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Die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV) ist eine gesetzliche Verpflichtung für jene, die die nachfolgend genannten Produkte in Verkehr bringen. Sie müssen gemäß diesem Prinzip auch die Verantwortung für das „Lebensende“ dieser Produkte übernehmen.

Das bedeutet, dass der Hersteller die finanzielle und/oder organisatorische Verantwortung für die Vermeidung, Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung der aus diesen Produkten entstehenden Abfälle trägt.

Die betroffenen Produkte – einschließlich ihrer Abfälle – sind: