Heizung und Warmwasser im Handwerk: Lösungen für einen besseren Verbrauch

Heizungen sind einer der größten Energieverbraucher in Handwerksbetrieben. Ob sie die Raumluft erwärmen oder Warmwasser erzeugen, sie tragen wesentlich zum Komfort der Mitarbeiter bei. Mehr noch: Ein funktionierendes Heizsystem ist auch notwendig, um gute Produktionsbedingungen zu gewährleisten.

Für jede Tätigkeit das passende Heizsystem

Die verschiedenen Arten von Handwerksbetrieben erfordern Heiztechniken, die auf die jeweiligen Tätigkeiten des Unternehmens abgestimmt sind (Verwaltungsräume, Produktionshallen, Werkstätten usw.). Im Handwerk gibt es verschiedene Heizsysteme. Dazu zählen Luftheizung, Strahlungsheizung, Infrarotheizung, Deckenstrahlplatten, Flächenheizung, Fußbodenheizung usw. Erfahren Sie mehr auf der Website der Chambre des Métiers.

Derzeit kommt man häufig zu dem Schluss, dass bestimmte Heizungsanlagen veraltet, überdimensioniert oder sogar defekt sind. Dies führt zu einer vermeidbaren Energieverschwendung. Energiesparmaßnahmen können daher durch die Optimierung der bestehenden Anlage oder, falls erforderlich, durch die Entscheidung für eine neue Anlage umgesetzt werden.

Welche Einsparpotenziale gibt es?

Die jährlich erzielbaren Einsparungen lassen sich anhand des Bedarfs an Warmwasser und Heizung sowie anhand der Gebäudeeigenschaften und der Leistung Ihrer derzeitigen Heizungsanlage berechnen.

Beispielsweise kann ein Brennwertkessel im Vergleich zu einer alten Anlage 25 % bis 30 % Energie einsparen.

Gut zu wissen: Eine Senkung der Raumtemperatur um 1 °C reduziert den jährlichen Heizverbrauch um etwa 8 %.

Welche Heizungsart eignet sich am besten für mein Unternehmen?

Besonderheiten der Beheizung von Hallen und Werkstätten

In Hallen und Werkstätten bestehen spezifische Anforderungen an die Heizung. Bei großen, offenen Räumen und hohen Decken ist es beispielsweise notwendig, ein energieeffizientes Heizsystem zu installieren, um die Arbeitsbereiche in der richtigen Höhe zu beheizen.

 

Wärmerückgewinnung in Betracht ziehen

Für manche Handwerkbetriebe ist die Installation eines Wärmerückgewinnungssystems eine besonders geeignete Lösung.

Hier einige konkrete Beispiele:

  • Bäckerei: Die Abwärme wird aus den Ofenabgasen mittels eines Wärmetauschers zur Beheizung des Ladenbereichs und zur Warmwasserbereitung zurückgewonnen.

Weitere Informationen finden Sie hier

  • Metzgerei: Die von den Kondensatoren der Kühlaggregate erzeugte Wärme zur Vorwärmung des Brauchwassers wird zurückgewonnen.

Weitere Informationen finden Sie hier

  • Mechanische Werkstätten: Wärme wird aus der Absaugung der Lackierkabinen zurückgewonnen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Die Vorteile einer leistungsstarken Heizungsanlage

  • Senkung der Energiekosten: Ein modernes und richtig dimensioniertes Heizsystem ermöglicht es, den Energieverbrauch zu begrenzen.
  • Verbesserung des Komforts und der Arbeitsbedingungen: Die Gebäudenutzer profitieren von einer angemessenen, gleichmäßigen und angenehmen Temperatur.
  • Umweltschutz: Weniger Energieverbrauch bedeutet auch weniger CO₂-Emissionen in die Atmosphäre. Zudem benötigen moderne Systeme wie Wärmepumpen, die Umgebungswärme und Strom nutzen, oder Biomasseanlagen keine fossilen Brennstoffe zur Wärmeerzeugung.

In Luxemburg legt der integrierte nationale Energie- und Klimaplan (PNEC) Klima- und Energieziele bis zum Jahr 2030 fest. Langfristiges Ziel ist es, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Der PNEC sieht insbesondere eine CO₂-Steuer auf fossile Brennstoffe vor (45 €/t CO₂im Jahr 2026).

