Geothermie ist erneuerbar, lokal verfügbar und stellt eine zuverlässige und nachhaltige Lösung zur Erzeugung von Wärme oder Warmwasser dar. Sie garantiert eine konstante Energieversorgung über das ganze Jahr hinweg. Diese Technologie bietet sich für Handwerksbetriebe an, die Eigentümer ihres Grundstücks sind oder eine Zustimmung des Eigentümers haben. Sie ermöglicht es, die Energieautarkie zu stärken, Kosten zu senken, den Einsatz fossiler Energien zu begrenzen und so die CO₂-Bilanz zu verbessern.

Geothermie in Unternehmen: Einsatzmöglichkeiten, Vorteile und Grenzen

Geothermie ist die Nutzung der Wärme, die im Erdinneren gespeichert ist. Je nach Tiefe, aus der die Energie gewonnen wird, kann Erdwärme oder Wärme aus Grundwasservorkommen genutzt werden, um Gebäude zu heizen und zu kühlen und so Warmwasser zu erzeugen. Man unterscheidet hauptsächlich zwischen Tiefen- und Oberflächengeothermie (unter 400 m). Letztere wird in der Regel in Unternehmen und Gebäuden genutzt. Diese erneuerbare Energie basiert auf einem einfachen Prinzip: Die unter unseren Füßen vorhandene Wärme wird aufgefangen und beispielsweise über eine Wärmepumpe oder einen Wärmetauscher in die Anlagen des Unternehmens geleitet.

Wie sieht eine geothermische Anlage aus?

Geothermie basiert auf der Wärmeübertragung vom Untergrund in ein Gebäude mithilfe eines Systems zur Wärmegewinnung und -abgabe. Je nach Tiefe und Temperatur der Ressourcen gibt es verschiedene Verfahren:

  • Horizontale Erfassung: Rohre werden in geringer Tiefe (1 bis 2 Meter) verlegt. Sie nehmen die Wärme des Bodens auf, die das ganze Jahr über relativ konstant ist (8 bis 12 °C). Diese Lösung eignet sich für Grundstücke mit großer verfügbarer Fläche.
  • Vertikale Erfassung: Geothermische Sonden werden bis zu einer Tiefe von 100 bis 200 Metern gebohrt. Sie entziehen die Wärme aus einem Boden, der konstanter und leistungsfähiger ist, dies bei begrenztem Flächenbedarf.
  • Grundwasserentnahme: Das von Natur aus temperierte Grundwasser wird gepumpt und durchläuft einen Wärmetauscher, der seine Wärme abgibt, bevor es wieder in das Grundwasser zurückgeleitet wird.

In jedem Fall wird die gewonnene Wärme an eine geothermische Wärmepumpe weitergeleitet, die es ermöglicht, Energie für den Bedarf des Unternehmens zu erzeugen.

Das System bietet einen hohen Wirkungsgrad von etwa 4 kWh zurückgewonnener Wärme pro 1 kWh verbrauchtem Strom, abhängig von der Temperatur der Quelle und des Heizkreislaufes. Somit stellt es eine besonders effiziente Lösung für Handwerker dar, die ihre Energiekosten senken möchten.

Das Wasserwirtschaftsamt veröffentlichte 2025 den Leitfaden zur Niedertemperatur-Geothermie in Luxemburg.

Vorteile und Grenzen der Geothermie

Die Geothermie bietet zahlreiche Vorteile für Handwerksbetriebe. Der wichtigste ist, dass diese erneuerbare Energie kontinuierlich verfügbar ist. Sie ist weder von der Sonneneinstrahlung noch von den Wetterbedingungen abhängig. In Kombination mit einer Wärmepumpe, die z. B. mit Umgebungsluft als Wärmequelle arbeitet, kann sie noch effizienter genutzt werden.

