Durch den Einsatz von Solarthermie-Kollektoren lässt sich Sonnenenergie direkt in Wärme umwandeln, um einen Teil des Warmwasserbedarfs, der Gebäudeheizung oder der Prozesswärme in der Fertigung zu decken. Für Handwerksbetriebe ist dies eine zuverlässige und erneuerbare Lösung, mit der sich Energiekosten senken, der Verbrauch fossiler Energien begrenzen und das Umweltengagement stärken lassen.
Solarthermie: ein einfaches Prinzip mit vielen Vorteilen
Das Prinzip der Solarthermie ist einfach: Mithilfe von Sonnenkollektoren, die auf einem Dach, einer Fassade oder einer Bodenfläche installiert sind, soll die Wärme der Sonnenstrahlung absorbiert werden. Diese Wärme wird an eine Wärmeträgerflüssigkeit übertragen, die durch die Kollektoren zirkuliert, und in einen Speicher geleitet, um Warmwasser zu erzeugen oder einen Heizkreislauf zu versorgen.
Um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten, wird die Anlage in der Regel mit einem Zusatzsystem (Heizkessel, Wärmepumpe, Fernwärmenetz) gekoppelt.
Solarthermische Kollektoren können dazu beitragen, einen Teil des regelmäßigen Wärmebedarfs für jede Art von Tätigkeit zu decken.
Die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten der Solarthermie
- Warmwasser
- Raumheizung
- Prozesswärme für die Produktion und industrielle Verfahren (z. B. Lebensmittelverarbeitungsbetriebe, Wäschereien)
Vorteile und Grenzen der Solarthermie
Solarthermie ist eine lokale, kostenlose und erneuerbare Energiequelle. Die Anlagen sind zuverlässig, bewährt und zeichnen sich durch eine lange Lebensdauer bei geringem Wartungsaufwand aus.
Allerdings hat die Technologie auch Grenzen. Die Wärmeerzeugung hängt von der Sonneneinstrahlung ab, was eine angepasste Dimensionierung und die Integration eines Zusatzsystems (Heizkessel oder Wärmepumpe) erfordert, um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Die Installation erfordert eine gut ausgerichtete Fläche auf dem Dach oder am Boden.
Warum ist Solarthermie für mein Unternehmen interessant?
Wirtschaftlichkeit und finanzielle Sicherheit
Solarthermie ermöglicht es:
- eine kostenlose und unerschöpfliche Ressource (Sonne) in nutzbare Energie umzuwandeln, mit hohem Wirkungsgrad und einer langfristig zuverlässigen Technologie;
- die Kosten für die Warmwasserbereitung und Heizung zu senken, indem die Nutzung von fossilen Brennstoffen oder Strom begrenzt wird.
Die Betriebskosten sind niedrig und stabil. Die Anlage schützt das Unternehmen somit vor den teilweise erheblichen Schwankungen der Energiepreise auf dem Markt.
Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks
Durch die direkte Nutzung von Sonnenenergie senkt ein Unternehmen seine CO₂-Emissionen und leistet einen aktiven Beitrag zur Energiewende.
Die wichtigsten Schritte zur Einführung von Solarthermie in Ihrem Betrieb
Wenden Sie sich an die Chambre des Métiers, bevor Sie Schritte zur Installation von Solarthermie-Kollektoren im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit unternehmen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf staatliche Fördermittel, die unbedingt beantragt werden müssen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten!
- Bestandsaufnahme und Voranalyse
- Analyse des Bedarfs an Warmwasser, Heizung oder Prozesswärme sowie der für die Installation der Kollektoren verfügbaren Flächen.
- Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Experten, um eine eingehende Analyse durchführen zu lassen.
- Einholung von Angeboten
- Austausch mit spezialisierten Installateuren, um das für Ihre Tätigkeit am besten geeigneteste System und die Integration in das bestehende System zu ermitteln.
- Angebotsanfrage und Bewertung des Wartungsaufwands.
- Bewertung der Amortisierung
Die Amortisationsdauer ist der Zeitraum, der erforderlich ist, in dem die Energieeinsparungen die Anschaffungskosten ausgleichen.
- Formel: Amortisationszeit (Jahre) = Anschaffungskosten / Jährliche Einsparungen
Der Return on Investment (ROI) misst die Rentabilität eines Projekts, indem er die erzielten Gewinne mit den Anschaffungskosten vergleicht.