 

Wie können Sie Ihr Heizsystem optimieren?

Es gibt zahlreiche Maßnahmen, mit denen der Energieverbrauch bei der Beheizung von Hallen und Werkstätten gesenkt werden kann :

  • Passen Sie die Betriebszeiten an die Nutzungszeiten der Räumlichkeiten an.
  • Überprüfen Sie, ob die Temperaturen entsprechend dem aktuellen Bedarf richtig eingestellt sind.
  • Installieren Sie ein Wärmerückgewinnungssystem für die Lüftung.
  • Minimieren Sie Wärmeverluste, z. B. durch Verkürzung der Öffnungszeiten von Fenstern und Toren während der Heiz- oder Kühlsaison.
  • Installieren Sie intelligente Thermostate, um die Temperaturen einfach zu regeln.
  • Isolieren Sie Heizungsrohre außerhalb der beheizten Bereiche und der Deckenbereiche.
  • Stellen Sie sicher, dass die Thermostate ordnungsgemäß funktionieren.
  • Verschließen und isolieren Sie nicht genutzte und funktionale Öffnungen im Gebäude.
  • Überprüfen und ersetzen Sie Dichtungen (an Türen, Toren).
  • Trennen Sie Lagerbereiche von Arbeitsbereichen und senken Sie die Temperatur in den Lagerbereichen.

In bestimmten Fällen reichen Optimierungsmaßnahmen nicht aus und die Anlage muss komplett ausgetauscht werden. Dies ist der Fall, wenn der Heizkessel oder das bestehende Heizsystem veraltet, ineffizient oder energieintensiv ist. In diesem Fall muss der Wärmebedarf des Gebäudes raumweise gemäß der Norm DIN EN 12831 oder bei der Wiederverwendung alter Strukturen nach der Optimus-Methode berechnet werden.

Für den Warmwasserbedarf können Solarthermie-Kollektoren eine interessante ergänzende Lösung darstellen. Sie ermöglichen es, einen Teil des Warmwassers aus einer erneuerbaren Energiequelle vorzuwärmen oder zu erzeugen und so den Energieverbrauch des Unternehmens zu senken.

Aktionsplan für ein optimales Heizsystem

Wenden Sie sich in jedem Fall an die Chambre des Métiers, ehe Sie Maßnahmen zur Installation einer Heizungsanlage ergreifen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf staatliche Fördermittel, die unbedingt beantragt werden müssen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten!

  1. Bestandsaufnahme und Voranalyse
  • Wärmebedarf ermitteln.
  • Ausgangssituation und Parameter der bestehenden Anlage analysieren und ermitteln.
  • Möglichkeiten zur Wärmerückgewinnung analysieren.
  1. Einholung von Angeboten
  • Beauftragung eines Fachmanns, um die gesamte Anlage je nach Bedarf zu verbessern und gegebenenfalls zu ersetzen.
  • Vorteile einer Kaskadenanlage prüfen.
  • Geeignete Heizungslösung ermitteln und Machbarkeit des Projekts überprüfen.
  1. Bewertung der Amortisierung

Legen Sie mit Hilfe eines Experten die ideale Lösung für die Wärmeerzeugung und -verteilung fest.

  1. Beantragung von Fördermitteln und Finanzierungen

Ermittlung der in Frage kommenden Fördermittel. Entsprechende Anträge müssen Sie unbedingt stellen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten.

  1. Planung, Inbetriebnahme und Systemeinstellungen
  • Planung der Maßnahmen nach Bereichen und in kleinen Zeitfenstern, um den laufenden Betrieb nicht zu behindern.
  • Umsetzung der erforderlichen Anpassungen und Systemeinstellungen bei Inbetriebnahme.
  • Erläuterung der neuen Arbeitsabläufe für Ihr Team.
  1. Überwachung und Wartung
  • Regelmäßige Überprüfung der Leistung des Systems und Schulung des Teams, um Anomalien und Verschwendung zu erkennen.
  • Einführung einer Strategie zur kontinuierlichen Verbesserung, die sich an der Weiterentwicklung der Werkstatt orientiert.