Geothermie ermöglicht nicht nur die Erzeugung von Wärme, sondern auch die „passive“ Kühlung von Räumen. Im Sommer kann die natürlich niedrige Temperatur des Untergrunds direkt zur Kühlung der Räume genutzt werden. Durch diesen Prozess wird dem Boden Wärme zugeführt, was wiederum den Wirkungsgrad des geothermischen Systems für die Heizung im Winter verbessert.

Das größte Hindernis für den Einsatz von Geothermie liegt in den nach wie vor hohen Anfangsinvestitionen (Erdwärmesystem mit Erdwärmesonde, Wärmepumpe usw.), deren Amortisation sich erst langfristig einstellt.

Die Umsetzung eines Geothermieprojekts für ein Nutzgebäude oder ein Unternehmen erfordert eine eingehende technische und geologische Machbarkeitsstudie, einschließlich Bohrungen sowie behördlicher Schritte und Genehmigungsanträge. Auch der verfügbare Platz kann sich hinderlich auswirken, insbesondere bei horizontalen oder vertikalen Bohrungen, die eine an das Gelände angepasste Konfiguration erfordern.

In Luxemburg lässt sich mithilfe des Geoportals überprüfen, ob eine geothermische Anlage auf einem Grundstück realisierbar ist und genehmigt werden kann.

Warum ist Geothermie für meinen Betrieb interessant?

Wirtschaftlichkeit und finanzielle Sicherheit.
Durch die Nutzung der Erdwärme deckt die Geothermie einen Großteil des Wärmebedarfs eines Gebäudes und senkt die Energiekosten erheblich. Die Betriebskosten sind stabil und vorhersehbar, was das Unternehmen vor Schwankungen der Gas- oder Strompreise schützt.

Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks.
Da die Geothermie erneuerbare und lokale Energie nutzt, begrenzt sie die CO₂-Emissionen erheblich und steht voll und ganz im Einklang mit den Zielen der Energiewende, wodurch handwerkliche Tätigkeiten nachhaltiger werden.

Verbesserung des Komforts für Mitarbeiter.
Ein einziges System sorgt im Winter für Heizung und im Sommer für Kühlung und garantiert so das ganze Jahr über ein angenehmes Raumklima in Werkstatt, Büro und Produktion.

Verantwortungsbewusstes Engagement.
Die Umsetzung einer geothermischen Anlage unterstreicht die Anstrengungen Ihres Unternehmens, sich für eine umweltfreundliche Strategie einzusetzen und gleichzeitig sein Image bei Kunden und Partnern zu stärken.

Eine ergänzende Energiequelle.
Die Technologie eignet sich sowohl für Neubauten als auch für Sanierungsprojekte und kann mit anderen erneuerbaren Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik kombiniert werden, um die Energieautarkie zu erhöhen und die nachhaltigen Versorgungsquellen zu diversifizieren.

Unterirdische Warmwasser-Vorkommen in Luxemburg.

Um das geothermische Potenzial des Großherzogtums zu bewerten, wurden von staatlicher Seite geologische Studien durchgeführt. Diese haben insbesondere das Vorhandensein von heißem Grundwasser in Tiefen zwischen 750 und 2.200 Metern nachgewiesen. Aktuelle Prognosen gehen von Temperaturen zwischen 40 und 70 Grad aus. Dieses Wasser stellt somit interessante potenzielle geothermische Reservoirs dar.

 

Die wichtigsten Schritte bei der Einführung von Geothermie in Ihrem Betrieb

Sie erwägen den Einsatz von Geothermie im Rahmen Ihrer handwerklichen Tätigkeit? Wenden Sie sich an die Chambre des Métiers, bevor Sie die ersten Schritte unternehmen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf staatliche Fördermittel, die unbedingt beantragt werden müssen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten!

