Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass die digitale Welt für 2,1 % bis 3,9 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Das mag wenig erscheinen, doch zum Vergleich: Wäre die digitale Welt ein Land, würde sie das 5,5fache an Treibhausgas ausstoßen wie Frankreich. Zudem wird sich diese Umweltbelastung in den kommenden Jahren noch verstärken, da die Nutzung, die Anzahl der Geräte und die Zahl der Nutzer zunehmen. Darüber hinaus könnte der Stromverbrauch der Digitalbranche innerhalb von zwei Jahren um 75 % steigen, was vor allem auf den zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz zurückzuführen ist.

In Unternehmen lassen sich die Umweltauswirkungen von IT-Geräten reduzieren, indem man sich für generalüberholte Geräte entscheidet, erneuerbare Energien zur Kühlung der Serverräume nutzt und im Alltag umweltbewusste Gewohnheiten pflegt.

Bewährte Maßnahmen, die den Unterschied machen

In einem Handwerksbetrieb gibt es mehrere Maßnahmen, mit denen sich die ökologischen Auswirkungen digitaler Geräte verringern und Energie einsparen lässt:

  • nachhaltig einkaufen: Geräte mit Umweltzeichen (z. B. EPREL, Ecolabel, TCO Certified, Blue Angel), Wiederverwendung, recycelte Komponenten;
  • die Anzahl der Geräte reduzieren: z. B. durch gemeinsame Nutzung, durch Einschränkung von Ersatzanschaffungen;
  • die Lebensdauer der Geräte verlängern: reparieren, umfunktionieren, vorzeitigen Austausch vermeiden;
  • Nutzung optimieren: Bestände verwalten, Standby-Einstellungen, Energieverbrauch der Geräte begrenzen;
  • Reduzierung von Datenströmen, Datenvolumen und gespeicherten Daten.

Auch das individuelle Verhalten hat in der Summe einen Einfluss auf den Energieverbrauch. Man sollte daher alle Mitarbeiter für eine intelligente und energiesparende Nutzung der Geräte sensibilisieren. Hier sind einige Beispiele für Maßnahmen am Arbeitsplatz, die sich positiv auswirken können:

  • Computer auf den „Energiesparmodus“ einstellen und ihn ausschalten, wenn man länger als eine Stunde abwesend ist, anstatt ihn im Standby-Modus zu lassen;
  • WLAN am Arbeitsplatz statt des mobiles Datenvolumens nutzen;
  • E-Mail-Postfach regelmäßig aufräumen: Spam löschen, Newsletter abbestellen, die man nicht liest, usw.;
  • Einsatz generativer künstlicher Intelligenz für die Informationssuche oder die Übersetzung von Texten vermeiden.

Alle Unternehmen, die digitale Geräte oder Dienste nutzen, sind betroffen

Die Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von IT-Geräten betreffen alle Handwerksbetriebe, die über ein Mindestmaß an digitaler Ausstattung verfügen:

  • Arbeitsplätze mit Computern oder Tablets;
  • Lokaler Server oder NAS (Network Attached Storage, d. h. ein dediziertes Dateispeichersystem);
  • Drucker, angeschlossene Peripheriegeräte;
  • Cloud-Nutzung oder externes Hosting (über einen Dienstleister).

Die positiven Folgen der Maßnahmen sind vielfältig:

  • Kostensenkung

Reduzierte Anschaffungen von Hardware (dank längerer Lebensdauer), geringerer Stromverbrauch, möglicherweise geringere Lagerkosten.

  • Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks und der Umweltbelastung
    Durch den bewussten Kauf nachhaltigerer IT-Hardware und die Optimierung der Nutzung bzw. des Lebenszyklus verringert das Unternehmen seine Auswirkungen auf Ressourcen und seine Emissionen.
  • Verbesserung des Arbeitskomforts und der Leistung

Eine optimal gesteuerte IT-Infrastruktur, besser geeignete Geräte und eine kontrollierte Nutzung können die Zuverlässigkeit der Geräte erhöhen und Ausfälle verringern.