Beispiele luxemburgischer Betriebe, die sich für eine leistungsstarke und umweltfreundliche Heizung entschieden haben

Hotel Belle Vue in Vianden: Holzheizkessel, Sonnenkollektoren und Wärmerückgewinnung

Entdecken Sie diese Fallstudie auf der Website des Programms „Klimapakt fir Betrieber“.

Welche Fördermittel stehen mir zur Verfügung, um mein Heizsystem zu verbessern?

Der luxemburgische Staat bietet finanzielle Fördermittel an, um Unternehmen bei der besseren Nutzung ihres Heizsystems zu unterstützen.

Hilfen

Im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability werden Sie individuell bei der Umsetzung konkreter Lösungen zur Verringerung Ihrer Umweltbelastungen unterstützt.

Betreff

Im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability werden Sie individuell bei der Umsetzung konkreter Lösungen zur Verringerung Ihrer Umweltbelastungen unterstützt. Folgende Initiativen werden unterstützt: Einsparungen durch einen geringeren Energie- oder Wasserverbrauch, eine verbesserte Abfallwirtschaft oder eine Verringerung des CO2-Fußabdrucks.

Begünstigte

Alle kleinen und mittleren Unternehmen in Luxemburg.

Bedingungen

  • Kleines oder mittleres luxemburgisches Unternehmen
  • Das Unternehmen hat noch nicht von zwei Nachhaltigkeitsvouchern profitiert
  • Projekt mit einem Wert zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt.

Betrag

Sie zahlen die Rechnung des Anbieters und erhalten einen Zuschuss von 70% vom Wirtschaftsministerium - KMU, Handwerk und Handel.

Fristen

Ablauf:

  1. Voranalyse Ihrer aktuellen Situation durch den Service eHandwierk für Handwerksbetriebe und durch die Chambre de Commerce für Nicht-Handwerksbetriebe
  2. Festlegung Ihres Packages und Ihres Anbieters
  3. Einreichen und Validierung Ihres Förderantrags
  4. Umsetzung Ihres Packages
  5. Bewertung Ihres Packages
  6. Bezahlung der Rechnung des Anbieters
  7. Erhalt des Vouchers

Zuständige Behörden und nützliche Links

Sie wollen mehr Informationen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

Tel.: 42 67 67 - 505

Machen Sie den Sustainability Quick Check :

Laden Sie die Flyer herunter :

Letztes Update: 24. März 2025

Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.

Zielsetzung

Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.

Begünstigte

Alle Unternehmen:

  • die über die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten verfügen;
  • die ordnungsgemäß im Großherzogtum Luxemburg niedergelassen sind;
  • die Projekte im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz durchführen.

Voraussetzungen

Die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen im Bereich des Umweltschutzes sind über den entsprechenden offiziellen Link abrufbar: Allgemeine Voraussetzungen – staatliche Umwelt- und Klimaschutzbeihilfen

Förderfähige Investitionsarten

Die Beihilferegelung deckt verschiedene Investitionen und Dienstleistungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ab:

  • Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung: Projekte, die über bestehende Umweltstandards hinausgehen oder zukünftige Standards vorwegnehmen, einschließlich CO₂-armer Technologien, Infrastrukturen für Wasserstoff, Abwärme oder CO₂ sowie CO₂-Abscheidung und -Transport;
  • Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen: Kauf, Leasing oder Umrüstung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit dem Ziel der Nullemission;
  • Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außergeschlossen für Gebäude: Investitionen zur Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens 20 % oder 250 MWh/Jahr (ohne fossile Anlagen);
  • Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Projekte zur Produktion, Speicherung und zum Transport erneuerbarer Energien, einschließlich Biogas;
  • Effiziente Wärme- und Kältenetze: Bau, Erweiterung oder Modernisierung von Netzen, die überwiegend erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen;
  • Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft: Projekte zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zum Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe sowie zur Verbesserung von Recycling und Wiederverwendung;
  • Energieinfrastrukturen: Bau oder Modernisierung von Infrastrukturen für Strom, Wasserstoff oder Wärme (ohne Speicherung);
  • Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie: Energieaudits, Machbarkeitsstudien und technische Beratung zur Vorbereitung förderfähiger Projekte.

