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Was ist REACH?

Die Hauptelemente der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006) sind die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung ist seit ihrem Inkrafttreten am 1. Juni 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar.

Das Ziel der REACH-Verordnung ist es, „ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren, sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern“.

Die REACH-Verordnung beruht auf dem Prinzip, dass „Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender sicherstellen müssen, dass sie Stoffe herstellen, in Verkehr bringen und verwenden, die die menschliche Gesundheit oder die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Ihren Bestimmungen liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde“.

Es gilt daher das Prinzip " Ohne Daten kein Markt", d.h. die Herstellung und das Inverkehrbringen von Stoffen ist nur möglich, wenn die für ihre Registrierung notwendigen Daten vorgelegt wurden. Sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe sollen schrittweise durch andere geeignete Stoffe oder Technologien ersetzt werden, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind.

Wer ist davon betroffen?

REACH betrifft Ihr Unternehmen, wenn Sie eine der folgenden Rollen einnehmen:

  • Hersteller: Sie produzieren chemische Stoffe, um sie selbst zu verwenden oder an andere Unternehmen zu liefern;
  • Importeur: Sie kaufen chemische Stoffe, Gemische oder Produkte wie zum Beispiel Kleidung, Möbel oder Kunststoffartikel außerhalb der EU;
  • Nachgeschalteter Anwender: Sie verwenden chemische Stoffe oder Gemische im Rahmen Ihrer beruflichen oder industriellen Tätigkeit;
  • Händler: Sie lagern chemische Stoffe oder Gemische und bringen sie in den Verkehr;
  • Formulierer: Sie stellen Gemische her;
  • Lieferant eines Erzeugnisses: Sie produzieren oder importieren einen Artikel (Bezeichnung in REACH: Erzeugnis), sie liefern einen Artikel, oder Sie sind ein Akteur in der Lieferkette (z. B. Händler, Einzelhändler), der einen Artikel in Verkehr bringt;
  • Alleinvertreter: Sie werden von einem Unternehmen außerhalb Europas beauftragt, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Importeuren gemäß der REACH-Verordnung zu übernehmen.

Dabei kann ein einzelnes Unternehmen mehrere Rollen einnehmen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Rollen finden Sie auf der entsprechenden Seite auf der ECHA-Webseite "Erste Schritte“.

 

Welche Verpflichtungen haben Handwerksbetriebe?

  • Registrierung: Für Mengen von einer oder mehreren Tonnen pro Jahr, die pro Hersteller oder Importeur in Verkehr gebracht werden, ist eine Registrierung notwendig. Diese muss bei der ECHA eingereicht werden, von:
  • EU-Herstellern oder Importeuren eines Stoffes, oder
  • EU-Produzenten und Importeuren von Erzeugnissen, unter bestimmten Bedingungen, oder
  • Alleinvertretern mit Sitz in der EU, die von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU beauftragt wurden.

Das Registrierungsdossier muss mit der IUCLID-Software erstellt und (ggf. zusammen mit einer Stoffsicherheitsbeurteilung) über das REACH-IT-System bei der ECHA eingereicht werden.

 

  • Beschränkung: Beschränkungen gelten für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen. Sobald eine Beschränkung festgelegt ist, müssen Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender, Händler und Einzelhändler die Bedingungen der Beschränkung einhalten, wenn sie diesen Stoff als solchen, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis herstellen oder in Verkehr bringen.
  • Zulassung: Die Industrie muss einen Zulassungsantrag für das Inverkehrbringen und die Verwendung der in der Zulassungsliste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) stellen. Der Zulassungsantrag enthält den Namen der Person(en), der/denen die Zulassung erteilt wird, die Identität des Stoffes/der Stoffe, die zugelassenen Verwendung(en), etwaige Bedingungen, den begrenzten Überprüfungszeitraum und etwaige Folgemaßnahmen.
  • Bewertung: Die Bewertung unter REACH umfasst drei verschiedene Bereiche:
  • Die Prüfung der von den Registranten eingereichten Versuchsvorschläge
  • Die Konformitätsprüfung der von den Registranten eingereichten Dossiers
  • Die Stoffbewertung

Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, können Unternehmen, die einen Stoff registriert haben, aufgefordert werden, zusätzliche Informationen über den Stoff einzureichen.

 

  • Kommunikation in der Lieferkette:
  • Sicherheitsdatenblatt(SDB): Das Sicherheitsdatenblatt ist ein wichtiges Element zur Weitergabe von Informationen innerhalb der Lieferkette, einschließlich an den Endverbraucher (gewerblichen Anwender). Es stellt sicher, dass Hersteller und Importeure die notwendigen Informationen über die gesamte Lieferkette hinweg kommunizieren, und so die sichere Verwendung von Stoffen und Gemischen zu gewährleisten.
  • Stoffe in Erzeugnissen: Lieferanten von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe in einer Menge von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten, sollten ausreichende Informationen bereitstellen, um die sichere Verwendung des Erzeugnisses durch ihre Kunden zu ermöglichen. Auf Anfrage eines Verbrauchers müssen diese Informationen innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Welche Schritte muss ein Handwerksbetrieb unternehmen?

  • Identifizieren Sie für jedes Produkt Ihre Rolle in der Lieferkette (zur Erinnerung: es ist möglich, dass ein Unternehmen mehrere Rollen einnimmt);
  • Bestimmen Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen.

Um Ihre Verpflichtungen zu ermitteln, können Sie das ECHA-Navigator-Tool verwenden. „Navigator“ ist ein interaktives Tool, das Ihnen helfen kann:

  • Ihre Rolle in der Lieferkette zu verdeutlichen,
  • Ihre Verpflichtungen für jeden Stoff zu definieren,
  • relevante Grundsatzdokumente, Handbücher, Rechtstexte und Links zu anderen Informationsquellen, die Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten unterstützen, zu finden.
  • Sie müssen unverzüglich die Konformität überprüfen, bevor sie einen Stoff als solchen, in einem Gemisch oder in einem Erzeugnis in Verkehr bringen oder verwenden;
  • Behalten Sie alle Dokumente, die sich auf Ihre Konformitätsbemühungen beziehen (z. B. jeglichen Austausch mit Ihren Lieferanten).

Wo finde ich Hilfe?

REACH&CLP Helpdesk Luxemburg

Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) / Environmental Research & Innovation Department (ERIN)

41, rue du Brill

L-4422 Belvaux

Luxemburg

https://www.reach.lu/de/support/kontakt/

Mail: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

Telefon: + 352 275 888-1