  1. Bestandsaufnahme und Vorstudie
  • Analyse Ihres Energiebedarfs (Wärme und Kälte) sowie des bestehenden oder geplanten Heiz-/Kühlsystems.
  • Analyse des Potenzials und der Machbarkeit (technisch und genehmigungsrechtlich) für die Realisierung eines geothermischen Systems mit Hilfe eines Fachunternehmens oder eines Experten.
  1. Angebotsanfrage
  • Definition der passenden Lösung und Überprüfung der Machbarkeit einer geothermischen Anlage mit Blick auf die Einholung von Angeboten.
  • Einschätzung des Aufwands und der Wartungskosten.
  1. Bewertung der Amortisierung
    Die Amortisationsdauer ist der Zeitraum, der erforderlich ist, in dem die Energieeinsparungen die Anschaffungskosten ausgleichen.
  • Formel: Amortisationszeit (Jahre) = Anschaffungskosten / Jährliche Einsparungen

Der Return on Investment (ROI) misst die Rentabilität eines Projekts, indem er die erzielten Gewinne mit den Anschaffungskosten vergleicht.

  • Formel: ROI (%) = [(Nettogewinn – Anschaffungskosten) / Anschaffungskosten] × 100
  1. Beantragung von Fördermitteln und Finanzierung
    Ermittlung der in Frage kommenden Fördermittel. Entsprechende Anträge müssen Sie unbedingt stellen, bevor Sie einen Auftrag unterzeichnen oder eine Anzahlung leisten.
  2. Planung, Umsetzung und Einstellungen
  • Detaillierte Planung und Beantragung der Genehmigungen für die Errichtung und den Bau der Anlage.
  • Erstellung eines Projektzeitplans und detaillierte Planung der Arbeiten und Maßnahmen.
  • Durchführung von Bohrarbeiten, Installation der Anlage und Inbetriebnahme.
  • Planen Sie eine Inbetriebnahmephase ein, um notwendige Anpassungen und Systemeinstellungen vorzunehmen zu können.
  • Schulung Ihres Teams in Bezug auf neue Arbeitsabläufe und zu beachtende Sicherheitsmaßnahmen.
  1. Überwachung und Wartung
  • Regelmäßige Überprüfung der Leistung der Wärmepumpe, der Geothermie-Temperaturen und des Wärmeverteilungssystems.

Welche Fördermittel stehen mir für die Umsetzung einer geothermischen Anlage zur Verfügung?

Der luxemburgische Staat bietet finanzielle Fördermittel an, um die Einführung von Geothermieanlagen in Unternehmen zu unterstützen.

Hilfen

Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.

Zielsetzung

Unternehmen, die Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen oder zur Integration nachhaltiger Technologien umsetzen, können im Rahmen der reformierten Regelung zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Dekarbonisierung eine Investitionsbeihilfe erhalten.

Begünstigte

Alle Unternehmen:

  • die über die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten verfügen;
  • die ordnungsgemäß im Großherzogtum Luxemburg niedergelassen sind;
  • die Projekte im Bereich Umwelt- oder Klimaschutz durchführen.

Voraussetzungen

Die allgemeinen Bedingungen für staatliche Beihilfen im Bereich des Umweltschutzes sind über den entsprechenden offiziellen Link abrufbar: Allgemeine Voraussetzungen – staatliche Umwelt- und Klimaschutzbeihilfen

Förderfähige Investitionsarten

Die Beihilferegelung deckt verschiedene Investitionen und Dienstleistungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz ab:

  • Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung: Projekte, die über bestehende Umweltstandards hinausgehen oder zukünftige Standards vorwegnehmen, einschließlich CO₂-armer Technologien, Infrastrukturen für Wasserstoff, Abwärme oder CO₂ sowie CO₂-Abscheidung und -Transport;
  • Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen: Kauf, Leasing oder Umrüstung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit dem Ziel der Nullemission;
  • Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außergeschlossen für Gebäude: Investitionen zur Senkung des Endenergieverbrauchs um mindestens 20 % oder 250 MWh/Jahr (ohne fossile Anlagen);
  • Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung: Projekte zur Produktion, Speicherung und zum Transport erneuerbarer Energien, einschließlich Biogas;
  • Effiziente Wärme- und Kältenetze: Bau, Erweiterung oder Modernisierung von Netzen, die überwiegend erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen;
  • Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft: Projekte zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zum Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe sowie zur Verbesserung von Recycling und Wiederverwendung;
  • Energieinfrastrukturen: Bau oder Modernisierung von Infrastrukturen für Strom, Wasserstoff oder Wärme (ohne Speicherung);
  • Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie: Energieaudits, Machbarkeitsstudien und technische Beratung zur Vorbereitung förderfähiger Projekte.

Beihilfehöhen

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die maximalen Förderintensitäten aller Förderregelungen, ausgedrückt als Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, die im Rahmen eines einfachen Antragsverfahrens oder eines Projektaufrufs gewährt werden können. Jede Zeile entspricht einer spezifischen Förderregelung bzw. Fördermaßnahme

  Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen

Investitionen zur Förderung des Umweltschutzes und der Dekarbonisierung (1)

25% - 35% 20% - 30% 15% - 25%
Erwerb oder Umrüstung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen (2)
60% 50%   
Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz ausgeschlossen für Gebäude (1)
25% 20% 15%
Erzeugung erneuerbarer Energien, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (3)
50% - 65% 40% - 55% 30% - 45%
Effiziente Wärme- und Kältenetze (1)
100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (1)
60% 50% 40%
Energieinfrastrukturen (4)
100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke 100% der Finanzierungslücke
Studien und Beratungsleistungen im Bereich Umwelt und Energie (3)
80% 70% 60%

(1) Einfaches Antragsverfahren, das KMU vorbehalten ist, für Beihilfen von weniger als 100.000 Euro. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt.
(2) Einfaches Antragsverfahren, das KMU vorbehalten ist, begrenzt auf eine Beihilfe für höchstens fünf Straßenfahrzeuge pro Unternehmen und einen Höchstbetrag von 300.000 Euro je Unternehmen. In allen anderen Fällen wird die Beihilfe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gewährt.
(3) Einfaches Antragsverfahren, das sowohl KMU als auch Großunternehmen offensteht.
(4) Beihilfe, die ausschließlich im Rahmen eines Projektaufrufs gewährt wird.

Verfahren zur Gewährung der Beihilfen

Je nach Art und Umfang der Projekte können die Beihilfen im Rahmen von drei unterschiedlichen Verfahren gewährt werden: das einfache Antragsverfahren, der Projektaufruf sowie das Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren).

Das einfache Antragsverfahren

Das einfache Antragsverfahren ermöglicht es, eine Beihilfe ohne Projektaufruf oder Ausschreibungsverfahren in einem vereinfachten Rahmen zu erhalten.

Dieses Verfahren ist ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten und kommt nur für Projekte mit begrenztem Umfang in Betracht.

Es findet Anwendung, wenn der beantragte Beihilfebetrag 100.000 Euro nicht übersteigt.

Der Antrag wird von der zuständigen Behörde einzeln geprüft, auf Grundlage der geltenden gesetzlichen und technischen Voraussetzungen, ohne Vergleich mit anderen Projekten.

Ziel dieses Verfahrens ist es, den Zugang zu Fördermitteln für Projekte mit begrenztem Umfang und Budget zu erleichtern und zu beschleunigen.

Projektaufruf

Ein Projektaufruf ist ein Verfahren, mit dem die zuständige Behörde Unternehmen dazu auffordert, Projekte einzureichen, die einem im Voraus festgelegten Thema oder bestimmten Zielsetzungen entsprechen.

Die Beihilfen werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben, sofern das eingereichte Projekt die gesetzlich festgelegten Förderkriterien erfüllt.

Zulässige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis das für den Projektaufruf vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.