- Formel: ROI (%) = [(Nettogewinn – Anschaffungskosten) / Anschaffungskosten] × 100
- Beantragung von Fördermitteln und Finanzierungen
Ermittlung der in Frage kommenden Fördermittel. Entsprechende Anträge müssen Sie unbedingt stellen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten. - Planung, Umsetzung und Einstellung
Installation der Kollektoren, Anschluss an den Speicher und Integration in den Heizkreislauf oder die Warmwasserversorgung. - Überwachung und Wartung
Kontinuierliche Überwachung der Produktion und regelmäßige Überprüfung der Kollektoren, der Wärmeträgerflüssigkeit und des Speichers, um die Leistungsfähigkeit des Systems aufrechtzuerhalten.
Beispiele für luxemburgische Unternehmen, die bereits Solarthermie nutzen
Campingplatz „Nommerlayen“: Ein Schwimmbad, das durch einen Solarkollektor in Kombination mit einer industriellen Wärmepumpe beheizt wird.
Entdecken Sie dieses Beispiel auf der Website „KlimaPakt fir Betriber“
Welche Fördermittel stehen mir für die Installation einer Solarthermieanlage zur Verfügung?
Der luxemburgische Staat bietet finanzielle Förderungen an, um die Einführung von Solarthermieanlagen in Unternehmen zu unterstützen.
Hilfen
Im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability werden Sie individuell bei der Umsetzung konkreter Lösungen zur Verringerung Ihrer Umweltbelastungen unterstützt.
Betreff
Im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability werden Sie individuell bei der Umsetzung konkreter Lösungen zur Verringerung Ihrer Umweltbelastungen unterstützt. Folgende Initiativen werden unterstützt: Einsparungen durch einen geringeren Energie- oder Wasserverbrauch, eine verbesserte Abfallwirtschaft oder eine Verringerung des CO2-Fußabdrucks.
Begünstigte
Alle kleinen und mittleren Unternehmen in Luxemburg.
Bedingungen
- Kleines oder mittleres luxemburgisches Unternehmen
- Das Unternehmen hat noch nicht von zwei Nachhaltigkeitsvouchern profitiert
- Projekt mit einem Wert zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt.
Betrag
Sie zahlen die Rechnung des Anbieters und erhalten einen Zuschuss von 70% vom Wirtschaftsministerium - KMU, Handwerk und Handel.
Fristen
Ablauf:
- Voranalyse Ihrer aktuellen Situation durch den Service eHandwierk für Handwerksbetriebe und durch die Chambre de Commerce für Nicht-Handwerksbetriebe
- Festlegung Ihres Packages und Ihres Anbieters
- Einreichen und Validierung Ihres Förderantrags
- Umsetzung Ihres Packages
- Bewertung Ihres Packages
- Bezahlung der Rechnung des Anbieters
- Erhalt des Vouchers
Zuständige Behörden und nützliche Links
Sie wollen mehr Informationen? Kontaktieren Sie uns!
E-Mail:
Tel.: 42 67 67 - 505
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Letztes Update: 24. März 2025
Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.
Zielsetzung
Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.
Begünstigte
Alle Unternehmen:
- die über die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten verfügen;
- die ordnungsgemäß im Großherzogtum Luxemburg niedergelassen sind;
- die Projekte im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz durchführen.
Voraussetzungen
Die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen im Bereich des Umweltschutzes sind über den entsprechenden offiziellen Link abrufbar: Allgemeine Voraussetzungen – staatliche Umwelt- und Klimaschutzbeihilfen
Förderfähige Investitionsarten
Die Beihilferegelung deckt verschiedene Investitionen und Dienstleistungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ab:
- Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung: Projekte, die über bestehende Umweltstandards hinausgehen oder zukünftige Standards vorwegnehmen, einschließlich CO₂-armer Technologien, Infrastrukturen für Wasserstoff, Abwärme oder CO₂ sowie CO₂-Abscheidung und -Transport;
- Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen: Kauf, Leasing oder Umrüstung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit dem Ziel der Nullemission;
- Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außergeschlossen für Gebäude: Investitionen zur Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens 20 % oder 250 MWh/Jahr (ohne fossile Anlagen);
- Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Projekte zur Produktion, Speicherung und zum Transport erneuerbarer Energien, einschließlich Biogas;
- Effiziente Wärme- und Kältenetze: Bau, Erweiterung oder Modernisierung von Netzen, die überwiegend erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen;
- Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft: Projekte zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zum Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe sowie zur Verbesserung von Recycling und Wiederverwendung;
- Energieinfrastrukturen: Bau oder Modernisierung von Infrastrukturen für Strom, Wasserstoff oder Wärme (ohne Speicherung);
- Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie: Energieaudits, Machbarkeitsstudien und technische Beratung zur Vorbereitung förderfähiger Projekte.
