von 12 % der Steuergutschrift für Globalinvestitionen gewährt wird. Dadurch profitieren auch abnutzbare materielle Investitionen insgesamt von einer Steuervergünstigung in Höhe von 18 %.
Praktische Modalitäten und Fristen
System der Förderfähigkeitsbescheinigung und Zertifizierung
Um eine Steuergutschrift im Rahmen eines Projekts zur ökologischen und energetischen Transformation geltend zu machen, muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung ein Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung sowie die Höhe der während eines Geschäftsjahres getätigten Investitionen und Betriebsausgaben bestätigt.
Die Ausstellung dieses Zertifikats setzt jedoch voraus, dass zuvor eine „Förderfähigkeitsbescheinigung“ (Attestation d’éligibilité) des Ministeriums für Wirtschaft erteilt wurde.
Antrag auf eine Förderfähigkeitsbescheinigung
Der Antrag auf Erteilung einer Förderfähigkeitsbescheinigung ist beim Ministerium für Wirtschaft einzureichen. Dies erfolgt über ein Online-Verfahren auf MyGuichet.lu oder über die mobile Anwendung MyGuichet.lu. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren mit Authentifizierung.
Bearbeitungsfrist der Verwaltung
Die ministerielle Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Förderfähigkeitsbescheinigung erfolgt so rasch wie möglich und spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags.
Antrag auf ein Zertifikat
Für jedes Geschäftsjahr, in dem Investitionen und/oder Betriebsausgaben im Rahmen des Projekts getätigt wurden, kann das Unternehmen beim Ministerium für Wirtschaft die Ausstellung eines Zertifikats beantragen.
Bei sonstigem Rechtsverlust muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden, in dem die Investitionen und/oder Betriebsausgaben angefallen sind.
Nach Prüfung des Antrags stellt das Ministerium das Zertifikat schnellst möglich und spätestens innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres aus.
Zertifiziert werden können ausschließlich Investitionen und Betriebsausgaben, die nach Einreichung des Antrags auf Erteilung der Förderfähigkeitsbescheinigung getätigt wurden.
Zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung das vom Ministerium für Wirtschaft ausgestellte Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung der Investitionen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres bestätigt. Diese Regelung ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anwendbar.
Zuständige Behörden und nützliche Links
Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist bei der Administration des Contributions Directes (ACD) einzureichen. Das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich ab 2025 verfügbar sein.
Antragsformular für die Bescheinigung der Förderfähigkeit (MyGuichet)
FAQ - Bonification d'impôt pour investissement (nur FR)
Letzte Aktualisierung: 1. September 2026
- Unternehmen, die sich an einem Windkraftprojekt beteiligen, können einen über 15 Jahre garantierten Einspeisetarif in Anspruch nehmen (Großherzogliche Verordnung vom 1August 2014 über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen).
- Entdecken Sie auch unsere Broschüre mit den staatlichen Fördermitteln für die Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.
Unterstützung beim Einstieg
In Luxemburg gibt es mehrere Instrumente und Anlaufstellen, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung sowie der Finanzierung von Projekten, der Anschaffung von Ausrüstung oder bei Energieaudits unterstützen.
Die Chambre des Métiers kann Ihnen eine Orientierung in folgende Richtungen geben:
- Fördermittel für die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, insbesondere über das „Klimaprogramm Handwierk“, eine Initiative der Chambre des Métiers (Partner des Programms „Klima Pakt fir Betriber“), die allgemeine Informationen zur Dekarbonisierung von Unternehmen bereitstellt;
- Programme für technische Beratung und Audits (Experten und Berater);
- Schulungen und Informationsveranstaltungen für Ihr Team.
Über das vom „ KlimaPakt fir Betriber “ bereitgestellte Online-Tool können Sie die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung Ihres Unternehmens entdecken (kreuzen Sie „Handwerk“ in der linken Spalte an). Sie können sich auch von den zur Verfügung gestellten Fallbeispielen inspirieren lassen.
Luxinnovation begleitet Unternehmen im Rahmen der Investitionsförderung für den Umweltschutz sowie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Entdecken Sie auch die von Luxinnovation entwickelte Übersicht über Akteure im Bereich Nachhaltigkeit: eine Übersicht des luxemburgischen Ökosystems für Nachhaltigkeitsförderer.
Der Service eHandwierk und die Berater der Chambre des Métiers [CDM – Sustainable Handwierk Home / Link] stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sie über die für Sie am besten geeigneten Maßnahmen zu informieren.
Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen im Bereich der Windenergie
Der Ausbau der Windenergie stößt in Luxemburg aufgrund von regulatorischen und landschaftlichen Auflagen, der Erweiterung des Stromnetzes und der Bevölkerungsdichte weiterhin auf Hindernisse. Es gibt jedoch einen Erweiterungsplan und eine Reihe vorgesehener Projekte im Bereich der Windenergie, um die Ziele des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans (PNEC) zu erreichen.
Es ist anzumerken, dass für kleine Betriebe die technischen Fortschritte bei kleinen Windkraftanlagen (unter 30 kW) und Hybridmodellen (Windkraft + Solar + Speicherung) interessante Perspektiven eröffnen. Tatsächlich machen Innovationen im Bereich der Windkraftanlagen diese Technologie für KMU immer zugänglicher.
In Zukunft könnte die Beteiligung an (lokalen) Genossenschaften oder Energiegemeinschaften oder an Gemeinschaftsprojekten ein bevorzugter Weg für Handwerker sein, die sich an der Energiewende beteiligen und gleichzeitig von lokal erzeugtem Ökostrom profitieren möchten.