Navigation

Drei von fünf luxemburgischen Handwerksbetrieben sind im Ausland tätig. Der niederländische Markt steht dabei bei Dienstleistungen im Ausland an vierter Stelle. Folgende Informationen geben einen Überblick über relevante Fragen und die Formalitäten, die vom Unternehmen gegebenenfalls beachtet werden müssen.

 

Darf ich in den Niederlanden arbeiten?

Wenn Ihr Beruf in den Niederlanden reglementiert ist, müssen Sie Ihre beruflichen Qualifikationen gegebenenfalls dort anerkennen lassen.

Die derzeit in den Niederlanden reglementierten Berufe sind in der Datenbank der Europäischen Kommission aufgeführt:

Die Kontaktstelle für die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen ist in den Niederlanden bei der Organisation Nuffic angesiedelt:

Wenn Sie als Handwerker aus Luxemburg eine Bescheinigung über Ihre Qualifikationen benötigen, kann Ihnen die Chambre des Métiers Luxemburg eine CE-Bescheinigung ausstellen.

 

Gibt es besondere Vorschriften in den Bereichen Elektroinstallationen oder Gasanlagen?

Sämtliche Informationen und die notwendigen Schritte im Zusammenhang mit dem Nachweis der Qualifikationen, dem Anschlussantrag, dem Einbau von Strom- oder Gaszählern finden Sie auf den folgenden Websites:

installq.nl

tennet.eu

nen.nl (Informationen zu den niederländischen Normen)

 

Wo kann ich eine Umsatzsteuernummer beantragen?

Abhängig von der Art der Dienstleistung und vom Kundentyp muss das Unternehmen gegebenenfalls eine Umsatzsteuernummer beantragen.

Dies muss über ein Online-Formular auf der Website der niederländischen Steuerverwaltung erfolgen.

Dort finden Sie alle weiteren Informationen über Steuern und Abgaben in den Niederlanden.

Der normale niederländische Umsatzsteuersatz beträgt 21 % und der ermäßigte Satz 9 %.

Der ermäßigte Satz gilt beispielsweise für Renovierungsarbeiten an Immobilien, die seit mindestens zwei Jahren bewohnt oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

 

Ab wann gilt meine Baustelle als Betriebsstätte?

Wenn die Ausführung einer Bau- oder Montagearbeit in den Niederlanden nicht länger als 12 Monate dauert, bleibt das luxemburgische Unternehmen im Großherzogtum Luxemburg für seine Einkünfte steuerpflichtig.

Wenn die Ausführung einer Bau- oder Montagearbeit in den Niederlanden länger als 12 Monate dauert, wird zugrunde gelegt, dass das luxemburgische Unternehmen eine BETRIEBSSTÄTTE in den Niederlanden besitzt, und das Unternehmen wird in den Niederlanden für seine dort erzielten Einkünfte steuerpflichtig.

 

Was muss ich beachten, wenn ich Arbeitnehmer auf eine Baustelle in den Niederlanden schicke?

In die Niederlande entsandte Arbeitnehmer müssen im Besitz der Entsendebescheinigung A1 sein, durch die bescheinigt wird, dass der Inhaber dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem angeschlossen und daher in den Niederlanden von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist. Diese Bescheinigung muss vor jeder Entsendung beantragt werden.

Sämtliche Informationen und Formulare finden Sie auf der Website der CCSS .

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden, müssen diese ebenfalls über eine hierfür vorgesehene Online-Plattform anmelden.

Darüber hinaus sind die folgenden administrativen Verpflichtungen einzuhalten:

  • alle für die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen müssen an die niederländische Gewerbeaufsicht (Inspectie SZW) übermittelt werden;
  • bestimmte Dokumente (Arbeitsvertrag, Nachweis der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Übersicht über die Arbeitszeit usw.) müssen am Arbeitsort aufbewahrt werden. Dies können auch digitale Versionen sein;
  • es muss ein Ansprechpartner für die niederländische Gewerbeaufsicht benannt werden;
  • für die Entsendung muss eine Vorabmeldung abgegeben werden. Der Arbeitgeber muss angeben, welche Arbeitnehmer wann und wohin entsandt werden.

 

Welche minimalen Arbeitsbedingungen muss ich als Unternehmen einhalten?

In den Niederlanden müssen bestimmte Arbeitsbedingungen eingehalten werden:

  • der Mindestlohn;
  • die Vorschriften zu den Ruhezeiten;
  • die Vorschriften über die Sicherheit am Arbeitsplatz;
  • die Bestimmungen zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau;
  • eine Mindestzahl von Urlaubstagen;
  • die in den verpflichtenden Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen.

Die für die Gewerbeaufsicht zuständige niederländische Behörde (Inspectie SZW) kann bei Verletzungen dieser Bedingungen Bußgelder verhängen.

 

 

Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen?

Sämtliche Ausschreibungen in den Niederlanden finden Sie auf den folgenden Plattformen:

tenderned.nl

aanbestedingskalender.nl

 

Alle Unternehmen, die in den Niederlanden geschäftlich tätig werden möchten, finden auf der offiziellen Website der niederländischen Regierung allgemeine Informationen für die Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten in den Niederlanden: Gesetze, Regeln, Vorschriften, Subventionen usw.

 

Achtung: Sämtliche Websites in den Niederlanden stehen ausschließlich auf Niederländisch, gegebenenfalls auch auf Englisch oder Deutsch, zur Verfügung.