In Luxemburg arbeiten Rechenzentren daran, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihren CO₂-Fußabdruck zu verringern. Einige haben sogenannte „Free-Cooling“-Systeme entwickelt: Sie nutzen die Umgebungstemperatur, um auf einen Kühler oder Kompressor zu verzichten und die riesigen Server auf sicheren Temperaturen zu halten. In Bissen gilt das mehrstöckige Rechenzentrum von LuxConnect als das weltweit erste „grüne“ Rechenzentrum. In Gasperich nutzt der European Data Hub ebenfalls zu 100 % erneuerbare Energien.

Maßnahmen zur Optimierung Ihres IT-Bestands

Optimierung der Verwaltung des IT-Bestands und der Einstellungen

  • Einführung einer aktiven Geräteverwaltung zur Verbesserung der Nutzung: Bestandsaufnahme von Computern, Druckern, Servern und Peripheriegeräten sowie Bewertung ihrer Nutzung und ihres Zustands.
  • Aktivieren Sie den „Standby“-Modus oder die automatische Abschaltung der Arbeitsplätze am Ende des Tages oder bei Inaktivität, um den „Standby-Verbrauch“ zu reduzieren. Möglichkeit, ON/OFF-Steckdosenleisten zur Steuerung der Standby-Zeiten zu verwenden.
  • Unnötig gespeicherte Datenmengen begrenzen, inaktive Dateien archivieren/löschen und E-Mail-Postfächer bereinigen: Diese Maßnahmen verringern die Belastung der Systeme (Speicher, Server) und indirekt den Verbrauch.

Verlängerung der Lebensdauer der Geräte und Rationalisierung der Anschaffungen

  • Anstatt Geräte nach kurzer Zeit zu ersetzen, sollte eine Nachrüstung oder Reparatur in Betracht gezogen werden.
  • Setzen Sie noch leistungsfähige Geräte innerhalb des Unternehmens anderweitig ein, anstatt systematisch neue anzuschaffen.
  • Setzen Sie auf die Anschaffung nachhaltiger, reparierbarer oder sogar generalüberholter Geräten bzw. solchen, die recycelte Materialien enthalten.
  • Reduzieren Sie die Gesamtzahl der Geräte, um eine Überdimensionierung des IT-Bestands zu vermeiden, sofern dies die Leistung und Produktivität des Unternehmens nicht beeinträchtigt.

Wissenswert: Für bestimmte im Unternehmen verwendete Geräte, wie Laptops oder Bildschirme, die unter die von Ecotrel abgedeckten Kategorien fallen, werden die Sammlung und das Recycling über einen Recyclingbeitrag finanziert. Dieser wird bereits bei der Markteinführung in Luxemburg erhoben. Ihre Rücknahme kann daher kostenlos über die vorgesehenen Kanäle erfolgen. Was industrielle und gewerbliche Geräte betrifft, so müssen diese an einen spezialisierten Entsorgungskanal oder einen zugelassenen Sammelbetrieb weitergeleitet werden, um eine vorschriftsmäßige Entsorgung am Ende ihrer Lebensdauer zu gewährleisten.

Wenn ein Gerät noch funktionsfähig ist, kann vor dem Recycling eine Wiederverwendung in Betracht gezogen werden. In Luxemburg ermöglicht die Initiative „Social ReUse“ von Ecotrel in Zusammenarbeit mit Digital Inclusion die Abgabe bestimmter Geräte (Smartphones, PCs usw.), damit diese wiederaufbereitet und an bedürftige Personen weitergegeben werden können.

Einsatz energieeffizienter Geräte und Dienste

  • Achten Sie beim Kauf auf Energieeffizienzklassen und geben Sie Geräten mit geringem Energieverbrauch den Vorzug.
  • Wählen Sie Server oder Hosting-Lösungen, die der Größe des Unternehmens entsprechen.
  • Nutzen Sie Cloud- oder gehostete Dienste, wenn dies eine gemeinsame Nutzung und Optimierung des Energieverbrauchs ermöglicht, anstatt einen möglicherweise nicht ausgelasteten internen Server zu betreiben.
  • Geräte und Dienste so konfigurieren, dass sie möglichst wenig Energie verbrauchen.

