Solarenergie ist heute eine einfache und effiziente Lösung zur lokalen Stromerzeugung. Sie ist sowohl für KMU als auch für größere Unternehmen zugänglich und ermöglicht ein hohes Maß an Energieautarkie, geringere Stromkosten und eine bessere CO2-Bilanz.
>> Entdecken Sie die Maßnahme: Photovoltaik auf den Dächern seines Unternehmens installieren auf der Website von “KlimaPakt für Betriber”.
Photovoltaik: Einsatzmöglichkeiten, Vorteile und Grenzen
Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Photovoltaik
- Eigenverbrauch: Sie verbrauchen den Strom, den Sie mit Ihren Photovoltaikmodulen erzeugen, direkt in Ihrem Unternehmen. Der Überschuss der erzeugten Energie wird ins Netz eingespeist und zum Marktpreis verkauft. Der Eigenverbrauchsanteil kann je nach Größe der Anlage und dem Verbrauch des Unternehmens bei etwa 30-40 % liegen.
>> Entdecken Sie die Maßnahme „Förderung des Eigenverbrauchs im Unternehmen“ auf der Website von “KlimaPakt fir Betriber”. - Eigenverbrauch mit Batterien: Sie speichern die von Ihren Photovoltaikmodulen erzeugte Energie, um Ihren Bedarf besser zu decken. So erhöhen Sie den Eigenverbrauchsanteil und reduzieren Verbrauchsspitzen. Der Eigenverbrauchsanteil mit Batterie kann je nach Größe der Anlage, Kapazität der Batterie und Verbrauch des Unternehmens bei etwa 50-70 % liegen.
>> Entdecken Sie die Maßnahme „Installation eines Batteriespeichers im Unternehmen“ auf der Website KlimaPakt fir Betriber.
- Geteilter Strom: Die Energieerzeugung kann innerhalb einer Genossenschaft ( Gemeinsame Nutzung der Solarenergie durch kollektiven Eigenverbrauch) oder einer Energiegemeinschaft ( Photovoltaikstrom in einer Energiegemeinschaft teilen) gebündelt werden, sei es auf lokaler oder regionaler Ebene (eine Gruppe identifizierter Erzeuger und Verbraucher).
>> Entdecken Sie die Maßnahme „Gemeinsame Nutzung von Strom aus Photovoltaikanlagen in Unternehmen “ auf der Website der Klima-Agence.
>> Besuchen Sie die Website „share energy.lu “ des Luxemburger Regulierungsinstituts (ILR)
- Einspeisung ins Netz mit garantierten Tarifen: Der von den Photovoltaikmodulen erzeugte Stromüberschuss wird vollständig ins Netz eingespeist, wofür eine Vergütung gezahlt wird, die in der Regel für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben ist.
>> Informieren Sie sich über die „Vergütungen für Photovoltaikprojekte“ auf der Website der Klima-Agence.
Die Vorteile und Grenzen der Photovoltaik
Photovoltaikmodule können an verschiedenen Orten installiert werden. Unter anderem:
- auf dem Dach (auch auf einem Gründach);
- an der Fassade eines Gebäudes;
- über einem Carport;
- auf dem Boden;
Diese Flexibilität bei der Installation ermöglicht es, Photovoltaik beispielsweise mit Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge zu kombinieren.
Die größte Einschränkung dieser Energiequelle besteht darin, dass ihre Erzeugung von der Sonneneinstrahlung abhängt. Daher muss auf die richtige Dimensionierung und Ausrichtung der Anlage. Die erforderlichen Investitionen zur Umsetzung der Anlage sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Warum ist Photovoltaik für meinen Betrieb interessant?
Wirtschaftlichkeit und finanzielle Sicherheit
Die Stromerzeugungskosten großer Photovoltaik-Dachanlagen mit einer installierten Leistung zwischen 30 und 1000 Kilowattpeak (kWp) liegen im Jahr 2025 je nach Typ, Größe oder Vorhandensein einer Batterie zwischen 5 und 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei großen Freiflächen-Solarkraftwerken können die Kosten unter 4 Cent/kWh sinken. Die Erzeugung eigener Energie verringert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, deren Preise Schwankungen unterliegen können.