Beihilfehöhen

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die maximalen Förderintensitäten aller Förderregelungen, ausgedrückt als Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, die im Rahmen eines einfachen Antragsverfahrens oder eines Projektaufrufs gewährt werden können. Jede Zeile entspricht einer spezifischen Förderregelung bzw. Fördermaßnahme

  Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen

Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung (1)

25% - 35% 20% - 30% 15% - 25%
Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen (2)
60% 50%   
Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz ausgeschlossen für Gebäude (1)
25% 20% 15%
Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (3)
50% - 65% 40% - 55% 30% - 45%
Effiziente Wärme- und Kältenetze (1)
100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (1)
60% 50% 40%
Energieinfrastrukturen (4)
100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke
Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie (3)
80% 70% 60%

(1) Einfaches Antragsverfahren, das KMU vorbehalten ist, für Beihilfen von weniger als 100.000 Euro. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt.
(2) Einfaches Antragsverfahren, das KMU vorbehalten ist, begrenzt auf eine Beihilfe für höchstens fünf Straßenfahrzeuge pro Unternehmen und einen Höchstbetrag von 300.000 Euro je Unternehmen. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gewährt.
(3) Einfaches Antragsverfahren, das sowohl KMU als auch Großunternehmen offensteht.
(4) Beihilfe, die ausschließlich im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt wird.

Verfahren zur Gewährung der Beihilfen

Je nach Art und Umfang der Projekte können die Beihilfen im Rahmen von drei unterschiedlichen Verfahren gewährt werden: das einfache Antragsverfahren, der Projektaufruf sowie das Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren).

Das einfache Antragsverfahren

Das einfache Antragsverfahren ermöglicht es, eine Beihilfe ohne Projektaufruf oder Ausschreibungsverfahren in einem vereinfachten Rahmen zu erhalten.

Dieses Verfahren ist ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten und kommt nur für Projekte mit begrenztem Umfang in Betracht.

Es findet Anwendung, wenn der beantragte Beihilfebetrag 100.000 Euro nicht übersteigt.

Der Antrag wird von der zuständigen Behörde einzeln geprüft, auf Grundlage der geltenden gesetzlichen und technischen Voraussetzungen, ohne Vergleich mit anderen Projekten.

Ziel dieses Verfahrens ist es, den Zugang zu Fördermitteln für Projekte mit begrenztem Umfang und Budget zu erleichtern und zu beschleunigen.

Projektaufruf

Ein Projektaufruf ist ein Verfahren, mit dem die zuständige Behörde Unternehmen dazu auffordert, Projekte einzureichen, die einem im Voraus festgelegten Thema oder bestimmten Zielsetzungen entsprechen.

Die Beihilfen werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, sofern das eingereichte Projekt die gesetzlich festgelegten Förderkriterien erfüllt.

Zulässige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis das für den Projektaufruf vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.

Sobald die verfügbaren Mittel vollständig gebunden sind, können im Rahmen des betreffenden Projektaufrufs keine weiteren Beihilfen mehr gewährt werden, selbst wenn die eingereichten Projekte sämtliche Voraussetzungen erfüllen.

Vom 3. August 2026 bis zum 31. Dezember 2026 können Projekte für folgende Arten von Beihilfen eingereicht werden:

Art der Beihilfe Budget
Investitionen in den Umweltschutz und die Dekarbonisierung 6 Mio. Euro
Nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen 6 Mio. Euro
Energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte 6 Mio. Euro
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft 6 Mio. Euro

Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren)

Das Ausschreibungsverfahren wird insbesondere für größere Projekte oder in Fällen angewandt, in denen die Anzahl der Anträge das verfügbare Budget voraussichtlich übersteigen wird.

In diesem Rahmen werden die Projekte anhand eines einzigen, im Voraus festgelegten Auswahlkriteriums bewertet und gereiht.

Dieses Kriterium entspricht dem Verhältnis zwischen der beantragten Beihilfe und der Umweltwirkung des Projekts.

Konkret werden die Vorhaben nach dem Umfang der benötigten Förderung verglichen, der erforderlich ist, um eine bestimmte Einheit Umweltwirkung zu erzielen, beispielsweise eine Emissionsminderung oder eine Energieeinsparung.

Projekte mit dem günstigsten Verhältnis zwischen Fördermittelbedarf und Umweltwirkung werden vorrangig ausgewählt.

Die Beihilfen werden entsprechend der Rangfolge vergeben, bis die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.

Dieses Verfahren soll eine effiziente und transparente Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen, indem die Umweltwirkung pro gewährtem Förder-Euro maximiert wird.

Fristen

Der Antrag auf Investitionsbeihilfe für Umweltschutzmaßnahmen ist über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen.

Die Beihilfeanträge müssen zwingend vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:

  • dem Beginn der mit der Investition verbundenen Bauarbeiten;
  • der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

Der Erwerb von Grundstücken sowie vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.

Im Falle einer Unternehmensübernahme gilt als Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die unmittelbar mit dem übernommenen Betrieb verbunden sind.

Zuständige Behörden und nützliche Links

Luxinnovation - Service aides (Tél.: +352 43 62 63 1)

Antrag zur Beihilfe (Guichet.lu)

Ministère de l'Économie (Service aides : Tél.: +352 247 74 704)

Catalogue des pièces jointes pour la démarche MECO : Demande d’aide à l’investissement en faveur de la protection de l’environnement et du climat (ENV)

Loi du 8 décembre 2025

Letzte Aktualisierung: 1 September 2026

Fit 4 Sustainability begleitet Unternehmen bei der Analyse und Verringerung ihrer Umweltauswirkungen. Das Programm ermöglicht es ihnen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Betriebskosten zu reduzieren, ihre Marktposition zu stärken und den wachsenden Erwartungen von Kunden und Geschäftspartnern im Bereich Nachhaltigkeit gerecht zu werden.

Fit4Sustainability unterstützt Sie dabei:

  • Ihren CO₂-Fußabdruck zu reduzieren, indem Sie Ihren Energieverbrauch optimieren und verstärkt auf erneuerbare Energien setzen.
  • Ihren Wasserverbrauch sowie die Wasserverschmutzung zu verringern.
  • Das Bewusstsein für die Chancen und Potenziale der Sharing Economy zu stärken.
  • Ihren Produkten einen kreislauforientierten Lebenszyklus zu verleihen, der zu einer weitgehenden Vermeidung von Abfällen beiträgt.

Das Programm Fit4Sustainability umfasst:

  • Eine Analyse zur Bewertung der Umweltauswirkungen Ihres Unternehmens.
  • Einen Maßnahmenplan mit Empfehlungen zu Investitionen und Verbesserungsmaßnahmen.
  • Eine Kofinanzierung von:
    • 70 % für kleine Unternehmen,
    • 60 % für mittlere Unternehmen,
    • 50 % für große Unternehmen.

Zuständige Behörden und nützliche Links

Luxinnovation

Chambre des Métiers : Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. 

Letzte Aktualisierung : 1. September 2026

Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren.

Betreff

Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren. Diese wird auf Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines solchen Transformationsprojekts getätigt werden.

Begünstigte

Begünstigt sind alle Handels-, Industrie-, Bergbau- oder Handwerksunternehmen, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind und eine förderfähige Investition tätigen.

Voraussetzungen

Die Investitionen und Betriebsausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens erfolgen. Die Laufzeit eines solchen Projekts darf höchstens drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre betragen.

Unter ökologischer und energetischer Transformation versteht man jede Veränderung, die die Umweltbelastungen bei der Energieerzeugung oder beim Energieverbrauch beziehungsweise bei der Ressourcennutzung reduziert. Diese Veränderung muss wesentlich sowie technischer oder materieller Natur sein.

Von dieser Definition ausgeschlossen sind:

  • die Einstellung der Nutzung eines Verfahrens;
  • der bloße Ersatz oder die Erweiterung von Ausrüstungen;
  • Änderungen, die ausschließlich aus Schwankungen der Faktorpreise resultieren;
  • regelmäßige saisonale Anpassungen und andere zyklische Veränderungen;
  • der Handel mit neuen oder wesentlich verbesserten Produkten.

Förderfähige Kosten

Die Steuervergünstigung umfasst ausschließlich die nachstehend aufgeführten Investitionen und Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens stehen:

  • Investitionen in abnutzbare materielle Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Gebäuden, landwirtschaftlichem Nutzvieh sowie mineralischen und fossilen Lagerstätten;
  • Investitionen in Software oder Patente, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 erworben wurden;
  • Aufwendungen für die Nutzung oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Patenten oder Software, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 überlassen wurden;
  • Ausgaben für Beratungs-, Analyse- und technische Unterstützungsleistungen externer Dienstleister, die nicht zu den üblichen Betriebsausgaben des Unternehmens zählen, wie beispielsweise laufende Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbemaßnahmen;
  • Personalkosten für Mitarbeitende, die unmittelbar mit der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens betraut sind;
  • Ausgaben für die Weiterbildung von Mitarbeitenden, die unmittelbar an der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens beteiligt sind.

Zu erreichende Ziele

Die im Rahmen eines Projekts der ökologischen und energetischen Transformation getätigten Investitionen und Betriebsausgaben müssen mindestens eines der nachstehenden Ziele erfüllen:

  • Deutliche Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass der Energieverbrauch um mindestens 20 % gesenkt wird. Die Einsparung wird im Vergleich zur durchschnittlichen Energieeffizienz des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation berechnet;
  • Deutliche Dekarbonisierung eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % reduziert werden. Die Reduktion wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der Transformation ermittelt;
  • Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen, um den Energiebedarf des Unternehmens durch Eigenverbrauch zu decken. Als Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen gelten insbesondere Windenergie, Solarthermie und Photovoltaik, Geothermie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas sowie erneuerbarer Wasserstoff und daraus abgeleitete erneuerbare Energieträger;
  • Die Luftverschmutzung am Produktionsstandort des Unternehmens über die Emissionsgrenzwerte hinaus zu reduzieren, die in der Großherzoglichen Verordnung vom 27. Juni 2018 über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie in der geänderten Großherzoglichen Verordnung vom 30. Mai 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft festgelegt sind. Das Emissionsminderungspotenzial der wirtschaftlichen Tätigkeit wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Produktionsstandorts während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation ermittelt;
  • Deutliche Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens durch eine Verringerung des Einsatzes primärer Rohstoffe um mindestens 15 %, oder den Ersatz primärer Rohstoffe zu mindestens 20 % durch Nebenprodukte oder Sekundärrohstoffe. Die Verbesserung der Materialeffizienz wird auf Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs primärer Rohstoffe des betreffenden Verfahrens während der fünf Geschäftsjahre vor Beginn der Transformation ermittelt;
  • Einführung eines Produktionsverfahrens, das eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung ermöglicht.

Höhe der Steuervergünstigung

Der Satz der Steuervergünstigung beträgt 18 % für Investitionen und Betriebsausgaben, mit Ausnahme von abnutzbaren materiellen Investitionen.

Für diese Investitionen gilt ein Satz von 6 %, der zusätzlich zum Satz von 12 % der Steuergutschrift für Globalinvestitionen gewährt wird. Dadurch profitieren auch abnutzbare materielle Investitionen insgesamt von einer Steuervergünstigung in Höhe von 18 %.

Praktische Modalitäten und Fristen

System der Förderfähigkeitsbescheinigung und Zertifizierung

Um eine Steuergutschrift im Rahmen eines Projekts zur ökologischen und energetischen Transformation geltend zu machen, muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung ein Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung sowie die Höhe der während eines Geschäftsjahres getätigten Investitionen und Betriebsausgaben bestätigt.

Die Ausstellung dieses Zertifikats setzt jedoch voraus, dass zuvor eine „Förderfähigkeitsbescheinigung“ (Attestation d’éligibilité) des Ministeriums für Wirtschaft erteilt wurde.

Antrag auf eine Förderfähigkeitsbescheinigung

Der Antrag auf Erteilung einer Förderfähigkeitsbescheinigung ist beim Ministerium für Wirtschaft einzureichen. Dies erfolgt über ein Online-Verfahren auf MyGuichet.lu oder über die mobile Anwendung MyGuichet.lu. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren mit Authentifizierung.

Bearbeitungsfrist der Verwaltung

Die ministerielle Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Förderfähigkeitsbescheinigung erfolgt so rasch wie möglich und spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags.

Antrag auf ein Zertifikat

Für jedes Geschäftsjahr, in dem Investitionen und/oder Betriebsausgaben im Rahmen des Projekts getätigt wurden, kann das Unternehmen beim Ministerium für Wirtschaft die Ausstellung eines Zertifikats beantragen.