Leasing der IT-Ausstattung

Leasing ermöglicht es Unternehmen, ihren IT-Bestand zu finanzieren, ohne sofort die gesamten Anschaffungskosten tragen zu müssen. Diese Option hilft, die Ausgaben über einen längeren Zeitraum zu verteilen, und kann nützliche Dienstleistungen für die Verwaltung der Geräte umfassen. Im Rahmen einer nachhaltigen Digitalisierung kann Leasing auch die Rücknahme der Geräte am Vertragsende, ihre Rückverfolgbarkeit, Aufarbeitung und Wiederverwendung erleichtern. Es ist jedoch wichtig, die tatsächlichen Bedürfnisse des Unternehmens im Blick zu behalten, um eine zu häufige Erneuerung der Geräte zu vermeiden.

Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres IT-Bestands

Wenden Sie sich an die Chambre des Métiers, ehe Sie Schritte für etwaige IT-Projekte einleiten. Sie könnten staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen, die unbedingt beantragt werden müssen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten!

1. Bestandsaufnahme und Vorstudie

  • Machen Sie eine Bestandsaufnahme der IT-Ausstattung.
  • Ermitteln Sie die tatsächliche Nutzung sowie ungenutzte oder veraltete Geräte.
  • Analysieren Sie den Energieverbrauch der Endgeräte und der Serverinfrastruktur.
  • Sensibilisierung und Steuerung:
    • Durchführung eines internen oder externen Audits, um „Verschwendung“ digitaler Energie aufzudecken und die wirksamsten Maßnahmen zu priorisieren;
    • Schulung der Mitarbeiter in bewährten Maßnahmen;
    • Indikatoren zur Überwachung einführen: Stromverbrauch der Arbeitsplätze, Anzahl der aktiven Geräte, Druckvolumen, durchschnittliche Lebensdauer.

2. Angebotsanfrage

  • Maßnahmen nach ihrer Wirkung und Durchführbarkeit priorisieren.
  • Schnelle Erfolge identifizieren.

3. Bewertung der Amortisation

Bestimmung des Zeitraums, der erforderlich ist, damit die Energieeinsparungen die Investitionskosten ausgleichen.

4. Beantragung von Fördermitteln und Finanzierungen

Ermittlung der in Frage kommenden Fördermittel. Entsprechende Anträge müssen Sie unbedingt stellen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten.

5. Planung und Umsetzung

  • Modernisierung des Bestands:
    • Lebensdauer der Anlagen (Modernisierung, Reparaturen usw.) verlängern.
    • Energieintensive Anlagen durch effizientere oder zertifizierte Geräte ersetzen.
    • Reduzierung der Anzahl der Geräte durch Rationalisierung des Bedarfs reduzieren.
  • Optimierung der Nutzung:
    • Standby-Modus, automatische Abschaltung usw.
    • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter

6. Überwachung und Wartung

  • Einführung von Indikatoren
  • Regelmäßige Neubewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen und Anpassung entsprechend den Ergebnissen.
  • Neue Möglichkeiten zur Energieeinsparung identifizieren (z. B. geeignete Cloud-Lösungen, gemeinsame Nutzung, Auslagerung des Serverbetriebs usw.).

Beispiele für luxemburgische Unternehmen, die ihren IT-Bestand optimiert haben

Die Universität Luxemburg hat eine Sensibilisierungskampagne für ihre Mitarbeiter gestartet, um diese zu energiesparendem Verhalten zu ermutigen

Entdecken Sie die entsprechende Fallstudie auf der Website des Programms „Klimapakt fir Betrieber“.

Welche Fördermittel stehen mir zur Verfügung, um meinen IT-Bestand zu verbessern?

Der luxemburgische Staat bietet finanzielle Förderungen für Lösungen zur Verbesserung der IT-Ausstattung zu fördern.

Hilfen

Im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability werden Sie individuell bei der Umsetzung konkreter Lösungen zur Verringerung Ihrer Umweltbelastungen unterstützt.