Vorausschauende Ladung
Anhand von Wetterprognosedaten lässt sich abschätzen, wie viel Strom die Batterie speichern oder liefern muss. So kann man das Laden der Batterie an das Wetter anpassen.
Beispiel: Das Laden eines Autos empfiehlt sich am Mittag statt am Morgen, um abends oder zu Spitzenzeiten über Energie zu verfügen. Eine Aufladung in der Nacht kann programmiert werden, um von dynamischen Tarifen zu profitieren.
Dadurch lassen sich die Kosten und die Effizienz des Systems optimieren und gleichzeitig Spitzenlasten im Netz während der Spitzenzeiten vermeiden. Die luxemburgische Plattform Leneda, mit der Sie Ihre Stromdaten einsehen und analysieren können, kann diesen Ansatz ergänzen. Sie liefert nützliche Verbrauchs- und Erzeugungsdaten, um Ihre Lade- und Entladestrategie zu verfeinern.
Verbesserung der CO₂-Bilanz
Mit Photovoltaik lässt sich Strom aus Sonnenenergie erzeugen, ohne Treibhausgase wie CO₂ zu verursachen, ohne Betriebsabfälle und ohne Lärmbelästigung. Die Herstellung von Solarmodulen erfordert deutlich weniger Energie und Ressourcen als die anderer Technologien. Die für ihre Herstellung aufgewendete Energie amortisiert sich in der Regel bereits nach 1,3 bis 2,1 Betriebsjahren. Nach einer Lebensdauer von über 25 Jahren ermöglicht das Recycling der Module zudem die Rückgewinnung und Wiederverwendung wertvoller Rohstoffe.
Verantwortungsbewusstes Handeln
Über die genannten Vorteile hinaus ist die Entscheidung für die Installation von Photovoltaikmodulen ein Bekenntnis zur Energiewende und ein Beitrag zum Klimaschutz.
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Luxemburgische Photovoltaikmodule Photovoltaikmodule „Made in Luxembourg“? Ja, das ist möglich. Das in Hollerich ansässige KMU Solarcells fertigt und vertreibt in Luxemburg montierte Module. Es positioniert sich als hochwertige Alternative zu asiatischen Modulen. |
Die wichtigsten Schritte bei der Installation von Photovoltaikmodulen
Wenden Sie sich an die Chambre des Métiers, bevor Sie Schritte zur Installation von Photovoltaikmodulen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit unternehmen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf staatliche Fördermittel, die unbedingt beantragt werden müssen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten!
- Bestandsaufnahme und Vorstudie
- Die Begutachtung Ihres Standorts/Dachs und der möglichen Verschattung.
- Bewertung des Unternehmensbedarfs, der Kosten und des Potenzials zur Energieerzeugung.
- Analyse der Lastkurve und Einschätzung des Selbstverbrauchsanteils, den Sie erreichen könnten.
>> Über die nationale Energiedatenplattform Leneda können Sie Ihre Strom- und Gasdaten einsehen und analysieren.
- Einholung von Angeboten
- Ermittlung des Betriebsmodells sowie Überprüfung der technischen Machbarkeit des Projekts zur Installation von Photovoltaikmodulen (Stromanschluss, Statik usw.) im Hinblick auf die Einholung von Angeboten.
- Bewertung der Anschlussbedingungen und -auflagen sowie der möglichen Wartungskosten und Einschränkungen.
- Bewertung der Amortisierung
Die Amortisationsdauer ist der Zeitraum, der erforderlich ist, in dem die Energieeinsparungen die Anschaffungskosten ausgleichen.
- Formel: Amortisationszeit (Jahre) = Anschaffungskosten / Jährliche Einsparungen
Der Return on Investment (ROI) misst die Rentabilität eines Projekts, indem er die erzielten Gewinne mit den Anschaffungskosten vergleicht.
- Formel: ROI (%) = [(Nettogewinn – Anschaffungskosten) / Anschaffungskosten] × 100
- Beantragung von Fördermitteln und Finanzierungen
Ermittlung der in Frage kommenden Fördermittel. Entsprechende Anträge müssen Sie unbedingt stellen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten.
- Planung, Umsetzung und Einstellungen
- Beantragung der Genehmigungen und Feststellung der Installationsbedingungen: Kontaktieren Sie die Stadtplanungsbehörde Ihrer Gemeinde, den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) oder den Verteilernetzbetreiber (VNB) und erkundigen Sie sich gegebenenfalls beim Umweltamt, um die Durchführbarkeit des Projekts (Netzanschluss) zu prüfen.
