Betreff

Elektromobilität fördern und Transport dekarbonisieren

 

Begünstigte

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg

 

Bedingungen

Die Ladeinfrastrukturen :

  • werden zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt;
  • werden mindestens fünf Jahre lang nach der Inbetriebnahme betrieben;
  • werden innerhalb von 18 Monaten nach Gewährung der Beihilfe in Betrieb genommen;
  • sind nicht zum Weiterverkauf oder zur Vermietung bestimmt, mit Ausnahme von Leasing, bei dem der Leasingnehmer die Ladeinfrastruktur am Ende des Vertrags erwirbt;
  • bieten angemessene, leicht und eindeutig vergleichbare und transparente Preise für Endnutzer.

 

Betrag

Förderfähige Kosten: Investitionen im Zusammenhang mit der Schaffung und Erhöhung der Ladekapazität einer Ladeinfrastruktur, mit Ausnahme von gebrauchten Komponenten. (1 Antrag pro Unternehmen pro Jahr)

Antragsteller KMU:

  • Personalbestand < 250 Personen und Jahresumsatz <50 Millionen Euro oder Bilanzsumme <43 Millionen Euro
  • Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg

Förderhöhe:

  • Mittleres Unternehmen => 40 %;
  • Kleines Unternehmen => 50 %;

Obergrenzen:

  • Maximal 100.000 € für förderfähige Kosten, mit Ausnahme von gebrauchten Komponenten.

Förderfähige Investitionen:

  • Ladestationen
  • Anschluss an das Netz (Speicheranlage ist beihilfefähig, wenn sie dazu beiträgt, die aufgrund der Ladestationen benötigte Anschlusskapazität zu verringern) 
  • intelligentes Lademanagement
  • Vorrichtungen zur Datenübermittlung;
  • Kontrolle der Ladestationen;
  • Zahlungssystem;
  • verbundene Hoch- und Tiefbauarbeiten.

Fristen

Die Ladeinfrastuktur muss innerhalb von 18 Monaten nach Gewährung der Föderung erfolgen. Das Förderprogramm läuft bis zum 30.09.2026.

 

Zuständige Behörden und nützliche Links

 

 

Letzte Überarbeitung: 26. September 2025

Contact

Vos conseillers à la Chambre des Métiers

Gilles Reding

(+352) 42 67 67 - 227
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Ralf Cavelius

(+352) 42 67 67 – 308
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