Betreff

Im Rahmen des Programms SME Packages - Sustainability werden Sie individuell bei der Umsetzung konkreter Lösungen zur Verringerung Ihrer Umweltbelastungen unterstützt. Folgende Initiativen werden unterstützt: Einsparungen durch einen geringeren Energie- oder Wasserverbrauch, eine verbesserte Abfallwirtschaft oder eine Verringerung des CO2-Fußabdrucks.

Begünstigte

Alle kleinen und mittleren Unternehmen in Luxemburg.

Bedingungen

  • Kleines oder mittleres luxemburgisches Unternehmen
  • Das Unternehmen hat noch nicht von zwei Nachhaltigkeitsvouchern profitiert
  • Projekt mit einem Wert zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt.

Betrag

Sie zahlen die Rechnung des Anbieters und erhalten einen Zuschuss von 70% vom Wirtschaftsministerium - KMU, Handwerk und Handel.

Fristen

Ablauf:

  1. Voranalyse Ihrer aktuellen Situation durch den Service eHandwierk für Handwerksbetriebe und durch die Chambre de Commerce für Nicht-Handwerksbetriebe
  2. Festlegung Ihres Packages und Ihres Anbieters
  3. Einreichen und Validierung Ihres Förderantrags
  4. Umsetzung Ihres Packages
  5. Bewertung Ihres Packages
  6. Bezahlung der Rechnung des Anbieters
  7. Erhalt des Vouchers

Zuständige Behörden und nützliche Links

Sie wollen mehr Informationen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

Tel.: 42 67 67 - 505

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Letztes Update: 24. März 2025

Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.

Zielsetzung

Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.

Begünstigte

Alle Unternehmen:

  • die über die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten verfügen;
  • die ordnungsgemäß im Großherzogtum Luxemburg niedergelassen sind;
  • die Projekte im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz durchführen.

Voraussetzungen

Die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen im Bereich des Umweltschutzes sind über den entsprechenden offiziellen Link abrufbar: Allgemeine Voraussetzungen – staatliche Umwelt- und Klimaschutzbeihilfen

Förderfähige Investitionsarten

Die Beihilferegelung deckt verschiedene Investitionen und Dienstleistungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ab:

  • Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung: Projekte, die über bestehende Umweltstandards hinausgehen oder zukünftige Standards vorwegnehmen, einschließlich CO₂-armer Technologien, Infrastrukturen für Wasserstoff, Abwärme oder CO₂ sowie CO₂-Abscheidung und -Transport;
  • Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen: Kauf, Leasing oder Umrüstung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit dem Ziel der Nullemission;
  • Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außergeschlossen für Gebäude: Investitionen zur Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens 20 % oder 250 MWh/Jahr (ohne fossile Anlagen);
  • Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Projekte zur Produktion, Speicherung und zum Transport erneuerbarer Energien, einschließlich Biogas;
  • Effiziente Wärme- und Kältenetze: Bau, Erweiterung oder Modernisierung von Netzen, die überwiegend erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen;
  • Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft: Projekte zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zum Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe sowie zur Verbesserung von Recycling und Wiederverwendung;
  • Energieinfrastrukturen: Bau oder Modernisierung von Infrastrukturen für Strom, Wasserstoff oder Wärme (ohne Speicherung);
  • Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie: Energieaudits, Machbarkeitsstudien und technische Beratung zur Vorbereitung förderfähiger Projekte.

Beihilfehöhen

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die maximalen Förderintensitäten aller Förderregelungen, ausgedrückt als Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, die im Rahmen eines einfachen Antragsverfahrens oder eines Projektaufrufs gewährt werden können. Jede Zeile entspricht einer spezifischen Förderregelung bzw. Fördermaßnahme

  Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen

Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung (1)

25% - 35% 20% - 30% 15% - 25%
Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen (2)
60% 50%   
Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz ausgeschlossen für Gebäude (1)
25% 20% 15%
Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (3)
50% - 65% 40% - 55% 30% - 45%
Effiziente Wärme- und Kältenetze (1)
100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (1)
60% 50% 40%
Energieinfrastrukturen (4)
100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke
Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie (3)
80% 70% 60%