- Installation
- Verträge (Anschlussvertrag – ÜNB/VNB, Einspeisevertrag – Versorger)
- Abnahme und Inbetriebnahme (Elektriker, VNB/ÜNB)
- Überwachung und Wartung
- Führen Sie eine kontinuierliche Überwachung der Stromerzeugung und des Eigenverbrauchsanteils durch.
- Planung einer Reinigung entsprechend dem Verschmutzungsgrad, um die Produktion auf einem optimalen Niveau zu halten und die Effizienz langfristig zu optimieren.
Beispiele für luxemburgische Unternehmen, die bereits Photovoltaik nutzen
Photovoltaik deckt 40 % des Strombedarfs der Brasserie Simon
Zum Fallbeispiel auf der Website des Programms „Klimapakt fir Betriber“.
Grosbusch deckt 50 % seines Strombedarfs durch Photovoltaik
Zum Fallbeispiel auf der Website des Programms „Klimapakt fir Betriber“.
Welche Fördermittel stehen mir für die Installation von Photovoltaikmodulen zur Verfügung?
Der luxemburgische Staat bietet finanzielle Förderungen für die Installation von Photovoltaikmodulen an.
Hilfen
In Fortsetzung der bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaikprojekte startet das Wirtschaftsministerium eine neue Ausschreibung, die auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Unternehmen zugeschnitten ist, um sie zur Entwicklung und zum Betrieb von Kraftwerken mit einer Leistung von 30 kWp bis 3 MWp (2 MWp im Los 2) zu motivieren.
Betreff
In Fortsetzung der bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaikprojekte startet das Wirtschaftsministerium eine neue Ausschreibung, die auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Unternehmen zugeschnitten ist, um sie zur Entwicklung und zum Betrieb von Kraftwerken mit einer Leistung von 30 kWp bis 3 MWp (2 MWp im Los 2) zu motivieren.
Diese zusätzliche Ausschreibung steht im Einklang mit den Verpflichtungen, die im Rahmen der nationalen Konsultation „Einfach – Séier – Erneierbar” eingegangen wurden. Sie zielt darauf ab, die bestehenden Maßnahmen zu verstärken, indem sie sich speziell auf eine Leistungsklasse konzentriert, die besonders für KMU geeignet ist, insbesondere dank der Verfügbarkeit von Flächen wie Industrie-, Gewerbe- oder Handwerksdächern, Fassaden oder Parkplätzen/Carports (Sonnenschutz).
Über die Installation neuer Kapazitäten hinaus ermutigt diese Regelung Unternehmen, den erzeugten Strom optimal zu nutzen, insbesondere durch Eigenverbrauch, Strom teilen oder bspw. zur Nutzung von Synergie mit Ladeinfratsruktur. Projekte, die Speicher umfassen, erhalten außerdem eine verstärkte Unterstützung, was die höheren Investitionen widerspiegelt, die erforderlich sind, um die Energieflexibilität und Erhöhung der Eigennutzung des erzeugten Stromes durch die Installation einer Batterie zu optimieren.
Begünstigte
Alle juristischen Personen sind teilnahmeberechtigt (GmbH, GmbH & Co, GmbHs, Genossenschaften), die:
- in Luxemburg niedergelassen sind;
- eine wirtschaftliche Tätigkeit hauptberuflich ausüben;
- in Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie investieren; und
- erfüllen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ist nicht förderfähig.
