Betreff

Elektromobilität fördern und Transport dekarbonisieren

 

Begünstigte

Jedes Unternehmen mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg

 

Bedingungen

Die Ladeinfrastrukturen :

  • werden zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt;
  • werden mindestens fünf Jahre lang nach der Inbetriebnahme betrieben;
  • werden innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der Beihilfe in Betrieb genommen;
  • sind nicht zum Weiterverkauf oder zur Vermietung bestimmt, mit Ausnahme von Leasing, bei dem der Leasingnehmer die Ladeinfrastruktur am Ende des Vertrags erwirbt;
  • bieten angemessene, leicht und eindeutig vergleichbare und transparente Preise für Endnutzer.

 

Betrag

Förderfähige Kosten: Investitionen im Zusammenhang mit der Schaffung und Erhöhung der Ladekapazität einer Ladeinfrastruktur, mit Ausnahme von gebrauchten Komponenten.

Axe 1: Großprojekte (Ladekapazität > 175 kW) Förderfähige Unternehmen jeder Größe.

  • Vergabe nach einer öffentlichen Ausschreibung von Projekten;
  • Öffentlich zugänglich 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche => 50%;
  • Öffentlich zugänglich 10h/24h 5d/7 => 40%;
  • Für private Ladeinfrastruktur => 30%.

 

Axe 2: Förderung nur für KMU (nur 1 Antrag / Jahr).

  • Mittleres Unternehmen => 30 %;
  • Kleines Unternehmen => 40 %;
  • Wenn die Infrastruktur aus mindestens 4 Ladepunkten besteht und auf einem intelligenten Ladesystem beruht => + 10 %.
  • Obergrenzen:
    a. 40.000 € für förderfähige Kosten, mit Ausnahme der Kosten für den Netzanschluss;
    b. 60.000 € für Kosten im Zusammenhang mit dem Netzanschluss (z.B. Installation Traffo).

 

Fristen

Die Ladeinfrastuktur muss innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der Föderung erfolgen.

 

Zuständige Behörden und nützliche Links

 

 

Dernière mise à jour: 2 août 2023

Contact

Vos conseillers à la Chambre des Métiers

Gilles Reding

(+352) 42 67 67 - 227
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