(1) Einfaches Antragsverfahren, das KMU vorbehalten ist, für Beihilfen von weniger als 100.000 Euro. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt.
(2) Einfaches Antragsverfahren, das KMU vorbehalten ist, begrenzt auf eine Beihilfe für höchstens fünf Straßenfahrzeuge pro Unternehmen und einen Höchstbetrag von 300.000 Euro je Unternehmen. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gewährt.
(3) Einfaches Antragsverfahren, das sowohl KMU als auch Großunternehmen offensteht.
(4) Beihilfe, die ausschließlich im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt wird.

Verfahren zur Gewährung der Beihilfen

Je nach Art und Umfang der Projekte können die Beihilfen im Rahmen von drei unterschiedlichen Verfahren gewährt werden: das einfache Antragsverfahren, der Projektaufruf sowie das Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren).

Das einfache Antragsverfahren

Das einfache Antragsverfahren ermöglicht es, eine Beihilfe ohne Projektaufruf oder Ausschreibungsverfahren in einem vereinfachten Rahmen zu erhalten.

Dieses Verfahren ist ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten und kommt nur für Projekte mit begrenztem Umfang in Betracht.

Es findet Anwendung, wenn der beantragte Beihilfebetrag 100.000 Euro nicht übersteigt.

Der Antrag wird von der zuständigen Behörde einzeln geprüft, auf Grundlage der geltenden gesetzlichen und technischen Voraussetzungen, ohne Vergleich mit anderen Projekten.

Ziel dieses Verfahrens ist es, den Zugang zu Fördermitteln für Projekte mit begrenztem Umfang und Budget zu erleichtern und zu beschleunigen.

Projektaufruf

Ein Projektaufruf ist ein Verfahren, mit dem die zuständige Behörde Unternehmen dazu auffordert, Projekte einzureichen, die einem im Voraus festgelegten Thema oder bestimmten Zielsetzungen entsprechen.

Die Beihilfen werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, sofern das eingereichte Projekt die gesetzlich festgelegten Förderkriterien erfüllt.

Zulässige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis das für den Projektaufruf vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.

Sobald die verfügbaren Mittel vollständig gebunden sind, können im Rahmen des betreffenden Projektaufrufs keine weiteren Beihilfen mehr gewährt werden, selbst wenn die eingereichten Projekte sämtliche Voraussetzungen erfüllen.

Vom 3. August 2026 bis zum 31. Dezember 2026 können Projekte für folgende Arten von Beihilfen eingereicht werden:

Art der Beihilfe Budget
Investitionen in den Umweltschutz und die Dekarbonisierung 6 Mio. Euro
Nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen 6 Mio. Euro
Energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte 6 Mio. Euro
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft 6 Mio. Euro

Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren)

Das Ausschreibungsverfahren wird insbesondere für größere Projekte oder in Fällen angewandt, in denen die Anzahl der Anträge das verfügbare Budget voraussichtlich übersteigen wird.

In diesem Rahmen werden die Projekte anhand eines einzigen, im Voraus festgelegten Auswahlkriteriums bewertet und gereiht.

Dieses Kriterium entspricht dem Verhältnis zwischen der beantragten Beihilfe und der Umweltwirkung des Projekts.

Konkret werden die Vorhaben nach dem Umfang der benötigten Förderung verglichen, der erforderlich ist, um eine bestimmte Einheit Umweltwirkung zu erzielen, beispielsweise eine Emissionsminderung oder eine Energieeinsparung.

Projekte mit dem günstigsten Verhältnis zwischen Fördermittelbedarf und Umweltwirkung werden vorrangig ausgewählt.

Die Beihilfen werden entsprechend der Rangfolge vergeben, bis die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.

Dieses Verfahren soll eine effiziente und transparente Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen, indem die Umweltwirkung pro gewährtem Förder-Euro maximiert wird.

Fristen

Der Antrag auf Investitionsbeihilfe für Umweltschutzmaßnahmen ist über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen.