Bedingungen und Fristen
Die Ausschreibung greift die mittlerweile etablierte Unterteilung in drei Lose auf, die jeweils in Unterlose mit oder ohne Speicherung unterteilt sind:
Los 1: Photovoltaikanlagen: Dächer von Gebäuden; Grundstücke in Gewerbegebieten
| Leistungskategorie | Unterlos 1a (ohne Speicher) | Unterlos 1b (mit Speicher) |
| 31 - 200 kWp | 550 €/kWp | 715 €/kWp |
| 201 - 500 kWp | 440 €/kWp | 570 €/kWp |
| 501 kWp - 3 MWp | 330 €/kWp | 430 €/kWp |
Los 2: Photovoltaikanlagen: „Innovativ” (auf einem Gebäude: Dächer mit leichten Modulen, Module an der Fassade)
| Leistungskategorie | Unterlos 2a (ohne Speicher) | Unterlos 2b (mit Speicher) |
| 31 - 200 kWp | 760 €/kWp | 925 €/kWp |
| 201 - 500 kWp | 620 €/kWp | 750 €/kWp |
| 501 kWp - 2 MWp | 495 €/kWp | 595 €/kWp |
Los 3: Photovoltaikanlagen: Schatten spendende Konstruktionen / Carports
| Leistungskategorie | Unterlos 3a (ohne Speicher) | Unterlos 3b (mit Speicher) |
| 31 - 200 kWp | 1050 €/kWp | 1215 €/kWp |
| 201 - 500 kWp | 980 €/kWp | 1100 €/kWp |
| 501 kWp - 1 MWp | 870 €/kWp | 970 €/kWp |
| 1 - 3 MWp | 780 €/kWp | 595 €/kWp |
Gesamtbudget: 10 Millionen Euro verteilt auf die 3 Lose, mit Unterlosen für Anlagen mit Speicherung.
Antragszeitraum: 17. Juli bis zum 30. September 2026
Praktische Informationen und Unterstützung
Alle praktischen Informationen, Förderkriterien und Bewerbungsunterlagen sind auf Guichet.lu verfügbar: Ausschreibungen im Bereich Photovoltaik - Guichet.lu - Luxembourg
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie Ihr Projekt analysieren, um Ihre Antragstellung vorzubereiten?
Die Chambre des Métiers begleitet Sie bei Ihrem Projekt. Kontaktieren Sie die Abteilung eHandwierk:
T (+352) 42 67 67 - 505
Letztes Update : 31. Juli 2026
Der Minister für Wirtschaft, KMU, Energie und Tourismus schreibt die achte Ausschreibung aus, um Betriebsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb neuer Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Photovoltaik im Großherzogtum Luxemburg mit einer Gesamtleistung von 35 MW zu gewähren.
Objekt
Der Minister für Wirtschaft, KMU, Energie und Tourismus schreibt die achte Ausschreibung aus, um Betriebsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb neuer Stromerzeugungsanlagen auf Basis von Photovoltaik im Großherzogtum Luxemburg mit einer Gesamtleistung von 35 MW zu gewähren.
Die Ausschreibung erfolgt in Anwendung der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 1. August 2014 über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Die ausgewählten Bieter erhalten für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren einen Marktprämienvertrag für die Einspeisung des erzeugten Stroms.
Bedingungen und Fristen
Die Ausschreibung greift die Unterteilung in 4 Lose auf, die zum Teil in Unterlose unterteilt sind:
Los 1: Große Photovoltaikanlagen: Industriegebiete
| Leistungsklasse | Maximale zu vergütende Leistung | Maximaler Angebotspreis |
| > 500 kW et ≤ 10 MW | 15 MW | 80 €/MWh |
Los 2: Große Photovoltaikanlagen : Gebäudedächer
| Unterlos | Leistungsklasse | Maximale zu vergütende Leistung | Maximaler Angebotspreis |
| Unterlos 2a | > 200 kWp et ≤ 500 kWp | 3 MW | 100 €/MWh |
| Unterlos 2b | > 500 kWp et ≤ 3 MW | 7 MW | 95 €/MWh |
Los 3: Große Photovoltaikanlagen : „Innovativ“ (auf einem Gebäude: Dächer mit leichten Modulen, Module an der Fassade)
| Unterlos | Leistungsklasse | Maximale zu vergütende Leistung | Maximaler Angebotspreis |
| Unterlos 3a | > 200 kWp et ≤ 500 kWp | 1,5 MW | 120 €/MWh |
| Unterlos 3b | > 500 kWp et ≤ 2 MW | 2,5 MW | 115 €/MWh |
Los 4: Große Photovoltaikanlagen : Schattenspendende Überdachungen oder Wasserbecken
| Unterlos | Leistungsklasse | Maximale zu vergütende Leistung | Maximaler Angebotspreis |
| Unterlos 4a | > 30 kWp et ≤ 500 kWp | 2 MW | 185 €/MWh |
| Unterlos 4b | > 500 kWp et ≤ 3 MW | 4 MW | 165 €/MWh |
Vergabe: Zum besten Preis nach dem Prinzip eines Ausschreibungsverfahrens, mit einer Gewichtung hinsichtlich des Speichersystems.