Beihilfehöhen
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die maximalen Förderintensitäten aller Förderregelungen, ausgedrückt als Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, die im Rahmen eines einfachen Antragsverfahrens oder eines Projektaufrufs gewährt werden können. Jede Zeile entspricht einer spezifischen Förderregelung bzw. Fördermaßnahme
| Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | |
|
Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung (1) |
25% - 35% | 20% - 30% | 15% - 25% |
| Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen (2) |
60% | 50% | |
| Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz ausgeschlossen für Gebäude (1) |
25% | 20% | 15% |
| Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (3) |
50% - 65% | 40% - 55% | 30% - 45% |
| Effiziente Wärme- und Kältenetze (1) |
100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke |
| Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (1) |
60% | 50% | 40% |
| Energieinfrastrukturen (4) |
100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke | 100% der Finanzierungslücke |
| Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie (3) |
80% | 70% | 60% |
|
(1) Einfaches Antragsverfahren, das KMU vorbehalten ist, für Beihilfen von weniger als 100.000 Euro. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt. |
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Verfahren zur Gewährung der Beihilfen
Je nach Art und Umfang der Projekte können die Beihilfen im Rahmen von drei unterschiedlichen Verfahren gewährt werden: das einfache Antragsverfahren, der Projektaufruf sowie das Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren).
Das einfache Antragsverfahren
Das einfache Antragsverfahren ermöglicht es, eine Beihilfe ohne Projektaufruf oder Ausschreibungsverfahren in einem vereinfachten Rahmen zu erhalten.
Dieses Verfahren ist ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten und kommt nur für Projekte mit begrenztem Umfang in Betracht.
Es findet Anwendung, wenn der beantragte Beihilfebetrag 100.000 Euro nicht übersteigt.
Der Antrag wird von der zuständigen Behörde einzeln geprüft, auf Grundlage der geltenden gesetzlichen und technischen Voraussetzungen, ohne Vergleich mit anderen Projekten.
Ziel dieses Verfahrens ist es, den Zugang zu Fördermitteln für Projekte mit begrenztem Umfang und Budget zu erleichtern und zu beschleunigen.
Projektaufruf
Ein Projektaufruf ist ein Verfahren, mit dem die zuständige Behörde Unternehmen dazu auffordert, Projekte einzureichen, die einem im Voraus festgelegten Thema oder bestimmten Zielsetzungen entsprechen.
Die Beihilfen werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, sofern das eingereichte Projekt die gesetzlich festgelegten Förderkriterien erfüllt.
Zulässige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis das für den Projektaufruf vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.
Sobald die verfügbaren Mittel vollständig gebunden sind, können im Rahmen des betreffenden Projektaufrufs keine weiteren Beihilfen mehr gewährt werden, selbst wenn die eingereichten Projekte sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
Vom 3. August 2026 bis zum 31. Dezember 2026 können Projekte für folgende Arten von Beihilfen eingereicht werden:
| Art der Beihilfe | Budget |
| Investitionen in den Umweltschutz und die Dekarbonisierung | 6 Mio. Euro |
| Nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen | 6 Mio. Euro |
| Energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte | 6 Mio. Euro |
| Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft | 6 Mio. Euro |
Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren)
Das Ausschreibungsverfahren wird insbesondere für größere Projekte oder in Fällen angewandt, in denen die Anzahl der Anträge das verfügbare Budget voraussichtlich übersteigen wird.
In diesem Rahmen werden die Projekte anhand eines einzigen, im Voraus festgelegten Auswahlkriteriums bewertet und gereiht.
Dieses Kriterium entspricht dem Verhältnis zwischen der beantragten Beihilfe und der Umweltwirkung des Projekts.