Die Beihilfeanträge müssen zwingend vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:

  • dem Beginn der mit der Investition verbundenen Bauarbeiten;
  • der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

Der Erwerb von Grundstücken sowie vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.

Im Falle einer Unternehmensübernahme gilt als Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die unmittelbar mit dem übernommenen Betrieb verbunden sind.

Zuständige Behörden und nützliche Links

Luxinnovation - Service aides (Tél.: +352 43 62 63 1)

Antrag zur Beihilfe (Guichet.lu)

Ministère de l'Économie (Service aides : Tél.: +352 247 74 704)

Catalogue des pièces jointes pour la démarche MECO : Demande d’aide à l’investissement en faveur de la protection de l’environnement et du climat (ENV)

Loi du 8 décembre 2025

Letzte Aktualisierung: 1 September 2026

Fit 4 Sustainability begleitet Unternehmen bei der Analyse und Verringerung ihrer Umweltauswirkungen. Das Programm ermöglicht es ihnen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Betriebskosten zu reduzieren, ihre Marktposition zu stärken und den wachsenden Erwartungen von Kunden und Geschäftspartnern im Bereich Nachhaltigkeit gerecht zu werden.

Fit4Sustainability unterstützt Sie dabei:

  • Ihren CO₂-Fußabdruck zu reduzieren, indem Sie Ihren Energieverbrauch optimieren und verstärkt auf erneuerbare Energien setzen.
  • Ihren Wasserverbrauch sowie die Wasserverschmutzung zu verringern.
  • Das Bewusstsein für die Chancen und Potenziale der Sharing Economy zu stärken.
  • Ihren Produkten einen kreislauforientierten Lebenszyklus zu verleihen, der zu einer weitgehenden Vermeidung von Abfällen beiträgt.

Das Programm Fit4Sustainability umfasst:

  • Eine Analyse zur Bewertung der Umweltauswirkungen Ihres Unternehmens.
  • Einen Maßnahmenplan mit Empfehlungen zu Investitionen und Verbesserungsmaßnahmen.
  • Eine Kofinanzierung von:
    • 70 % für kleine Unternehmen,
    • 60 % für mittlere Unternehmen,
    • 50 % für große Unternehmen.

Zuständige Behörden und nützliche Links

Luxinnovation

Chambre des Métiers : Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. 

Letzte Aktualisierung : 1. September 2026

Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren.

Betreff

Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren. Diese wird auf Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines solchen Transformationsprojekts getätigt werden.

Begünstigte

Begünstigt sind alle Handels-, Industrie-, Bergbau- oder Handwerksunternehmen, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind und eine förderfähige Investition tätigen.

Voraussetzungen

Die Investitionen und Betriebsausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens erfolgen. Die Laufzeit eines solchen Projekts darf höchstens drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre betragen.

Unter ökologischer und energetischer Transformation versteht man jede Veränderung, die die Umweltbelastungen bei der Energieerzeugung oder beim Energieverbrauch beziehungsweise bei der Ressourcennutzung reduziert. Diese Veränderung muss wesentlich sowie technischer oder materieller Natur sein.

Von dieser Definition ausgeschlossen sind:

  • die Einstellung der Nutzung eines Verfahrens;
  • der bloße Ersatz oder die Erweiterung von Ausrüstungen;
  • Änderungen, die ausschließlich aus Schwankungen der Faktorpreise resultieren;
  • regelmäßige saisonale Anpassungen und andere zyklische Veränderungen;
  • der Handel mit neuen oder wesentlich verbesserten Produkten.

Förderfähige Kosten

Die Steuervergünstigung umfasst ausschließlich die nachstehend aufgeführten Investitionen und Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens stehen:

  • Investitionen in abnutzbare materielle Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Gebäuden, landwirtschaftlichem Nutzvieh sowie mineralischen und fossilen Lagerstätten;
  • Investitionen in Software oder Patente, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 erworben wurden;
  • Aufwendungen für die Nutzung oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Patenten oder Software, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 überlassen wurden;
  • Ausgaben für Beratungs-, Analyse- und technische Unterstützungsleistungen externer Dienstleister, die nicht zu den üblichen Betriebsausgaben des Unternehmens zählen, wie beispielsweise laufende Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbemaßnahmen;
  • Personalkosten für Mitarbeitende, die unmittelbar mit der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens betraut sind;
  • Ausgaben für die Weiterbildung von Mitarbeitenden, die unmittelbar an der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens beteiligt sind.

