Wer in Deutschland wohnt, in Luxemburg angestellt ist und mehr als 19 Tage im Jahr außerhalb Luxemburgs gearbeitet hat, ist verpflichtet, in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben.
Steuerzahler muss in diesem Fall berechnen, welcher Anteil des Einkommens auf Deutschland und welcher auf Luxemburg entfällt. Die „Bagatellgrenze“ von 19 Tagen ermitteln die Finanzbeamten anhand konkreter Vorgaben. „So müssen Grenzpendler bereits ab einer Tätigkeit von einer Stunde in Deutschland einen ganzen Arbeitstag abrechnen“. Urlaubstage zählen nicht zu den Arbeitstagen. Tage, an denen Steuerzahler erkrankt waren oder Mutterschaftsgeld erhalten haben, werden in Luxemburg versteuert.