Konkret werden die Vorhaben nach dem Umfang der benötigten Förderung verglichen, der erforderlich ist, um eine bestimmte Einheit Umweltwirkung zu erzielen, beispielsweise eine Emissionsminderung oder eine Energieeinsparung.
Projekte mit dem günstigsten Verhältnis zwischen Fördermittelbedarf und Umweltwirkung werden vorrangig ausgewählt.
Die Beihilfen werden entsprechend der Rangfolge vergeben, bis die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
Dieses Verfahren soll eine effiziente und transparente Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen, indem die Umweltwirkung pro gewährtem Förder-Euro maximiert wird.
Fristen
Der Antrag auf Investitionsbeihilfe für Umweltschutzmaßnahmen ist über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen.
Die Beihilfeanträge müssen zwingend vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
|
Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:
Der Erwerb von Grundstücken sowie vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten. Im Falle einer Unternehmensübernahme gilt als Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die unmittelbar mit dem übernommenen Betrieb verbunden sind. |
Zuständige Behörden und nützliche Links
Luxinnovation - Service aides (Tél.: +352 43 62 63 1)
Antrag zur Beihilfe (Guichet.lu)
Ministère de l'Économie (Service aides : Tél.: +352 247 74 704)
Catalogue des pièces jointes pour la démarche MECO : Demande d’aide à l’investissement en faveur de la protection de l’environnement et du climat (ENV)
Loi du 8 décembre 2025
Letzte Aktualisierung: 1 September 2026
Fit 4 Sustainability begleitet Unternehmen bei der Analyse und Verringerung ihrer Umweltauswirkungen. Das Programm ermöglicht es ihnen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Betriebskosten zu reduzieren, ihre Marktposition zu stärken und den wachsenden Erwartungen von Kunden und Geschäftspartnern im Bereich Nachhaltigkeit gerecht zu werden.
Fit4Sustainability unterstützt Sie dabei:
- Ihren CO₂-Fußabdruck zu reduzieren, indem Sie Ihren Energieverbrauch optimieren und verstärkt auf erneuerbare Energien setzen.
- Ihren Wasserverbrauch sowie die Wasserverschmutzung zu verringern.
- Das Bewusstsein für die Chancen und Potenziale der Sharing Economy zu stärken.
- Ihren Produkten einen kreislauforientierten Lebenszyklus zu verleihen, der zu einer weitgehenden Vermeidung von Abfällen beiträgt.
Das Programm Fit4Sustainability umfasst:
- Eine Analyse zur Bewertung der Umweltauswirkungen Ihres Unternehmens.
- Einen Maßnahmenplan mit Empfehlungen zu Investitionen und Verbesserungsmaßnahmen.
- Eine Kofinanzierung von:
- 70 % für kleine Unternehmen,
- 60 % für mittlere Unternehmen,
- 50 % für große Unternehmen.
Zuständige Behörden und nützliche Links
Luxinnovation
Chambre des Métiers :
Letzte Aktualisierung : 1. September 2026
Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren.
Betreff
Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren. Diese wird auf Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines solchen Transformationsprojekts getätigt werden.
Begünstigte
Begünstigt sind alle Handels-, Industrie-, Bergbau- oder Handwerksunternehmen, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind und eine förderfähige Investition tätigen.
Voraussetzungen
Die Investitionen und Betriebsausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens erfolgen. Die Laufzeit eines solchen Projekts darf höchstens drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre betragen.
Unter ökologischer und energetischer Transformation versteht man jede Veränderung, die die Umweltbelastungen bei der Energieerzeugung oder beim Energieverbrauch beziehungsweise bei der Ressourcennutzung reduziert. Diese Veränderung muss wesentlich sowie technischer oder materieller Natur sein.
Von dieser Definition ausgeschlossen sind:
- die Einstellung der Nutzung eines Verfahrens;
- der bloße Ersatz oder die Erweiterung von Ausrüstungen;
- Änderungen, die ausschließlich aus Schwankungen der Faktorpreise resultieren;
- regelmäßige saisonale Anpassungen und andere zyklische Veränderungen;
- der Handel mit neuen oder wesentlich verbesserten Produkten.
