Betreff
Elektromobilität fördern und Transport dekarbonisieren
Begünstigte
Jedes Unternehmen mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg
Bedingungen
Die Ladeinfrastrukturen :
- werden zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt;
- werden mindestens fünf Jahre lang nach der Inbetriebnahme betrieben;
- werden innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der Beihilfe in Betrieb genommen;
- sind nicht zum Weiterverkauf oder zur Vermietung bestimmt, mit Ausnahme von Leasing, bei dem der Leasingnehmer die Ladeinfrastruktur am Ende des Vertrags erwirbt;
- bieten angemessene, leicht und eindeutig vergleichbare und transparente Preise für Endnutzer.
Betrag
Förderfähige Kosten: Investitionen im Zusammenhang mit der Schaffung und Erhöhung der Ladekapazität einer Ladeinfrastruktur, mit Ausnahme von gebrauchten Komponenten.
Axe 1: Großprojekte (Ladekapazität > 175 kW) Förderfähige Unternehmen jeder Größe.
- Vergabe nach einer öffentlichen Ausschreibung von Projekten;
- Öffentlich zugänglich 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche => 50%;
- Öffentlich zugänglich 10h/24h 5d/7 => 40%;
- Für private Ladeinfrastruktur => 30%.
Axe 2: Förderung nur für KMU (nur 1 Antrag / Jahr).
- Mittleres Unternehmen => 30 %;
- Kleines Unternehmen => 40 %;
- Wenn die Infrastruktur aus mindestens 4 Ladepunkten besteht und auf einem intelligenten Ladesystem beruht => + 10 %.
- Obergrenzen:
a. 40.000 € für förderfähige Kosten, mit Ausnahme der Kosten für den Netzanschluss;
b. 60.000 € für Kosten im Zusammenhang mit dem Netzanschluss (z.B. Installation Traffo).
Fristen
Die Ladeinfrastuktur muss innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der Föderung erfolgen.
Zuständige Behörden und nützliche Links
- Ministère de l’économie
- Guichet:
- Kontaktstelle für Hilfestellung bei Antragstellung (Luxinnovation):
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Dernière mise à jour: 2 août 2023