Sobald die verfügbaren Mittel vollständig gebunden sind, können im Rahmen des betreffenden Projektaufrufs keine weiteren Beihilfen mehr gewährt werden, selbst wenn die eingereichten Projekte sämtliche Voraussetzungen erfüllen.

Vom 3. August 2026 bis zum 31. Dezember 2026 können Projekte für folgende Arten von Beihilfen eingereicht werden:

Art der Beihilfe Budget
Investitionen in den Umweltschutz und die Dekarbonisierung 6 Mio. Euro
Nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen 6 Mio. Euro
Energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte 6 Mio. Euro
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft 6 Mio. Euro

Ausschreibungsverfahren (Wettbewerbsverfahren)

Das Ausschreibungsverfahren wird insbesondere für größere Projekte oder in Fällen angewandt, in denen die Anzahl der Anträge das verfügbare Budget voraussichtlich übersteigen wird.

In diesem Rahmen werden die Projekte anhand eines einzigen, im Voraus festgelegten Auswahlkriteriums bewertet und gereiht.

Dieses Kriterium entspricht dem Verhältnis zwischen der beantragten Beihilfe und der Umweltwirkung des Projekts.

Konkret werden die Vorhaben nach dem Umfang der benötigten Förderung verglichen, der erforderlich ist, um eine bestimmte Einheit Umweltwirkung zu erzielen, beispielsweise eine Emissionsminderung oder eine Energieeinsparung.

Projekte mit dem günstigsten Verhältnis zwischen Fördermittelbedarf und Umweltwirkung werden vorrangig ausgewählt.

Die Beihilfen werden entsprechend der Rangfolge vergeben, bis die verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.

Dieses Verfahren soll eine effiziente und transparente Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen, indem die Umweltwirkung pro gewährtem Förder-Euro maximiert wird.

Fristen

Der Antrag auf Investitionsbeihilfe für Umweltschutzmaßnahmen ist über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen.

Die Beihilfeanträge müssen zwingend vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

Vor Beginn der Arbeiten bedeutet vor:

  • dem Beginn der mit der Investition verbundenen Bauarbeiten;
  • der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.

Der Erwerb von Grundstücken sowie vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Genehmigungen und die Durchführung von Machbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten.

Im Falle einer Unternehmensübernahme gilt als Beginn der Arbeiten der Zeitpunkt des Erwerbs der Vermögenswerte, die unmittelbar mit dem übernommenen Betrieb verbunden sind.

Zuständige Behörden und nützliche Links

Luxinnovation - Service aides (Tél.: +352 43 62 63 1)

Antrag zur Beihilfe (Guichet.lu)

Ministère de l'Économie (Service aides : Tél.: +352 247 74 704)

Catalogue des pièces jointes pour la démarche MECO : Demande d’aide à l’investissement en faveur de la protection de l’environnement et du climat (ENV)

Loi du 8 décembre 2025

Letzte Aktualisierung: 1 September 2026

Fit 4 Sustainability begleitet Unternehmen bei der Analyse und Verringerung ihrer Umweltauswirkungen. Das Programm ermöglicht es ihnen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Betriebskosten zu reduzieren, ihre Marktposition zu stärken und den wachsenden Erwartungen von Kunden und Geschäftspartnern im Bereich Nachhaltigkeit gerecht zu werden.

Fit4Sustainability unterstützt Sie dabei:

  • Ihren CO₂-Fußabdruck zu reduzieren, indem Sie Ihren Energieverbrauch optimieren und verstärkt auf erneuerbare Energien setzen.
  • Ihren Wasserverbrauch sowie die Wasserverschmutzung zu verringern.
  • Das Bewusstsein für die Chancen und Potenziale der Sharing Economy zu stärken.
  • Ihren Produkten einen kreislauforientierten Lebenszyklus zu verleihen, der zu einer weitgehenden Vermeidung von Abfällen beiträgt.