Förderfähige Kosten
Die Steuervergünstigung umfasst ausschließlich die nachstehend aufgeführten Investitionen und Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens stehen:
- Investitionen in abnutzbare materielle Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Gebäuden, landwirtschaftlichem Nutzvieh sowie mineralischen und fossilen Lagerstätten;
- Investitionen in Software oder Patente, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 erworben wurden;
- Aufwendungen für die Nutzung oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Patenten oder Software, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 überlassen wurden;
- Ausgaben für Beratungs-, Analyse- und technische Unterstützungsleistungen externer Dienstleister, die nicht zu den üblichen Betriebsausgaben des Unternehmens zählen, wie beispielsweise laufende Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbemaßnahmen;
- Personalkosten für Mitarbeitende, die unmittelbar mit der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens betraut sind;
- Ausgaben für die Weiterbildung von Mitarbeitenden, die unmittelbar an der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens beteiligt sind.
Zu erreichende Ziele
Die im Rahmen eines Projekts der ökologischen und energetischen Transformation getätigten Investitionen und Betriebsausgaben müssen mindestens eines der nachstehenden Ziele erfüllen:
- Deutliche Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass der Energieverbrauch um mindestens 20 % gesenkt wird. Die Einsparung wird im Vergleich zur durchschnittlichen Energieeffizienz des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation berechnet;
- Deutliche Dekarbonisierung eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % reduziert werden. Die Reduktion wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der Transformation ermittelt;
- Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen, um den Energiebedarf des Unternehmens durch Eigenverbrauch zu decken. Als Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen gelten insbesondere Windenergie, Solarthermie und Photovoltaik, Geothermie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas sowie erneuerbarer Wasserstoff und daraus abgeleitete erneuerbare Energieträger;
- Die Luftverschmutzung am Produktionsstandort des Unternehmens über die Emissionsgrenzwerte hinaus zu reduzieren, die in der Großherzoglichen Verordnung vom 27. Juni 2018 über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie in der geänderten Großherzoglichen Verordnung vom 30. Mai 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft festgelegt sind. Das Emissionsminderungspotenzial der wirtschaftlichen Tätigkeit wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Produktionsstandorts während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation ermittelt;
- Deutliche Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens durch eine Verringerung des Einsatzes primärer Rohstoffe um mindestens 15 %, oder den Ersatz primärer Rohstoffe zu mindestens 20 % durch Nebenprodukte oder Sekundärrohstoffe. Die Verbesserung der Materialeffizienz wird auf Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs primärer Rohstoffe des betreffenden Verfahrens während der fünf Geschäftsjahre vor Beginn der Transformation ermittelt;
- Einführung eines Produktionsverfahrens, das eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung ermöglicht.
Höhe der Steuervergünstigung
Der Satz der Steuervergünstigung beträgt 18 % für Investitionen und Betriebsausgaben, mit Ausnahme von abnutzbaren materiellen Investitionen.
Für diese Investitionen gilt ein Satz von 6 %, der zusätzlich zum Satz von 12 % der Steuergutschrift für Globalinvestitionen gewährt wird. Dadurch profitieren auch abnutzbare materielle Investitionen insgesamt von einer Steuervergünstigung in Höhe von 18 %.
Praktische Modalitäten und Fristen
System der Förderfähigkeitsbescheinigung und Zertifizierung
Um eine Steuergutschrift im Rahmen eines Projekts zur ökologischen und energetischen Transformation geltend zu machen, muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung ein Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung sowie die Höhe der während eines Geschäftsjahres getätigten Investitionen und Betriebsausgaben bestätigt.
Die Ausstellung dieses Zertifikats setzt jedoch voraus, dass zuvor eine „Förderfähigkeitsbescheinigung“ (Attestation d’éligibilité) des Ministeriums für Wirtschaft erteilt wurde.
Antrag auf eine Förderfähigkeitsbescheinigung
Der Antrag auf Erteilung einer Förderfähigkeitsbescheinigung ist beim Ministerium für Wirtschaft einzureichen. Dies erfolgt über ein Online-Verfahren auf MyGuichet.lu oder über die mobile Anwendung MyGuichet.lu. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren mit Authentifizierung.
Bearbeitungsfrist der Verwaltung
Die ministerielle Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Förderfähigkeitsbescheinigung erfolgt so rasch wie möglich und spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags.
Antrag auf ein Zertifikat
Für jedes Geschäftsjahr, in dem Investitionen und/oder Betriebsausgaben im Rahmen des Projekts getätigt wurden, kann das Unternehmen beim Ministerium für Wirtschaft die Ausstellung eines Zertifikats beantragen.
Bei sonstigem Rechtsverlust muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden, in dem die Investitionen und/oder Betriebsausgaben angefallen sind.
Nach Prüfung des Antrags stellt das Ministerium das Zertifikat schnellst möglich und spätestens innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres aus.
Zertifiziert werden können ausschließlich Investitionen und Betriebsausgaben, die nach Einreichung des Antrags auf Erteilung der Förderfähigkeitsbescheinigung getätigt wurden.
Zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung das vom Ministerium für Wirtschaft ausgestellte Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung der Investitionen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres bestätigt. Diese Regelung ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anwendbar.
Zuständige Behörden und nützliche Links
Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist bei der Administration des Contributions Directes (ACD) einzureichen. Das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich ab 2025 verfügbar sein.
Antragsformular für die Bescheinigung der Förderfähigkeit (MyGuichet)
FAQ - Bonification d'impôt pour investissement (nur FR)
Letzte Aktualisierung: 1. September 2026
- Einige Gemeinden gewähren zusätzliche Fördermittel; deren Höhe können Sie über den Simulator der Klima-Agence abfragen oder direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen.
- Verschiedene Förderprogramme der Stromversorger, wie beispielsweise das Programm „enoprimes“, sind mit staatlichen Beihilfen kumulierbar.
- Entdecken Sie auch unsere Broschüre mit den staatlichen Beihilfen zur Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.
Unterstützung beim Einstieg
In Luxemburg gibt es mehrere Instrumente und Anlaufstellen, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung sowie der Finanzierung von Projekten, der Anschaffung von Ausrüstung oder bei Energieaudits unterstützen.
Die Chambre des Métiers kann Ihnen eine Orientierung in folgende Richtungen geben:
- Fördermittel für die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, insbesondere über das „Klimaprogramm Handwierk“, eine Initiative der Handwerkskammer (Partner des Programms „Klima Pakt fir Betriber“), die allgemeine Informationen zur Dekarbonisierung von Unternehmen bereitstellt;
- Programme für technische Beratung und Audits (Experten und Berater);
- Schulungen und Informationsveranstaltungen für Ihr Team.
Über das vom „KlimaPakt fir Betriber “ bereitgestellte Online-Tool können Sie die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung Ihres Unternehmens entdecken (kreuzen Sie „Handwerk“ in der linken Spalte an). Sie können sich auch von den zur Verfügung gestellten Fallbeispielen inspirieren lassen.
Luxinnovation begleitet Unternehmen im Rahmen der Investitionsförderung für den Umweltschutz sowie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Entdecken Sie auch die von Luxinnovation entwickelte Übersicht über Akteure im Bereich Nachhaltigkeit: eine Übersicht des luxemburgischen Ökosystems für Nachhaltigkeitsförderer.
Der Service eHandwierk und die Berater der Chambre des Métiers [CDM – Sustainable Handwierk Home / Link] stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sie über die für Sie am besten geeigneten Maßnahmen zu informieren.
Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen im Bereich Solarthermie
Solarthermie wird noch immer wenig wahrgenommen und oft als vermeintlich einfache „Low-Tech“-Lösung eingestuft. Zudem stellt die Integration in bestehende Systeme eine gewisse Herausforderung dar. Dazu gehören insbesondere eine sorgfältige Planung, die präzise Dimensionierung, schwankende Wärmebedarfe sowie die effiziente Speicherung der erzeugten Wärme. Dennoch sind die Fortschritte in Forschung und Entwicklung vielversprechend: Hochleistungskollektoren, Phasenwechselmaterialien, PVT-Hybridsysteme (Kombination aus Photovoltaik- und Thermikkollektor) sowie intelligente Steuerung mittels künstlicher Intelligenz. Diese Innovationen ermöglichen eine effizientere Gewinnung, Speicherung und Verteilung von Wärme und stärken den Beitrag der Solarthermie zur Energieversorgung von Handwerksbetrieben sowie zur Reduzierung von CO₂-Emissionen.
Auch wenn die Solarthermie heute einer leichten Konkurrenz durch Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Wärmepumpen oder elektrischen Warmwasserbereitern ausgesetzt ist, ergänzen sich beide Technologien nach wie vor und haben jeweils bevorzugte Anwendungsbereiche.