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Formalitäten zur grenzüberschreitenden Tätigkeit in Deutschland

Möchten Sie in Deutschland Dienstleistungen erbringen? Wir können einzelne Verwaltungsformalitäten in Belgien, Frankreich und Deutschland in Ihrem Namen für Sie erledigen.

 

Eintragung bei einer deutschen Handwerkskammer

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Bestätigung für die Ausübung zulassungspflichtiger Handwerke, um die Genehmigung zur Ausführung von Arbeiten in Deutschland zu erhalten (offizielles Formular);
  • EU-Bescheinigung.

Der Antrag muss jährlich erneuert werden.

 

Beantragung einer deutschen Mehrwehrsteuernummer

Ein luxemburgisches Unternehmen, das in Deutschland auf Rechnung eines in Deutschland nicht Umsatzsteuerpflichtigen arbeitet, ist verpflichtet, eine Mehrwertsteuernummer zu beantragen.

Ein luxemburgisches Unternehmen, das in Deutschland auf Rechnung eines in Deutschland Umsatzsteuerpflichtigen arbeitet, kann ohne MwSt verrechnen. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, auf der Rechnung folgendes zu vermerken: „Regelung §13b Umsatzsteuergesetz ist vereinbart“.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer deutschen Mehrwertsteuernummer:

  • Auszug aus dem Handelsregister bzw. Nachweis der Eintragung bei der luxemburgischen Handwerkskammer;
  • Bescheinigung über die Eigenschafen als Steuerpflichtiger der Administration de l’Enregistrement in Luxemburg;
  • Gesellschaftssatzung;
  • ​Kopie des Kostenvoranschlags.

In Deutschland gilt ein allgemeiner MwSt-Satz von 19%. Der ermäßigte Satz liegt bei 7%.

 

Steuerabzug in Höhe von 15% bei Bauunternehmen

Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die Bauunternehmen in Deutschland beauftragen, müssen 15% des Rechnungsbetrages (inkl. USt) einbehalten und an die deutschen Finanzbehörden abführen.

Eine Freistellung kann jedoch unter Umständen beantragt werden, wenn das Unternehmen den Nachweis erbringen kann, dass keine Forderungen seitens des Finanzamtes ausstehen. Die Freistellungsbescheinigung muss dem Finanzamt vorgelegt werden.

Die Unternehmen, deren voraussichtlicher Umsatz im Auftrag von Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen in Deutschland 5.000€ nicht überschreitet, sind nicht verpflichtet eine solche Freistellungsbescheinigung vorzulegen.


Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer Freistellung:

  • Auszug aus dem Handelsregister bzw. Nachweis der Eintragung bei der luxemburgischen Handwerkskammer;
  • Kopie des Kostenvoranschlags;
  • Bescheinigung über die Eigenschaft als Steuerpflichtiger der Administration de l’Enregistrement in Luxemburg.

 

Körperschaftssteuern

Beträgt die Dauer der Bau- oder Montagearbeiten des luxemburgischen Unternehmens in Deutschland nicht mehr als 12 Monate, bleibt das luxemburgische Unternehmen für diesen Zeitraum weiterhin im Großherzogtum Luxemburg steuerpflichtig.

Überschreitet der Aufenthalt bzw. die Ausführung der Bau- oder Montagearbeiten des luxemburgischen Betriebes in Deutschland die Dauer von 12 Monaten, so entsteht automatisch und rückwirkend eine BETRIEBSSTÄTTE in Deutschland. In Deutschland erzielte Einkünfte sind dann in Deutschland zu versteuern. (siehe Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland).

 

Beantragung einer Entsendebescheinigung A1 (Sozialversicherung)

Grundsätzlich bleibt der entsandte Arbeitnehmer der luxemburgischen Sozialversicherung unterworfen. Er muss im Besitz der Entsendebescheinigung A1 sein. Eine Abweichung von dieser Regel kann jedoch bestehen, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz nicht in Luxemburg hat.

 ccss.lu (Centre commun de la sécurité sociale) .

 

Entsendung von Arbeitnehmern

Ein Unternehmen, das Mitarbeiter auf einer Baustelle in Deutschland einsetzt, muss diese Arbeitnehmer im Voraus melden. Dafür steht das elektronische Meldeportal

Ein Unternehmen, das Mitarbeiter auf einer Baustelle in Deutschland einsetzt, muss diese Arbeitnehmer im Voraus melden. Dafür steht das elektronische Meldeportal www.meldeportal-mindestlohn.de zur Verfügung.

 

In der Anmeldung sind folgenden Angaben zu machen:

  • Branche, in der die entsandten Mitarbeiter tätig werden sollen;
  • Ort der Beschäftigung;
  • Beginn und voraussichtliches Ende der Beschäftigung
  • Ort in Deutschland an dem die erforderlichen Unterlagen bereit gestellt werden (Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufrechnungen, Lohnabrechnungen, Nachweise über erfolgte Lohnzuzahlungen);
  • Angaben des verantwortlichen Ansprechpartners in Deutschland (verantwortlich Handelnder);
  • Angaben der Person, welche in Deutschland zur Annahme von Schriftstücken befugt ist (Zustellungsbevollmächtigter);
  • Angaben der in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter inklusive der Beschäftigungsdauer.

Aktuelle Informationen sowie Formulare finden Sie unter www.meldeportal-mindestlohn.de.

Die luxemburgischen Betriebe müssen die geltenden Mindeststundenlöhne, die Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die in Deutschland geltenden Mindestarbeitsbedingungen beachten.

 

Urlaubsregelung für ausländische Arbeitnehmer in der deutschen Bauwirtschaft 

Nach deutschem Recht sind luxemburgische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, ggf. dazu verpflichtet, Beiträge an die SOKA-BAU zu entrichten. Aktuelle Informationen zum Europaverfahren sowie Formulare und Zugang zum Online-Meldeverfahren stehen auf www.soka-bau.de zur Verfügung

Die Chambre des Métiers bietet ihren Mitgliedsbetrieben an, verschiedene Formalitäten gemäß einer entsprechenden Vollmacht im Namen des Mitgliedsbetriebes zu erledigen.