Ein schlecht gedämmtes Gebäude ist in der Regel die Ursache für mehr oder weniger erhebliche Wärmeverluste. Durch die Verbesserung der Dämmung der Gebäudehülle kann ein Unternehmen seinen Energiebedarf senken, seine Betriebskosten verringern und die mit dem Betrieb des Gebäudes verbundenen CO₂-Emissionen begrenzen, während gleichzeitig der thermische und akustische Komfort gesteigert wird.
Eine gute Dämmung ist immer gleichbedeutend mit Einsparungen
Die Durchführung von Dämmmaßnahmen ist ein unverzichtbarer erster Schritt hin zu einem energieeffizienteren Gebäude.
Luftundichtigkeiten, die im Winter zu Wärmeverlusten und im Sommer zu Kühlungsverlusten führen, treten häufig an Fenstern, Dächern, Fußböden, Türen und Toren auf.
Da die Betriebsgebäude von Handwerksbetrieben in mehrere Bereiche unterteilt sein können (Lager, Verwaltungsräume, Verkaufs- und Ausstellungsräume usw.), unterscheiden sich die zu untersuchenden Flächen sowie die verwendeten Baumaterialien. Tatsächlich kann die Idealtemperatur in diesen verschiedenen Bereichen variieren. Außerdem können in großen Werkhallen große Türen oder Fenster zu höheren Wärmeverlusten führen. Hinzu kommt, dass die Dämmung von Böden und Decken nicht immer ausreichend ist.
Welches Einsparpotenzial hat mein Unternehmen?
Das Einsparpotenzial hängt stark vom Ausgangszustand des Gebäudes ab. Unter Berücksichtigung der Gebäudehülle, aber auch der Heizung, Lüftung und Klimatisierung kann eine Sanierung Energieeinsparungen von bis zu 80 % ermöglichen.
Die Dicke der Dämmung kann beispielsweise eine entscheidende Rolle spielen: Mit einer PU-Dämmung (Polyurethan) von 16 cm statt 6 cm lassen sich etwa 35 % der Heizenergie einsparen.
Durch den Einsatz von Wärmedämmverglasungen lässt sich zudem der Wärmeverlust durch Transmission um bis zu 80 % reduzieren.
Warum und wann sollten Sie die Energieeffizienz der Gebäude Ihres Unternehmens verbessern?
Heutzutage entspricht die Außenhülle älterer Gebäude nicht mehr den aktuellen Energieeffizienzkriterien.Durch Alterung entstandene Risse, alte Fugen und beschädigte Fensterrahmen sind Ursachen für Wärmeverluste. Durch ihre Sanierung lässt sich der Heiz- und gegebenenfalls auch der Kühlbedarf senken, was zu Energieeinsparungen und geringeren Betriebskosten führt.
Verbesserung des Komforts für die Nutzer
Eine gute Dämmung sorgt für mehr thermischen und akustischen Komfort. So vermeiden Sie kalte Wände, Zugluft und Überhitzung. Gleichzeitig tragen Sie dazu bei, Lärmbelästigungen von außen oder aus anderen Bereichen des Gebäudes zu reduzieren.
Verbesserung der Raumluftqualität
Eine schlechte Dämmung ist in der Regel gleichbedeutend mit Feuchtigkeit in den Wänden. Es kann zu Schimmelbildung kommen, was unerwünschte gesundheitliche Folgen (Atemwegsbeschwerden, HNO-Infektionen usw.) sowie eine Beschädigung der Bausubstanz und der Materialien nach sich ziehen kann.
In einem ordnungsgemäß gedämmten Gebäude sorgt ein geeignetes Lüftungssystem
dafür, dass die Raumluft gereinigt und ein gesundes Arbeitsumfeld aufrechterhalten wird.
Energieeinsparungen und Reduzierung von Treibhausgasen
Durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude Ihres Unternehmens erzielen Sie erhebliche Energieeinsparungen. Indem Sie Ihren Energiebedarf senken, verringern Sie Ihre Betriebskosten und Ihren Verbrauch, was ebenfalls dazu beiträgt, die mit dem Gebäude verbundenen CO₂-Emissionen zu reduzieren.
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Steht eine energetische Sanierung an? Bei einem Neubau oder einer Renovierung eines Nutzgebäudes in Luxemburg müssen die durch großherzogliche Verordnung (règlement grand-ducal) geregelten Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllt werden. Die Regierung hat zudem eine hilfreiche FAQ-Liste erstellt, um mehr Klarheit zu schaffen: Weitere Informationen finden Sie hier. |
Verbesserungsmaßnahmen
Wärmedämmung
- Priorisieren Sie die Dämmung der Decke, insbesondere wenn das Gebäude über eine große Eingangshalle verfügt. Danach kann die Dämmung der Wände ins Auge gefasst werden.
- Bevorzugen Sie aus statischen Gründen eine Außendämmung.
- Es kann hilfreich sein, über die empfohlenen Mindeststandards hinauszugehen.
- Wählen Sie Dämmstoffe, die für den Schutz im Sommer geeignet sind.
- Geben Sie nachhaltigen Dämmstoffen unter Berücksichtigung ihrer Umweltverträglichkeit und ihrer Langlebigkeit den Vorzug.
- Verwenden Sie hinterlüftete Fassaden/Dächer, um den Kühlbedarf zu senken.
- Installieren Sie Photovoltaikmodule auf dem Dach, die zudem einen Hinterlüftungseffekt erzeugen.
Fenster und Verglasungen
- Ersetzen Sie alte Verglasungen durch Fenster mit niedrigem U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient), um Wärmeverluste zu begrenzen.
- Größe und Ausrichtung der Glasflächen sollte optimiert werden.
- Bringen Sie Außen-Sonnenschutz an, um eine Überhitzung im Sommer zu begrenzen.
- Das natürliche Licht sollte bestmöglich genutzt werden, um den Bedarf an künstlicher Beleuchtung zu reduzieren.
Türen und Tore
- In Bezug auf Türöffnungen:
- Türen einbauen, die sich schnell öffnen und schließen lassen, um Wärmeverluste bei häufigem Öffnen zu reduzieren.
- Für Türen und Tore, die weniger häufig geöffnet werden: Verwenden Sie dichte und isolierende Anlagen.
- Abläufe in der Logistik so planen, dass zu häufiges Öffnen vermieden wird.
- Automatisieren oder erleichtern Sie das Schließen der Türen, um die Öffnungszeit zu verkürzen.
- Warten Sie die Dichtungen regelmäßig.
- Installieren Sie Nebentüren oder Durchgangstüren (die auch als Fluchttüren dienen können) für den Ein- und Ausgang der Mitarbeiter im Gebäude.
- Luftschleier einsetzen, um Wärmeverluste in Bereichen zu begrenzen, in denen Türen oft offen stehen.
Thermische Zoneneinteilung
- Die Temperaturen an die Nutzung anpassen:
- 21 °C in Büros und Bereichen mit sitzender Tätigkeit
- 12–19 °C für Werkstätten mit körperlicher Arbeit
- Konstante 20 °C für bestimmte technische Tätigkeiten
- Heizung in Lagerbereichen vermeiden, außer bei empfindlichen Materialien
- Bereiche thermisch trennen (Wände, Schnelllauftore)
- Wände zwischen beheizten und unbeheizten Bereichen isolieren
- Strahlungsheizungen installieren, um bestimmte Bereiche gezielt zu beheizen, ohne den gesamten Raum zu erwärmen
- Wärmebedarf gemeinsam mit den Mitarbeitern ermitteln
Einen umfassenderen Überblick über die in Handwerksbetrieben umzusetzenden Verbesserungsmaßnahmen finden Sie in der Rubrik „Energie und Dekarbonisierung“ auf der Website „Sustainable Handwierk“ der Handwerkskammer.
Aktionsplan für eine erfolgreiche energetische Sanierung
Wenden Sie sich an die Chambre des Métiers, ehe Sie Schritte zur energetischen Sanierung Ihrer Betriebsgebäude einleiten. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf staatliche Fördermittel, die unbedingt beantragt werden müssen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten!
- Bestandsaufnahme und Vorstudie
- Erster Kontakt und erste Bewertung durch einen Fachmann, Prüfung der Durchführbarkeit der Sanierungsmaßnahmen
- Beantragen (oder aktualisieren) Sie einen Energieausweis (CPE) für das/die Durchführung einer Analyse der energetischen Situation Ihres Unternehmens
- Um gewünschten Dämmungsgrad zu ermitteln, die von der luxemburgischen Regierung festgelegten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Nutzgebäuden zu beachten
- Vor der Erstellung eines Kostenvoranschlags die Installationsbedingungen und die technischen Optionen prüfen
- Angebotsanfrage
- Beauftragen Sie einen Experten, um die betreffenden Anlagen je nach Bedarf zu überarbeiten und zu ersetzen.
- Bewertung der Amortisation
Die Amortisationsdauer ist der Zeitraum, der erforderlich ist, in dem die Energieeinsparungen die Anschaffungskosten ausgleichen.
Formel: Amortisationszeit (Jahre) = Anschaffungskosten / Jährliche Einsparungen
Der Return on Investment (ROI) misst die Rentabilität eines Projekts, indem er die erzielten Gewinne mit den Anschaffungskosten vergleicht.
Formel: ROI (%) = [(Nettogewinn – Anschaffungskosten) / Anschaffungskosten] × 100
- Beantragung von Fördermitteln und Finanzierungen
Ermittlung der in Frage kommenden Fördermittel. Entsprechende Anträge müssen Sie unbedingt stellen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten.
- Planung und Umsetzung
- Installationsarbeiten
- Inbetriebnahme, Einstellungen
- Überwachung und Wartung
- Regelmäßige Anlagenkontrollen, Überwachungen
Beispiele für luxemburgische Unternehmen, die die Energieeffizienz ihrer Gebäude verbessert haben
Welche Fördermittel stehen mir zur Verfügung, um die Energieeffizienz meines Gebäudes zu verbessern?
Der luxemburgische Staat bietet finanzielle Fördermittel an, um Unternehmen bei der Installation oder Modernisierung einer Wärmepumpe zu unterstützen.
Hilfen
Im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability werden Sie individuell bei der Umsetzung konkreter Lösungen zur Verringerung Ihrer Umweltbelastungen unterstützt.
Betreff
Im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability werden Sie individuell bei der Umsetzung konkreter Lösungen zur Verringerung Ihrer Umweltbelastungen unterstützt. Folgende Initiativen werden unterstützt: Einsparungen durch einen geringeren Energie- oder Wasserverbrauch, eine verbesserte Abfallwirtschaft oder eine Verringerung des CO2-Fußabdrucks.
Begünstigte
Alle kleinen und mittleren Unternehmen in Luxemburg.
Bedingungen
- Kleines oder mittleres luxemburgisches Unternehmen
- Das Unternehmen hat noch nicht von zwei Nachhaltigkeitsvouchern profitiert
- Projekt mit einem Wert zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt.
Betrag
Sie zahlen die Rechnung des Anbieters und erhalten einen Zuschuss von 70% vom Wirtschaftsministerium - KMU, Handwerk und Handel.
Fristen
Ablauf:
- Voranalyse Ihrer aktuellen Situation durch den Service eHandwierk für Handwerksbetriebe und durch die Chambre de Commerce für Nicht-Handwerksbetriebe
- Festlegung Ihres Packages und Ihres Anbieters
- Einreichen und Validierung Ihres Förderantrags
- Umsetzung Ihres Packages
- Bewertung Ihres Packages
- Bezahlung der Rechnung des Anbieters
- Erhalt des Vouchers
Zuständige Behörden und nützliche Links
Sie wollen mehr Informationen? Kontaktieren Sie uns!
E-Mail:
Tel.: 42 67 67 - 505
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Letztes Update: 24. März 2025
Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.
Zielsetzung
Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.
Begünstigte
Alle Unternehmen:
- die über die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten verfügen;
- die ordnungsgemäß im Großherzogtum Luxemburg niedergelassen sind;
- die Projekte im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz durchführen.
Voraussetzungen
Die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen im Bereich des Umweltschutzes sind über den entsprechenden offiziellen Link abrufbar: Allgemeine Voraussetzungen – staatliche Umwelt- und Klimaschutzbeihilfen
Förderfähige Investitionsarten
Die Beihilferegelung deckt verschiedene Investitionen und Dienstleistungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ab:
- Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung: Projekte, die über bestehende Umweltstandards hinausgehen oder zukünftige Standards vorwegnehmen, einschließlich CO₂-armer Technologien, Infrastrukturen für Wasserstoff, Abwärme oder CO₂ sowie CO₂-Abscheidung und -Transport;
- Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen: Kauf, Leasing oder Umrüstung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit dem Ziel der Nullemission;
- Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außergeschlossen für Gebäude: Investitionen zur Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens 20 % oder 250 MWh/Jahr (ohne fossile Anlagen);
- Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Projekte zur Produktion, Speicherung und zum Transport erneuerbarer Energien, einschließlich Biogas;
- Effiziente Wärme- und Kältenetze: Bau, Erweiterung oder Modernisierung von Netzen, die überwiegend erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen;
- Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft: Projekte zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zum Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe sowie zur Verbesserung von Recycling und Wiederverwendung;
- Energieinfrastrukturen: Bau oder Modernisierung von Infrastrukturen für Strom, Wasserstoff oder Wärme (ohne Speicherung);
- Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie: Energieaudits, Machbarkeitsstudien und technische Beratung zur Vorbereitung förderfähiger Projekte.
Beihilfehöhen
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die maximalen Förderintensitäten aller Förderregelungen, ausgedrückt als Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, die im Rahmen eines einfachen Antragsverfahrens oder eines Projektaufrufs gewährt werden können. Jede Zeile entspricht einer spezifischen Förderregelung bzw. Fördermaßnahme
| Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | |
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Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung (1) |
25% - 35% | 20% - 30% | 15% - 25% |
| Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen (2) |
60% | 50% | |
| Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz ausgeschlossen für Gebäude (1) |
25% | 20% | 15% |
| Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (3) |
50% - 65% | 40% - 55% | 30% - 45% |
| Effiziente Wärme- und Kältenetze (1) |
100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke |
| Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (1) |
60% | 50% | 40% |
| Energieinfrastrukturen (4) |
100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke |
| Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie (3) |
80% | 70% | 60% |
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(1) Einfaches Antragsverfahren, das KMU vorbehalten ist, für Beihilfen von weniger als 100.000 Euro. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt. |
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Verfahren zur Gewährung der Beihilfen
Je nach Art und Umfang der Projekte können die Beihilfen im Rahmen von drei unterschiedlichen Verfahren gewährt werden: das einfache Antragsverfahren, der Projektaufruf sowie das Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren).
Das einfache Antragsverfahren
Das einfache Antragsverfahren ermöglicht es, eine Beihilfe ohne Projektaufruf oder Ausschreibungsverfahren in einem vereinfachten Rahmen zu erhalten.
Dieses Verfahren ist ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten und kommt nur für Projekte mit begrenztem Umfang in Betracht.
Es findet Anwendung, wenn der beantragte Beihilfebetrag 100.000 Euro nicht übersteigt.
Der Antrag wird von der zuständigen Behörde einzeln geprüft, auf Grundlage der geltenden gesetzlichen und technischen Voraussetzungen, ohne Vergleich mit anderen Projekten.
Ziel dieses Verfahrens ist es, den Zugang zu Fördermitteln für Projekte mit begrenztem Umfang und Budget zu erleichtern und zu beschleunigen.
Projektaufruf
Ein Projektaufruf ist ein Verfahren, mit dem die zuständige Behörde Unternehmen dazu auffordert, Projekte einzureichen, die einem im Voraus festgelegten Thema oder bestimmten Zielsetzungen entsprechen.
Die Beihilfen werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, sofern das eingereichte Projekt die gesetzlich festgelegten Förderkriterien erfüllt.
Zulässige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis das für den Projektaufruf vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.
Sobald die verfügbaren Mittel vollständig gebunden sind, können im Rahmen des betreffenden Projektaufrufs keine weiteren Beihilfen mehr gewährt werden, selbst wenn die eingereichten Projekte sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
Vom 3. August 2026 bis zum 31. Dezember 2026 können Projekte für folgende Arten von Beihilfen eingereicht werden:
| Art der Beihilfe | Budget |
| Investitionen in den Umweltschutz und die Dekarbonisierung | 6 Mio. Euro |
| Nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen | 6 Mio. Euro |
| Energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte | 6 Mio. Euro |
| Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft | 6 Mio. Euro |
Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren)
Das Ausschreibungsverfahren wird insbesondere für größere Projekte oder in Fällen angewandt, in denen die Anzahl der Anträge das verfügbare Budget voraussichtlich übersteigen wird.
In diesem Rahmen werden die Projekte anhand eines einzigen, im Voraus festgelegten Auswahlkriteriums bewertet und gereiht.
Dieses Kriterium entspricht dem Verhältnis zwischen der beantragten Beihilfe und der Umweltwirkung des Projekts.
Konkret werden die Vorhaben nach dem Umfang der benötigten Förderung verglichen, der erforderlich ist, um eine bestimmte Einheit Umweltwirkung zu erzielen, beispielsweise eine Emissionsminderung oder eine Energieeinsparung.
Projekte mit dem günstigsten Verhältnis zwischen Fördermittelbedarf und Umweltwirkung werden vorrangig ausgewählt.
Die Beihilfen werden entsprechend der Rangfolge vergeben, bis die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
Dieses Verfahren soll eine effiziente und transparente Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen, indem die Umweltwirkung pro gewährtem Förder-Euro maximiert wird.
Fristen
Der Antrag auf Investitionsbeihilfe für Umweltschutzmaßnahmen ist über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen.
Die Beihilfeanträge müssen zwingend vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
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Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:
Der Erwerb von Grundstücken sowie vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Im Falle einer Unternehmensübernahme gilt als Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die unmittelbar mit dem übernommenen Betrieb verbunden sind. |
Zuständige Behörden und nützliche Links
Luxinnovation - Service aides (Tél.: +352 43 62 63 1)
Antrag zur Beihilfe (Guichet.lu)
Ministère de l'Économie (Service aides : Tél.: +352 247 74 704)
Catalogue des pièces jointes pour la démarche MECO : Demande d’aide à l’investissement en faveur de la protection de l’environnement et du climat (ENV)
Loi du 8 décembre 2025
Letzte Aktualisierung: 1 September 2026
Fit 4 Sustainability begleitet Unternehmen bei der Analyse und Verringerung ihrer Umweltauswirkungen. Das Programm ermöglicht es ihnen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Betriebskosten zu reduzieren, ihre Marktposition zu stärken und den wachsenden Erwartungen von Kunden und Geschäftspartnern im Bereich Nachhaltigkeit gerecht zu werden.
Fit4Sustainability unterstützt Sie dabei:
- Ihren CO₂-Fußabdruck zu reduzieren, indem Sie Ihren Energieverbrauch optimieren und verstärkt auf erneuerbare Energien setzen.
- Ihren Wasserverbrauch sowie die Wasserverschmutzung zu verringern.
- Das Bewusstsein für die Chancen und Potenziale der Sharing Economy zu stärken.
- Ihren Produkten einen kreislauforientierten Lebenszyklus zu verleihen, der zu einer weitgehenden Vermeidung von Abfällen beiträgt.
Das Programm Fit4Sustainability umfasst:
- Eine Analyse zur Bewertung der Umweltauswirkungen Ihres Unternehmens.
- Einen Maßnahmenplan mit Empfehlungen zu Investitionen und Verbesserungsmaßnahmen.
- Eine Kofinanzierung von:
- 70 % für kleine Unternehmen,
- 60 % für mittlere Unternehmen,
- 50 % für große Unternehmen.
Zuständige Behörden und nützliche Links
Luxinnovation
Chambre des Métiers :
Letzte Aktualisierung : 1. September 2026
Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren.
Betreff
Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren. Diese wird auf Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines solchen Transformationsprojekts getätigt werden.
Begünstigte
Begünstigt sind alle Handels-, Industrie-, Bergbau- oder Handwerksunternehmen, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind und eine förderfähige Investition tätigen.
Voraussetzungen
Die Investitionen und Betriebsausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens erfolgen. Die Laufzeit eines solchen Projekts darf höchstens drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre betragen.
Unter ökologischer und energetischer Transformation versteht man jede Veränderung, die die Umweltbelastungen bei der Energieerzeugung oder beim Energieverbrauch beziehungsweise bei der Ressourcennutzung reduziert. Diese Veränderung muss wesentlich sowie technischer oder materieller Natur sein.
Von dieser Definition ausgeschlossen sind:
- die Einstellung der Nutzung eines Verfahrens;
- der bloße Ersatz oder die Erweiterung von Ausrüstungen;
- Änderungen, die ausschließlich aus Schwankungen der Faktorpreise resultieren;
- regelmäßige saisonale Anpassungen und andere zyklische Veränderungen;
- der Handel mit neuen oder wesentlich verbesserten Produkten.
Förderfähige Kosten
Die Steuervergünstigung umfasst ausschließlich die nachstehend aufgeführten Investitionen und Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens stehen:
- Investitionen in abnutzbare materielle Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Gebäuden, landwirtschaftlichem Nutzvieh sowie mineralischen und fossilen Lagerstätten;
- Investitionen in Software oder Patente, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 erworben wurden;
- Aufwendungen für die Nutzung oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Patenten oder Software, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 überlassen wurden;
- Ausgaben für Beratungs-, Analyse- und technische Unterstützungsleistungen externer Dienstleister, die nicht zu den üblichen Betriebsausgaben des Unternehmens zählen, wie beispielsweise laufende Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbemaßnahmen;
- Personalkosten für Mitarbeitende, die unmittelbar mit der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens betraut sind;
- Ausgaben für die Weiterbildung von Mitarbeitenden, die unmittelbar an der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens beteiligt sind.
Zu erreichende Ziele
Die im Rahmen eines Projekts der ökologischen und energetischen Transformation getätigten Investitionen und Betriebsausgaben müssen mindestens eines der nachstehenden Ziele erfüllen:
- Deutliche Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass der Energieverbrauch um mindestens 20 % gesenkt wird. Die Einsparung wird im Vergleich zur durchschnittlichen Energieeffizienz des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation berechnet;
- Deutliche Dekarbonisierung eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % reduziert werden. Die Reduktion wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der Transformation ermittelt;
- Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen, um den Energiebedarf des Unternehmens durch Eigenverbrauch zu decken. Als Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen gelten insbesondere Windenergie, Solarthermie und Photovoltaik, Geothermie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas sowie erneuerbarer Wasserstoff und daraus abgeleitete erneuerbare Energieträger;
- Die Luftverschmutzung am Produktionsstandort des Unternehmens über die Emissionsgrenzwerte hinaus zu reduzieren, die in der Großherzoglichen Verordnung vom 27. Juni 2018 über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie in der geänderten Großherzoglichen Verordnung vom 30. Mai 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft festgelegt sind. Das Emissionsminderungspotenzial der wirtschaftlichen Tätigkeit wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Produktionsstandorts während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation ermittelt;
- Deutliche Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens durch eine Verringerung des Einsatzes primärer Rohstoffe um mindestens 15 %, oder den Ersatz primärer Rohstoffe zu mindestens 20 % durch Nebenprodukte oder Sekundärrohstoffe. Die Verbesserung der Materialeffizienz wird auf Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs primärer Rohstoffe des betreffenden Verfahrens während der fünf Geschäftsjahre vor Beginn der Transformation ermittelt;
- Einführung eines Produktionsverfahrens, das eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung ermöglicht.
Höhe der Steuervergünstigung
Der Satz der Steuervergünstigung beträgt 18 % für Investitionen und Betriebsausgaben, mit Ausnahme von abnutzbaren materiellen Investitionen.
Für diese Investitionen gilt ein Satz von 6 %, der zusätzlich zum Satz von 12 % der Steuergutschrift für Globalinvestitionen gewährt wird. Dadurch profitieren auch abnutzbare materielle Investitionen insgesamt von einer Steuervergünstigung in Höhe von 18 %.
Praktische Modalitäten und Fristen
System der Förderfähigkeitsbescheinigung und Zertifizierung
Um eine Steuergutschrift im Rahmen eines Projekts zur ökologischen und energetischen Transformation geltend zu machen, muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung ein Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung sowie die Höhe der während eines Geschäftsjahres getätigten Investitionen und Betriebsausgaben bestätigt.
Die Ausstellung dieses Zertifikats setzt jedoch voraus, dass zuvor eine „Förderfähigkeitsbescheinigung“ (Attestation d’éligibilité) des Ministeriums für Wirtschaft erteilt wurde.
Antrag auf eine Förderfähigkeitsbescheinigung
Der Antrag auf Erteilung einer Förderfähigkeitsbescheinigung ist beim Ministerium für Wirtschaft einzureichen. Dies erfolgt über ein Online-Verfahren auf MyGuichet.lu oder über die mobile Anwendung MyGuichet.lu. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren mit Authentifizierung.
Bearbeitungsfrist der Verwaltung
Die ministerielle Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Förderfähigkeitsbescheinigung erfolgt so rasch wie möglich und spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags.
Antrag auf ein Zertifikat
Für jedes Geschäftsjahr, in dem Investitionen und/oder Betriebsausgaben im Rahmen des Projekts getätigt wurden, kann das Unternehmen beim Ministerium für Wirtschaft die Ausstellung eines Zertifikats beantragen.
Bei sonstigem Rechtsverlust muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden, in dem die Investitionen und/oder Betriebsausgaben angefallen sind.
Nach Prüfung des Antrags stellt das Ministerium das Zertifikat schnellst möglich und spätestens innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres aus.
Zertifiziert werden können ausschließlich Investitionen und Betriebsausgaben, die nach Einreichung des Antrags auf Erteilung der Förderfähigkeitsbescheinigung getätigt wurden.
Zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung das vom Ministerium für Wirtschaft ausgestellte Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung der Investitionen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres bestätigt. Diese Regelung ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anwendbar.
Zuständige Behörden und nützliche Links
Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist bei der Administration des Contributions Directes (ACD) einzureichen. Das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich ab 2025 verfügbar sein.
Antragsformular für die Bescheinigung der Förderfähigkeit (MyGuichet)
FAQ - Bonification d'impôt pour investissement (nur FR)
Letzte Aktualisierung: 1. September 2026
- Verschiedene Förderprogramme der Stromversorger, wie beispielsweise das Programm „enoprimes“, sind mit staatlichen Beihilfen kumulierbar.
- Entdecken Sie auch unsere Broschüre mit den staatlichen Beihilfen zur Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.
Unterstützung beim Einstieg
In Luxemburg gibt es mehrere Instrumente und Anlaufstellen, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung sowie der Finanzierung von Projekten, der Anschaffung von Ausrüstung oder bei Energieaudits unterstützen.
Die Chambre des Métiers kann Ihnen eine Orientierung in folgende Richtungen geben:
- Fördermittel für die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, insbesondere über das „Klimaprogramm Handwierk“, eine Initiative der Chambre des Métiers (Partner des Programms „Klima Pakt fir Betriber“), die allgemeine Informationen zur Dekarbonisierung von Unternehmen bereitstellt;
- Programme für technische Beratung und Audits (Experten und Berater);
- Schulungen und Informationsveranstaltungen für Ihr Team.
Über das vom „KlimaPakt fir Betriber “ bereitgestellte Online-Tool können Sie die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung Ihres Unternehmens entdecken (kreuzen Sie „Handwerk“ in der linken Spalte an). Sie können sich auch von den zur Verfügung gestellten Fallbeispielen inspirieren lassen.
Luxinnovation begleitet Unternehmen im Rahmen der Investitionsförderung für den Umweltschutz sowie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Entdecken Sie auch die von Luxinnovation entwickelte Übersicht über Akteure im Bereich Nachhaltigkeit: eine Übersicht des luxemburgischen Ökosystems für Nachhaltigkeitsförderer.
Der Service eHandwierk und die Berater der Chambre des Métiers [CDM – Sustainable Handwierk Home / Link] stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sie über die für Sie am besten geeigneten Maßnahmen zu informieren.
Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen
Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist nötig, um die Treibhausgasemissionen zu senken und die Ziele des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans Luxemburgs (PNEC) für den Zeitraum 2021–2030 zu erreichen. Eine zentrale Herausforderung dieser Energiewende besteht darin, die Abhängigkeit der Unternehmen von fossilen Energieträgern zu verringern, deren Preise besonders schwankungsanfällig sind.
Die Umsetzung einer Energiewende mag komplex erscheinen. Der luxemburgische Staat bietet jedoch verschiedene Begleitmaßnahmen und Finanzierungsinstrumente an, um diesen Übergang zu erleichtern.
Bei Renovierungsarbeiten müssen zudem die gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Entsorgung von Bauabfällen berücksichtigt werden. Die luxemburgischen Vorschriften schreiben eine getrennte Sammlung der verschiedenen Bau- und Abbruchabfälle vor – einschließlich derjenigen aus Renovierungsarbeiten. Außerdem sehen sie für bestimmte Abbruchprojekte eine vorherige Bestandsaufnahme der Materialien vor.
Im Rahmen des Pariser Abkommens zielt der PNEC darauf ab, dass erneuerbare Energien bis 2030 25 % des Bruttoendverbrauchs ausmachen – ein Ziel, das insbesondere durch die Erhöhung der Sanierungsquote bestehender Gebäude erreicht werden kann.