Wird die Ware von einem Mitgliedstaat in ein Drittland versandt oder befördert, ist die Lieferung steuerfrei: die Besteuerung erfolgt gegebenenfalls bei der Einfuhr in das Drittland.
Wird die Ware von einem Drittland in einen EU-Mitgliedstaat versandt oder befördert, erfolgt die Besteuerung bei der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr der Europäischen Gemeinschaft.
Wird die Ware von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt bzw. befördert, gilt Folgendes:
- Wenn der Gegenstand an eine Person geliefert wird, die in einem anderen Mitgliedstaat über eine MwSt.-Identifikationsnummer verfügt, ist die Lieferung steuerfrei. Der innergemeinschaftliche Erwerb wird im Mitgliedstaat besteuert, in dem sich der Gegenstand am Ende der Versendung oder Beförderung befindet.
- Wenn der Gegenstand an eine Person geliefert wird, die in einem anderen Mitgliedstaat über keine MwSt.-Identifikationsnummer verfügt oder diese Nummer nicht angegeben hat, gibt es mehrere Möglichkeiten. In diesem Fall sollte ein Steuerfachmann zu Rate gezogen werden.
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