Verbraucherinformationen dienen dazu, den Kunden in die Lage zu versetzen, eine bewusste Wahl zu treffen und die Lebensmittel zu konsumieren, die er verzehren möchten. Die zum Verkauf angebotenen Lebensmittel müssen daher gekennzeichnet werden, um den Verbraucher zu informieren und bestimmte Garantien zu gewährleisten. Die entsprechende Etikettierung besteht aus einer Reihe von Informationen, deren Form und Inhalt durch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011(1) der Europäischen Union definiert wird.

Mit dieser Verordnung soll eine umfassende Verbraucherinformation sichergestellt werden, die den Konsumenten nicht in die Irre führt. Die Kennzeichnungsvorschriften sind unterschiedlich, je nachdem, wie das Lebensmittel verpackt ist, d. h. ob es bereits abgepackt ist oder nicht (siehe „Toolbox: abgepackt“).