Frist für die Einreichung der Angebote: 30. Oktober 2026
Die Anlage muss aus neuen Photovoltaikmodulen bestehen. Ein Speichersystem kann vorgesehen werden. Bieter können natürliche oder juristische Personen sein. Grundsätzlich muss die Anlage innerhalb von achtzehn (18) Monaten fertiggestellt werden.
Praktische Informationen und Begleitung
Die Einzelheiten der Ausschreibung sind in einem Lastenheft beschrieben. Das Lastenheft wird per E-Mail an alle Personen versandt, die es unter folgender Adresse anfordern:
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - Guichet.lu - Luxembourg
Lastenheft (PDF nur FR)
Möchten Sie weitere Informationen erhalten oder Ihr Projekt analysieren, um die Einreichung Ihres Antrags vorzubereiten?
Die Chambre des Métiers unterstützt Sie bei Ihren Schritten. Wenden Sie sich an den eHandwierk-Service:
T (+352) 42 67 67 – 505
Mail:
Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2026
Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren.
Betreff
Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren. Diese wird auf Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines solchen Transformationsprojekts getätigt werden.
Begünstigte
Begünstigt sind alle Handels-, Industrie-, Bergbau- oder Handwerksunternehmen, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind und eine förderfähige Investition tätigen.
Voraussetzungen
Die Investitionen und Betriebsausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens erfolgen. Die Laufzeit eines solchen Projekts darf höchstens drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre betragen.
Unter ökologischer und energetischer Transformation versteht man jede Veränderung, die die Umweltbelastungen bei der Energieerzeugung oder beim Energieverbrauch beziehungsweise bei der Ressourcennutzung reduziert. Diese Veränderung muss wesentlich sowie technischer oder materieller Natur sein.
Von dieser Definition ausgeschlossen sind:
- die Einstellung der Nutzung eines Verfahrens;
- der bloße Ersatz oder die Erweiterung von Ausrüstungen;
- Änderungen, die ausschließlich aus Schwankungen der Faktorpreise resultieren;
- regelmäßige saisonale Anpassungen und andere zyklische Veränderungen;
- der Handel mit neuen oder wesentlich verbesserten Produkten.
Förderfähige Kosten
Die Steuervergünstigung umfasst ausschließlich die nachstehend aufgeführten Investitionen und Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens stehen:
- Investitionen in abnutzbare materielle Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Gebäuden, landwirtschaftlichem Nutzvieh sowie mineralischen und fossilen Lagerstätten;
- Investitionen in Software oder Patente, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 erworben wurden;
- Aufwendungen für die Nutzung oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Patenten oder Software, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 überlassen wurden;
- Ausgaben für Beratungs-, Analyse- und technische Unterstützungsleistungen externer Dienstleister, die nicht zu den üblichen Betriebsausgaben des Unternehmens zählen, wie beispielsweise laufende Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbemaßnahmen;
- Personalkosten für Mitarbeitende, die unmittelbar mit der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens betraut sind;
- Ausgaben für die Weiterbildung von Mitarbeitenden, die unmittelbar an der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens beteiligt sind.
Zu erreichende Ziele
Die im Rahmen eines Projekts der ökologischen und energetischen Transformation getätigten Investitionen und Betriebsausgaben müssen mindestens eines der nachstehenden Ziele erfüllen:
- Deutliche Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass der Energieverbrauch um mindestens 20 % gesenkt wird. Die Einsparung wird im Vergleich zur durchschnittlichen Energieeffizienz des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation berechnet;
- Deutliche Dekarbonisierung eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % reduziert werden. Die Reduktion wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der Transformation ermittelt;
- Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen, um den Energiebedarf des Unternehmens durch Eigenverbrauch zu decken. Als Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen gelten insbesondere Windenergie, Solarthermie und Photovoltaik, Geothermie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas sowie erneuerbarer Wasserstoff und daraus abgeleitete erneuerbare Energieträger;
- Die Luftverschmutzung am Produktionsstandort des Unternehmens über die Emissionsgrenzwerte hinaus zu reduzieren, die in der Großherzoglichen Verordnung vom 27. Juni 2018 über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie in der geänderten Großherzoglichen Verordnung vom 30. Mai 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft festgelegt sind. Das Emissionsminderungspotenzial der wirtschaftlichen Tätigkeit wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Produktionsstandorts während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation ermittelt;
- Deutliche Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens durch eine Verringerung des Einsatzes primärer Rohstoffe um mindestens 15 %, oder den Ersatz primärer Rohstoffe zu mindestens 20 % durch Nebenprodukte oder Sekundärrohstoffe. Die Verbesserung der Materialeffizienz wird auf Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs primärer Rohstoffe des betreffenden Verfahrens während der fünf Geschäftsjahre vor Beginn der Transformation ermittelt;
- Einführung eines Produktionsverfahrens, das eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung ermöglicht.
Höhe der Steuervergünstigung
Der Satz der Steuervergünstigung beträgt 18 % für Investitionen und Betriebsausgaben, mit Ausnahme von abnutzbaren materiellen Investitionen.
Für diese Investitionen gilt ein Satz von 6 %, der zusätzlich zum Satz von 12 % der Steuergutschrift für Globalinvestitionen gewährt wird. Dadurch profitieren auch abnutzbare materielle Investitionen insgesamt von einer Steuervergünstigung in Höhe von 18 %.
Praktische Modalitäten und Fristen
System der Förderfähigkeitsbescheinigung und Zertifizierung
Um eine Steuergutschrift im Rahmen eines Projekts zur ökologischen und energetischen Transformation geltend zu machen, muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung ein Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung sowie die Höhe der während eines Geschäftsjahres getätigten Investitionen und Betriebsausgaben bestätigt.
Die Ausstellung dieses Zertifikats setzt jedoch voraus, dass zuvor eine „Förderfähigkeitsbescheinigung“ (Attestation d’éligibilité) des Ministeriums für Wirtschaft erteilt wurde.
Antrag auf eine Förderfähigkeitsbescheinigung
Der Antrag auf Erteilung einer Förderfähigkeitsbescheinigung ist beim Ministerium für Wirtschaft einzureichen. Dies erfolgt über ein Online-Verfahren auf MyGuichet.lu oder über die mobile Anwendung MyGuichet.lu. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren mit Authentifizierung.
Bearbeitungsfrist der Verwaltung
Die ministerielle Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Förderfähigkeitsbescheinigung erfolgt so rasch wie möglich und spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags.
Antrag auf ein Zertifikat
Für jedes Geschäftsjahr, in dem Investitionen und/oder Betriebsausgaben im Rahmen des Projekts getätigt wurden, kann das Unternehmen beim Ministerium für Wirtschaft die Ausstellung eines Zertifikats beantragen.
Bei sonstigem Rechtsverlust muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden, in dem die Investitionen und/oder Betriebsausgaben angefallen sind.
Nach Prüfung des Antrags stellt das Ministerium das Zertifikat schnellst möglich und spätestens innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres aus.
Zertifiziert werden können ausschließlich Investitionen und Betriebsausgaben, die nach Einreichung des Antrags auf Erteilung der Förderfähigkeitsbescheinigung getätigt wurden.
Zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung das vom Ministerium für Wirtschaft ausgestellte Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung der Investitionen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres bestätigt. Diese Regelung ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anwendbar.
Zuständige Behörden und nützliche Links
Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist bei der Administration des Contributions Directes (ACD) einzureichen. Das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich ab 2025 verfügbar sein.
Antragsformular für die Bescheinigung der Förderfähigkeit (MyGuichet)
FAQ - Bonification d'impôt pour investissement (nur FR)
Letzte Aktualisierung: 1. September 2026
- Das Klimabonus-Programm fördert unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen mit geringer Leistung im Bereich bis zu 30 kWp. Nutzen Sie das Förderungs-Tool der Chambre des Métiers.
- Einige Gemeinden gewähren zusätzliche Fördermittel; deren Höhe können Sie über den Simulator der Klima-Agentur abfragen oder direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen.
- Für Anlagen von mehr als 30 kWp bis zu einigen MWp werden regelmäßig Ausschreibungen durchgeführt. Konsultieren Sie das Fördertool der Chambre des Métiers unter CDM – Unternehmensförderung – Worum geht es?