Das Programm Fit4Sustainability umfasst:

  • Eine Analyse zur Bewertung der Umweltauswirkungen Ihres Unternehmens.
  • Einen Maßnahmenplan mit Empfehlungen zu Investitionen und Verbesserungsmaßnahmen.
  • Eine Kofinanzierung von:
    • 70 % für kleine Unternehmen,
    • 60 % für mittlere Unternehmen,
    • 50 % für große Unternehmen.

Zuständige Behörden und nützliche Links

Luxinnovation

Chambre des Métiers : Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. 

Letzte Aktualisierung : 1. September 2026

Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren.

Betreff

Ein Unternehmen, das ein Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation durchführt, kann von einer Steuergutschrift profitieren. Diese wird auf Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines solchen Transformationsprojekts getätigt werden.

Begünstigte

Begünstigt sind alle Handels-, Industrie-, Bergbau- oder Handwerksunternehmen, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind und eine förderfähige Investition tätigen.

Voraussetzungen

Die Investitionen und Betriebsausgaben müssen im Zusammenhang mit einem Projekt zur ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens erfolgen. Die Laufzeit eines solchen Projekts darf höchstens drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre betragen.

Unter ökologischer und energetischer Transformation versteht man jede Veränderung, die die Umweltbelastungen bei der Energieerzeugung oder beim Energieverbrauch beziehungsweise bei der Ressourcennutzung reduziert. Diese Veränderung muss wesentlich sowie technischer oder materieller Natur sein.

Von dieser Definition ausgeschlossen sind:

  • die Einstellung der Nutzung eines Verfahrens;
  • der bloße Ersatz oder die Erweiterung von Ausrüstungen;
  • Änderungen, die ausschließlich aus Schwankungen der Faktorpreise resultieren;
  • regelmäßige saisonale Anpassungen und andere zyklische Veränderungen;
  • der Handel mit neuen oder wesentlich verbesserten Produkten.

Förderfähige Kosten

Die Steuervergünstigung umfasst ausschließlich die nachstehend aufgeführten Investitionen und Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens stehen:

  • Investitionen in abnutzbare materielle Wirtschaftsgüter, mit Ausnahme von Gebäuden, landwirtschaftlichem Nutzvieh sowie mineralischen und fossilen Lagerstätten;
  • Investitionen in Software oder Patente, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 erworben wurden;
  • Aufwendungen für die Nutzung oder die Einräumung von Nutzungsrechten an Patenten oder Software, sofern diese nicht von einem verbundenen Unternehmen im Sinne von Artikel 56 überlassen wurden;
  • Ausgaben für Beratungs-, Analyse- und technische Unterstützungsleistungen externer Dienstleister, die nicht zu den üblichen Betriebsausgaben des Unternehmens zählen, wie beispielsweise laufende Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbemaßnahmen;
  • Personalkosten für Mitarbeitende, die unmittelbar mit der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens betraut sind;
  • Ausgaben für die Weiterbildung von Mitarbeitenden, die unmittelbar an der digitalen Transformation oder der ökologischen und energetischen Transformation des Unternehmens beteiligt sind.

Zu erreichende Ziele

Die im Rahmen eines Projekts der ökologischen und energetischen Transformation getätigten Investitionen und Betriebsausgaben müssen mindestens eines der nachstehenden Ziele erfüllen:

  • Deutliche Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass der Energieverbrauch um mindestens 20 % gesenkt wird. Die Einsparung wird im Vergleich zur durchschnittlichen Energieeffizienz des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation berechnet;
  • Deutliche Dekarbonisierung eines Produktionsverfahrens des Unternehmens, sodass die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % reduziert werden. Die Reduktion wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Verfahrens während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der Transformation ermittelt;
  • Erzeugung oder Speicherung von Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen, um den Energiebedarf des Unternehmens durch Eigenverbrauch zu decken. Als Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Quellen gelten insbesondere Windenergie, Solarthermie und Photovoltaik, Geothermie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas sowie erneuerbarer Wasserstoff und daraus abgeleitete erneuerbare Energieträger;
  • Die Luftverschmutzung am Produktionsstandort des Unternehmens über die Emissionsgrenzwerte hinaus zu reduzieren, die in der Großherzoglichen Verordnung vom 27. Juni 2018 über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie in der geänderten Großherzoglichen Verordnung vom 30. Mai 2005 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Cadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft festgelegt sind. Das Emissionsminderungspotenzial der wirtschaftlichen Tätigkeit wird anhand der durchschnittlichen Emissionen des betreffenden Produktionsstandorts während eines Referenzzeitraums von fünf Geschäftsjahren vor Beginn der ökologischen und energetischen Transformation ermittelt;
  • Deutliche Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsverfahrens des Unternehmens durch eine Verringerung des Einsatzes primärer Rohstoffe um mindestens 15 %, oder den Ersatz primärer Rohstoffe zu mindestens 20 % durch Nebenprodukte oder Sekundärrohstoffe. Die Verbesserung der Materialeffizienz wird auf Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs primärer Rohstoffe des betreffenden Verfahrens während der fünf Geschäftsjahre vor Beginn der Transformation ermittelt;
  • Einführung eines Produktionsverfahrens, das eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung ermöglicht.

Höhe der Steuervergünstigung

Der Satz der Steuervergünstigung beträgt 18 % für Investitionen und Betriebsausgaben, mit Ausnahme von abnutzbaren materiellen Investitionen.

Für diese Investitionen gilt ein Satz von 6 %, der zusätzlich zum Satz von 12 % der Steuergutschrift für Globalinvestitionen gewährt wird. Dadurch profitieren auch abnutzbare materielle Investitionen insgesamt von einer Steuervergünstigung in Höhe von 18 %.

Praktische Modalitäten und Fristen

System der Förderfähigkeitsbescheinigung und Zertifizierung

Um eine Steuergutschrift im Rahmen eines Projekts zur ökologischen und energetischen Transformation geltend zu machen, muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung ein Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung sowie die Höhe der während eines Geschäftsjahres getätigten Investitionen und Betriebsausgaben bestätigt.

Die Ausstellung dieses Zertifikats setzt jedoch voraus, dass zuvor eine „Förderfähigkeitsbescheinigung“ (Attestation d’éligibilité) des Ministeriums für Wirtschaft erteilt wurde.

Antrag auf eine Förderfähigkeitsbescheinigung

Der Antrag auf Erteilung einer Förderfähigkeitsbescheinigung ist beim Ministerium für Wirtschaft einzureichen. Dies erfolgt über ein Online-Verfahren auf MyGuichet.lu oder über die mobile Anwendung MyGuichet.lu. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren mit Authentifizierung.

Bearbeitungsfrist der Verwaltung

Die ministerielle Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung der Förderfähigkeitsbescheinigung erfolgt so rasch wie möglich und spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrags.

Antrag auf ein Zertifikat

Für jedes Geschäftsjahr, in dem Investitionen und/oder Betriebsausgaben im Rahmen des Projekts getätigt wurden, kann das Unternehmen beim Ministerium für Wirtschaft die Ausstellung eines Zertifikats beantragen.

Bei sonstigem Rechtsverlust muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden, in dem die Investitionen und/oder Betriebsausgaben angefallen sind.

Nach Prüfung des Antrags stellt das Ministerium das Zertifikat schnellst möglich und spätestens innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres aus.

Zertifiziert werden können ausschließlich Investitionen und Betriebsausgaben, die nach Einreichung des Antrags auf Erteilung der Förderfähigkeitsbescheinigung getätigt wurden.

Zur Inanspruchnahme der Steuergutschrift muss das Unternehmen seiner Einkommensteuererklärung das vom Ministerium für Wirtschaft ausgestellte Zertifikat beifügen, das die tatsächliche Durchführung der Investitionen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres bestätigt. Diese Regelung ist erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anwendbar.

