1. Worum geht es?
Lebensmittelsicherheit umfasst die Bereiche Hygiene, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.
In der aktuellen europäischen und nationalen Gesetzgebung sind die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure innerhalb der Lebensmittelkette klar definiert, und jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich, die Einhaltung des Lebensmittelrechts auf seiner Ebene zu gewährleisten.
Eine Zusammenfassung der geltenden nationalen Gesetzgebung ist im Kompendium des Lebensmittelrechts zu finden.
In Anlehnung an die europäische Grundverordnung – das so genannte Basic Food Law (EC 178/2002) –, die den Anforderungsrahmen mit Blick auf die Lebensmittelsicherheit festlegt, muss jeder Betrieb innerhalb der Lebensmittelkette den zuständigen Behörden bekannt sein. Im Hinblick auf die Registrierung solcher Betriebe meldet daher jeder Lebensmittel-Unternehmer in Luxemburg der zuständigen Behörde alle seine Betriebe und Niederlassungen, die in der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind.
Das entsprechende Formular ist auf der Seite des Gesundheitsministeriums zur Registrierung von Lebensmittelbetrieben (Enregistrement des établissements du secteur alimentaire) verfügbar.
Sie können auch die komplette europäische Gesetzgebung zur Lebensmittelsicherheit konsultieren.
2. Wer ist betroffen?
Je nach Art und Umfang ihrer Produktion müssen alle Lebensmittelunternehmen bestimmte Anforderungen in Bezug auf die Lebensmittelhygiene erfüllen. Sie sind verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten und die Produkte korrekt zu kennzeichnen.
3. Wie muss ich vorgehen?
Die Chambre des Métiers hat einen Leitfaden für ein gutes Hygiene-Management und die Anwendung der HACCP-Grundsätze für die Unternehmen des Lebensmittelsektors entwickelt, der in der Infobox heruntergeladen werden kann. Der Leitfaden erklärt und hilft Unternehmen, die relevanten Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Ziel der Etikettierung ist es, die Verbraucher korrekt zu informieren. Die Abteilung für Lebensmittelsicherheit (Division de la sécurité alimentaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) hat einen Leitfaden für die Etikettierung von Lebensmitteln veröffentlicht, der die gesamte Gesetzgebung enthält.
Ein Auslegungs-Leitfaden zu den Anforderungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln ist ebenfalls verfügbar.