- Mit dem Programm „enoprimes“ können Sie zu den Unternehmen gehören, an die sich Verbraucher wenden, um eine Prämie zur Senkung ihrer Investitionskosten zu erhalten.
- Entdecken Sie auch unsere Broschüre mit den staatlichen Beihilfen zur Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.
Unterstützung beim Einstieg
In Luxemburg gibt es mehrere Instrumente und Anlaufstellen, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung sowie der Finanzierung von Projekten, der Anschaffung von Ausrüstung oder bei Energieaudits unterstützen.
Die Chambre des Métiers kann Ihnen eine Orientierung in folgende Richtungen geben:
- Fördermittel für die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, insbesondere über das „Klimaprogramm Handwierk“, eine Initiative der Handwerkskammer (Partner des Programms „Klima Pakt fir Betriber“), die allgemeine Informationen zur Dekarbonisierung von Unternehmen bereitstellt;
- Programme für technische Beratung und Audits (Experten und Berater);
- Schulungen und Informationsveranstaltungen für Ihr Team.
Über das vom „ Klima Pakt fir Betriber “ bereitgestellte Online-Tool können Sie die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung Ihres Unternehmens entdecken (kreuzen Sie „Handwerk“ in der linken Spalte an). Sie können sich auch von den zur Verfügung gestellten Fallbeispielen inspirieren lassen.
Luxinnovation begleitet Unternehmen im Rahmen der Investitionsförderung für den Umweltschutz sowie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Entdecken Sie auch die von Luxinnovation entwickelte Übersicht über Akteure im Bereich Nachhaltigkeit: eine Übersicht des luxemburgischen Ökosystems für Nachhaltigkeitsförderer
Der Service eHandwierk und die Berater der Chambre des Métiers [CDM – Sustainable Handwierk Home / Link] stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sie über die für Sie am besten geeigneten Maßnahmen zu informieren.
Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen im Bereich der Photovoltaik
Die Photovoltaik hat einige Einschränkungen, zum Beispiel beim verfügbaren Platz, bei den Anfangskosten und durch schwankende Stromerzeugung. Auch die Beschaffung der Zellen sowie deren Entsorgung und Recycling stellen Herausforderungen dar. Trotzdem ist Photovoltaik für Unternehmen eine interessante Lösung. Bei der Herstellung von Photovoltaikmodulen werden verschiedene Metalle verwendet. Im Kontext der Energiewende können einige dieser Materialien von der Europäischen Kommission als „kritisch“ eingestuft werden. Dies gilt beispielsweise für Silizium, das eine Herausforderung für die Versorgung darstellt. Darüber hinaus tragen Forschung und neue Innovationen bei Herstellungsverfahren und Materialien dazu bei, die Umweltauswirkungen von Photovoltaikmodulen weiter zu verringern. Dies gilt für den gesamten Lebenszyklus der Module. Besonders wichtig sind dabei die Verringerung der Emissionen bei der Produktion, eine bessere Recyclingfähigkeit und eine höhere Effizienz der Module. Außerdem wird daran gearbeitet, den Energie- und Wasserverbrauch bei der Herstellung zu senken.
Die Entsorgung von Modulen und Batterien am Ende ihrer Lebensdauer wird in Luxemburg durch das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung geregelt. Für Elektro- und Elektronikgeräte gelten Sammel- und Recyclingpflichten, die über Ecotrel, die derzeit einzige zugelassene Stelle, umgesetzt werden . Dieses System soll die Entsorgung und Verwertung der Abfälle aus dieser Art von Geräten gewährleisten. Vor dem Hintergrund, dass Luxemburg und Europa bestrebt sind, ihre Energieunabhängigkeit zu stärken, ist diese lokale und erneuerbare Lösung besonders relevant. Die starke Abhängigkeit von Drittländern, insbesondere von China bei der Versorgung mit Solarmodulen, wirft jedoch strategische Herausforderungen auf, an deren Bewältigung Europa insbesondere mit dem Plan „RESourceEU“ arbeitet.
Dennoch bleibt die Photovoltaik eine erschwingliche, effiziente und nachhaltige Technologie, die zur Kosteneinsparung und zur Verbesserung der CO₂-Bilanz beiträgt.