Zuständige Behörden und nützliche Links

Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist bei der Administration des Contributions Directes (ACD) einzureichen. Das entsprechende Antragsformular wird voraussichtlich ab 2025 verfügbar sein.

Antragsformular für die Bescheinigung der Förderfähigkeit (MyGuichet)

FAQ - Bonification d'impôt pour investissement (nur FR)

Letzte Aktualisierung: 1. September 2026

  • Verschiedene Förderprogramme der Stromversorger, wie beispielsweise das Programm „enoprimes“, sind mit staatlichen Beihilfen kumulierbar.
  • Entdecken Sie auch unsere Broschüre mit den staatlichen Beihilfen für die Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.

Unterstützung beim Einstieg

In Luxemburg gibt es mehrere Instrumente und Anlaufstellen, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung sowie der Finanzierung von Projekten, der Anschaffung von Ausrüstung oder bei Energieaudits unterstützen.

Die Chambre des Métiers kann Ihnen eine Orientierung in folgende Richtungen geben:

  • Fördermittel für die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz, insbesondere über das „Klimaprogramm Handwierk“, eine Initiative der Handwerkskammer (Partner des Programms „Klima Pakt fir Betriber“), die allgemeine Informationen zur Dekarbonisierung von Unternehmen bereitstellt;
  • Programme für technische Beratung und Audits (Experten und Berater);
  • Schulungen und Informationsveranstaltungen für Ihr Team.

Über das vom KlimaPakt fir Betriber “ bereitgestellte Online-Tool können Sie die bestehenden Maßnahmen zur Unterstützung Ihres Unternehmens entdecken (kreuzen Sie „Handwerk“ in der linken Spalte an). Sie können sich auch von den zur Verfügung gestellten Fallbeispielen inspirieren lassen.

Luxinnovation begleitet Unternehmen im Rahmen der Investitionsförderung für den Umweltschutz sowie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Entdecken Sie auch die von Luxinnovation entwickelte Übersicht über Akteure im Bereich Nachhaltigkeit: eine Übersicht des luxemburgischen Ökosystems für Nachhaltigkeitsförderer.

Der Service eHandwierk und die Berater der Chambre des Métiers [CDM – Sustainable Handwierk Home / Link] stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie über die für Sie am besten geeigneten Maßnahmen zu informieren.

Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen im Bereich Geothermie

Die Geothermie ist in Luxemburg aufgrund der hohen Anfangskosten, der komplexen Verwaltungsabläufe und der Bohrbeschränkungen zum Schutz des Grundwassers noch wenig verbreitet. Die geothermische Zoneneinteilung schränkt die Bohrmöglichkeiten in dicht besiedelten Gebieten oder in Trinkwasserschutzgebieten ein. Technologische Fortschritte, der allmähliche Preisrückgang bei Wärmepumpen und die Weiterentwicklung der Bohrtechniken steigern jedoch die Attraktivität dieser Energieform.

Pilotprojekte zeigen, dass dank kompakter vertikaler Sonden oder in Fundamente integrierter Energiepfähle auch in dicht besiedelten Gebieten Lösungen vorhanden sind. Seismische Untersuchungen haben im Süden des Landes, insbesondere in Dudelange, ein vielversprechendes geothermisches Potenzial aufgezeigt, mit Grundwasser, das in 2 200 Metern Tiefe bis zu 86 °C erreicht.

Das Projekt „Strassen 2030“ veranschaulicht die Integration der Geothermie in gemischt genutzte Stadtviertel unter Berücksichtigung einer strengen Umweltplanung.

Das Projekt „Rout Lëns“ in Esch-sur-Alzette legt den Grundstein für ein neues System, das auf einem Kältenetz (dank geothermischer Sonden) in Kombination mit Wärmepumpen und der Nutzung von Photovoltaikanlagen basiert.