1. Regelung zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Anstieg der Energiepreise besonders betroffen sind.
Das Gesetz vom 15. Juli 2022 zur Einführung einer Beihilferegelung für Unternehmen, die besonders stark von dem durch Russlands Angriff auf die Ukraine verursachten Anstieg der Energiepreise betroffen sind, wurde am 23. Dezember 2022 angepasst.
Mit dem Gesetz werden 5 Arten von Beihilfen eingeführt, um Folgendes abzufedern:
- die Mehrkosten für Erdgas und Strom der energieintensiven Unternehmen;
- die Mehrkosten für Erdgas und Strom der weniger energieintensiven Unternehmen;
- die Mehrkosten für Erdgas, Strom, Wärme und Kälte für energieintensive Unternehmen;
- die Mehrkosten für Diesel der Unternehmen aus den Sektoren des Straßengüterverkehrs, des Bauwesens und des Lebensmittelhandwerks;
- die Mehrkosten für Wärme- und Biogaserzeuger sowie für Betreiber von Wärmenetzen.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter den folgenden Links :
Ydé - Aides aux entreprises (yde.lu)
Beihilferegelung für Unternehmen, die besonders stark vom Anstieg der Energiepreise betroffen sind — Unternehmen — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden - Luxemburg (public.lu)
Beihilferegelung für Unternehmen mit mittlerem Energieverbrauch (mindestens 2 %), die infolge des Tripartite-Abkommens vom 28. September 2022 eingerichtet wurde — Unternehmen — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden - Luxemburg (public.lu)
2. KMU-Regelung - Investitionsbeihilfe
Jedes kleine oder mittlere Unternehmen, das ein Investitionsprojekt durchführen möchte, das die Schaffung, Erweiterung, Diversifizierung und grundlegende Änderung des Produktionsprozesses fördert, kann eine Investitionsbeihilfe für KMU erhalten.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter den folgenden Links :
Ydé - Aides aux entreprises (yde.lu)
Aide à l’investissement — Entreprises — Guichet.lu - Guide administratif - Luxembourg (public.lu)
3. KMU-Regelung - Beihilfen für Beratungsdienste für KMU
Die Wirtschafts- und Finanzminister können Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen für Beratungsleistungen externer Berater gewähren.
Diese Beihilfe wird für Dienstleistungen externer Berater gewährt, die gelegentlich für einmalige Projekte erbracht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Ydé - Aides aux entreprises (yde.lu)
Aide aux services de conseils pour PME — Entreprises — Guichet.lu - Guide administratif - Luxembourg (public.lu)
4. Investitionshilfe für den Umweltschutz
Zweck
Anregung und Unterstützung von Investitionen in den Umweltschutz und die rationelle Nutzung natürlicher Ressourcen.
Begünstigte
Alle Unternehmen, die über die erforderlichen Genehmigungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten und über eine Niederlassung oder Zweigstelle auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg verfügen.
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links :
Ydé - Aides aux entreprises (yde.lu)
Aide à l'investissement en faveur de la protection de l'environnement — Entreprises — Guichet.lu - Guide administratif - Luxembourg (public.lu)
5. Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik)
Der Staat fördert die Stromerzeugung von natürlichen oder juristischen Personen aus erneuerbaren Energiequellen durch 3 Vergütungsmöglichkeiten:
- Einspeisetarife ;
- Marktprämien ;
- Ausschreibungen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Production d’électricité à partir de sources d’énergie renouvelables — Entreprises — Guichet.lu - Guide administratif - Luxembourg (public.lu)
Darüber hinaus kann ein Unternehmen von einer
- Investitionsbeihilfe in Höhe von 20 % für die Einrichtung von Photovoltaikanlagen mit garantiertem Einspeisetarif. Diese Beihilfe ist auf 500 €/kWp und eine maximale Leistung von 30 kWp begrenzt. (De-minimis"-Regelung) oder
- Investitionsbeihilfe von 50 % für die Einrichtung von Photovoltaikpaneelen und Verzicht auf den garantierten Einspeisetarif (Eigenverbrauch). Diese Beihilfe ist auf 1.250 €/kWp und eine maximale Leistung von 30 kWp begrenzt. (De-minimis"-Regelung).
Weitere Einzelheiten finden Sie unter den folgenden Links :
Klima-Agence - Simulateur des aides
6. Beihilfen für Ladeinfrastrukturen
Zur Förderung der Elektromobilität und zur Dekarbonisierung des Verkehrs.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter folgenden Links :
Ydé - Aides aux entreprises (yde.lu)
7. Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
Das Förderprogramm „SME Packages Sustainability“ wird erweitert, um Unternehmen verstärkt Anreize zu bieten, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen wesentlich verbessern, beispielsweise durch:
- die Steigerung der Energieeffizienz;
- die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
- die Verringerung des Wasserverbrauchs und der Wasserverschmutzung;
- das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall.
Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen — Unternehmen — Guichet.lu - Verwaltungsleitfaden - Luxemburg (public.lu)