Zu erreichende Ziele

Die im Rahmen eines Projekts der ökologischen und energetischen Transformation getätigten Investitionen und Betriebsausgaben müssen mindestens eines der nachstehenden Ziele erfüllen:

  • Deutliche Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass der Energieverbrauch um mindestens 20 % gesenkt wird. Die Einsparung wird im Vergleich zur durchschnittlichen Energieeffizienz des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation berechnet;
  • Deutliche Dekarbonisierung eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % reduziert werden. Die Reduktion wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der Transformation ermittelt;
  • Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen, um den Energiebedarf des Unternehmens durch Eigenverbrauch zu decken. Als Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen gelten insbesondere Windenergie, Solarthermie und Photovoltaik, Geothermie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas sowie erneuerbarer Wasserstoff und daraus abgeleitete erneuerbare Energieträger;
  • Die Luftverschmutzung am Produktionsstandort des Unternehmens über die Emissionsgrenzwerte hinaus zu reduzieren, die in der Großherzoglichen Verordnung vom 27. Juni 2018 über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie in der geänderten Großherzoglichen Verordnung vom 30. Mai 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft festgelegt sind. Das Emissionsminderungspotenzial der wirtschaftlichen Tätigkeit wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Produktionsstandorts während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation ermittelt;
  • Deutliche Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens durch eine Verringerung des Einsatzes primärer Rohstoffe um mindestens 15 %, oder den Ersatz primärer Rohstoffe zu mindestens 20 % durch Nebenprodukte oder Sekundärrohstoffe. Die Verbesserung der Materialeffizienz wird auf Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs primärer Rohstoffe des betreffenden Verfahrens während der fünf Geschäftsjahre vor Beginn der Transformation ermittelt;
  • Einführung eines Produktionsverfahrens, das eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung ermöglicht.

Höhe der Steuervergünstigung

Der Satz der Steuervergünstigung beträgt 18 % für Investitionen und Betriebsausgaben, mit Ausnahme von abnutzbaren materiellen Investitionen.

Für diese Investitionen gilt ein Satz von 6 %, der zusätzlich zum Satz von 12 % der Steuergutschrift für Globalinvestitionen gewährt wird. Dadurch profitieren auch abnutzbare materielle Investitionen insgesamt von einer Steuervergünstigung in Höhe von 18 %.

Praktische Modalitäten und Fristen

System der Förderfähigkeitsbescheinigung und Zertifizierung

Um eine Steuergutschrift im Rahmen eines Projekts zur ökologischen und energetischen Transformation geltend zu machen, muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung ein Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung sowie die Höhe der während eines Geschäftsjahres getätigten Investitionen und Betriebsausgaben bestätigt.

Die Ausstellung dieses Zertifikats setzt jedoch voraus, dass zuvor eine „Förderfähigkeitsbescheinigung“ (Attestation d’éligibilité) des Ministeriums für Wirtschaft erteilt wurde.

Antrag auf eine Förderfähigkeitsbescheinigung

Der Antrag auf Erteilung einer Förderfähigkeitsbescheinigung ist beim Ministerium für Wirtschaft einzureichen. Dies erfolgt über ein Online-Verfahren auf MyGuichet.lu oder über die mobile Anwendung MyGuichet.lu. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren mit Authentifizierung.

Bearbeitungsfrist der Verwaltung

Die ministerielle Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Förderfähigkeitsbescheinigung erfolgt so rasch wie möglich und spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags.

Antrag auf ein Zertifikat

Für jedes Geschäftsjahr, in dem Investitionen und/oder Betriebsausgaben im Rahmen des Projekts getätigt wurden, kann das Unternehmen beim Ministerium für Wirtschaft die Ausstellung eines Zertifikats beantragen.