Bei sonstigem Rechtsverlust muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden, in dem die Investitionen und/oder Betriebsausgaben angefallen sind.

Nach Prüfung des Antrags stellt das Ministerium das Zertifikat schnellst möglich und spätestens innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres aus.

Zertifiziert werden können ausschließlich Investitionen und Betriebsausgaben, die nach Einreichung des Antrags auf Erteilung der Förderfähigkeitsbescheinigung getätigt wurden.

Zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung das vom Ministerium für Wirtschaft ausgestellte Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung der Investitionen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres bestätigt. Diese Regelung ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anwendbar.

Zuständige Behörden und nützliche Links

Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist bei der Administration des Contributions Directes (ACD) einzureichen. Das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich ab 2025 verfügbar sein.

Antragsformular für die Bescheinigung der Förderfähigkeit (MyGuichet)

FAQ - Bonification d'impôt pour investissement (nur FR)

Letzte Aktualisierung: 1. September 2026

  • Verschiedene Förderprogramme der Stromversorger, wie beispielsweise das Programm „enoprimes“, sind mit staatlichen Beihilfen kumulierbar.
  • Luxinnovation begleitet Unternehmen im Rahmen der Investitionsförderung für den Umweltschutz sowie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Entdecken Sie auch die von Luxinnovation entwickelte Übersicht über Akteure im Bereich Nachhaltigkeit: eine Übersicht des luxemburgischen Ökosystems für Nachhaltigkeitsförderer.
  • Entdecken Sie auch unsere Broschüre mit den staatlichen Beihilfen zur Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.

Unterstützung beim Einstieg

In Luxemburg gibt es mehrere Instrumente und Anlaufstellen, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung sowie der Finanzierung von Projekten, der Anschaffung von Ausrüstung oder bei Energieaudits unterstützen.

Die Chambre des Métiers kann Ihnen eine Orientierung in folgende Richtungen geben:

  • Fördermittel für die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, insbesondere über das „Klimaprogramm Handwierk“, eine Initiative der Handwerkskammer (Partner des Programms „Klima Pakt fir Betriber“), die allgemeine Informationen zur Dekarbonisierung von Unternehmen bereitstellt;
  • Programme für technische Beratung und Audits (Experten und Berater);
  • Schulungen und Informationsveranstaltungen für Ihr Team.

Über das vom KlimaPakt fir Betriber “ bereitgestellte Online-Tool können Sie die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung Ihres Unternehmens entdecken (kreuzen Sie „Handwerk“ in der linken Spalte an). Sie können sich auch von den zur Verfügung gestellten Fallbeispielen inspirieren lassen.

Der Service eHandwierk und die Berater der Chambre des Métiers [CDM – Sustainable Handwierk Home / Link] stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sie über die für Sie am besten geeigneten Maßnahmen zu informieren.

Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen

Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden bleibt ein wesentlicher Hebel, um die Treibhausgasemissionen zu senken und die im Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan Luxemburgs (PNEC) für 2021–2030 festgelegten Ziele zu erreichen. Für das Handwerk bedeutet die Energiewende insbesondere eine Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energien, deren Preisvolatilität eine große Herausforderung darstellt.

Der Austausch alter Heizungssysteme durch Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, ist dabei eine vorrangige Lösung. Vor allem Wärmepumpen bieten einen doppelten Vorteil: Sie tragen zum einen zur Dekarbonisierung der Gebäude bei und ermöglichen zum anderen eine Senkung des Endenergieverbrauchs im Einklang mit den nationalen Zielen.

In den kommenden Jahren sollten wir in Luxemburg auf eine schrittweise Senkung des Wärmeverbrauchs hinarbeiten, aufbauend auf gezielten Maßnahmen wie der energetischen Sanierung von Wohngebäuden, der Reduzierung des Gasverbrauchs oder der Stärkung freiwilliger Vereinbarungen mit der Industrie.

Darüber hinaus entwickelt sich die Geothermie derzeit zu einer vielversprechenden Technologie, um die Dekarbonisierung des Handwerks voranzutreiben. Diese Entwicklungen zeichnen eine Zukunft, in der das Handwerk von nachhaltigeren, effizienteren und widerstandsfähigeren Heizsystemen profitieren kann, die den energiepolitischen Herausforderungen genügen.