Bei sonstigem Rechtsverlust muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden, in dem die Investitionen und/oder Betriebsausgaben angefallen sind.

Nach Prüfung des Antrags stellt das Ministerium das Zertifikat schnellst möglich und spätestens innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres aus.

Zertifiziert werden können ausschließlich Investitionen und Betriebsausgaben, die nach Einreichung des Antrags auf Erteilung der Förderfähigkeitsbescheinigung getätigt wurden.

Zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung das vom Ministerium für Wirtschaft ausgestellte Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung der Investitionen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres bestätigt. Diese Regelung ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anwendbar.

Zuständige Behörden und nützliche Links

Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist bei der Administration des Contributions Directes (ACD) einzureichen. Das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich ab 2025 verfügbar sein.

Antragsformular für die Bescheinigung der Förderfähigkeit (MyGuichet)

FAQ - Bonification d'impôt pour investissement (nur FR)

Letzte Aktualisierung: 1. September 2026

  • Verschiedene Förderprogramme der Stromversorger, wie beispielsweise das Programm „enoprimes“, sind mit staatlichen Beihilfen kumulierbar.
  • Entdecken Sie auch unsere Broschüre mit den staatlichen Beihilfen zur Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.

Unterstützung beim Einstieg

In Luxemburg gibt es mehrere Instrumente und Anlaufstellen, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung sowie der Finanzierung von Projekten, der Anschaffung von Ausrüstung oder bei Energieaudits unterstützen.

Die Chambre des Métiers kann Ihnen eine Orientierung in folgende Richtungen geben:

  • Fördermittel für die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, insbesondere über das „Klimaprogramm Handwierk“, eine Initiative der Chambre des Métiers (Partner des Programms „Klima Pakt fir Betriber“), die allgemeine Informationen zur Dekarbonisierung von Unternehmen bereitstellt;
  • Programme für technische Beratung und Audits (Experten und Berater);
  • Schulungen und Informationsveranstaltungen für Ihr Team.

Über das vom KlimaPakt fir Betriber “ bereitgestellte Online-Tool können Sie die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung Ihres Unternehmens entdecken (kreuzen Sie „Handwerk“ in der linken Spalte an). Sie können sich auch von den zur Verfügung gestellten Fallbeispielen inspirieren lassen.

Luxinnovation bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in ein Projekt investieren möchten, das ihre Umweltbelastung verringert. Entdecken Sie auch die von Luxinnovation entwickelte Übersicht über die Akteure im Bereich Nachhaltigkeit: Kartografie des Ökosystems der Nachhaltigkeitsförderer in Luxemburg.

Der Service eHandwierk und die Berater der Chambre des Métiers [CDM – Sustainable Handwierk Home / Link] stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sie über die für Sie am besten geeigneten Maßnahmen zu informieren.

Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen

Für kleine und mittlere Unternehmen stellt die Optimierung ihres IT-Bestands oft noch eine Herausforderung dar, vor allem aufgrund der anfänglichen Investitionskosten sowie des Mangels an Zeit und internen Kompetenzen, um diese Veränderungen zu steuern. Die zunehmende Komplexität der Technologien kann für manche Handwerksbetriebe ebenfalls ein Hindernis sein. In den kommenden Jahren dürften jedoch mehrere Entwicklungen diesen Übergang erleichtern. Dienstleistungslösungen (Wartung, Speicherung, Software) ermöglichen es Unternehmern, nicht mehr alles alleine bewältigen zu müssen. Umgekehrt erfordern gesetzliche Vorgaben zur Nachhaltigkeit eine bessere Kontrolle des Energieverbrauchs von IT-Geräten.

Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Handwerksbetriebe daher vorausschauend handeln: die schrittweise Erneuerung ihrer Geräte planen, sich in verantwortungsvollen digitalen Tools schulen lassen, oder sich dabei unterstützen lassen, und den Energieverbrauch als eigenständiges Kriterium in ihre Kaufentscheidungen einbeziehen.