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Aktuell: Informationen über die Indexierung der Gehälter (September 2023) im Rahmen der Preisanpassung bei öffentlichen Aufträgen (20.10.2023)

Wegen des Ausgleichs der dritten Indextranche zwischen September 2023 und Januar 2024 und unter Berücksichtigung der Mitteilung des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP) sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Vor dem 1. September 2023 abgegebene Angebote: Eine Preisanpassung aufgrund der Erhöhung des Anwendungsmaßes von 921,40 Punkten auf 944,43 Punkte am 1. September 2023 wird nicht für Anträge auf Preisanpassung in öffentlichen Aufträgen oder Teilen von öffentlichen Aufträgen gewährt, die zwischen dem 1. September 2023 und dem 31. Januar 2024 ausgeführt werden.
  2. Ab dem 1. September 2023 eingereichte Angebote: MMTP empfiehlt, das aktuelle Anwendungsmaß von 944,43 Punkten im Angebot anzugeben. Nach Informationen der Handwerkskammer weichen einige öffentliche Auftraggeber jedoch von dieser Leitlinie ab und verlangen die Anwendung der alten Anwendungsbewertung. Im Zweifelsfall raten wir den Unternehmen, sich diesbezüglich mit der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, wenn möglich über das Portal für öffentliche Aufträge.

Weitere Informationen :

https://marches.public.lu/content/dam/pmp/fr/actualites/2023/octobre-2023/23-09-21-circulaire-tranche-indiciaire-2.pdf

https://www.cdm.lu/news/newsnew/news/3e-tranche-indiciaire-de-l-annee-declenchee-au-1er-septembre-2023-et-compensee-a-l-avenir-par-la-mutualite-des-employeurs

 

 

 

1. Wo finde ich Informationen zum öffentliche Beschaffungswesen?

Das Portal für das öffentliche Beschaffungswesen (Portail des marchés publics) veröffentlicht die Bekanntmachungen aller öffentlichen Auftraggeber. Dies sind:

  • staatliche Auftraggeber,
  • kommunale Auftraggeber,
  • öffentliche Einrichtungen,
  • die „syndicats de communes“ (Gemeindesyndikate).

Nutzen Sie den "Service Alert", um sich über die neuesten Ausschreibungen in Ihrem Bereich zu informieren.

Die entsprechenden Ausschreibungen werden auch in der lokalen Presse veröffentlicht, und zwar in der Regel mittwochs und samstags.

2. Welche Ausschreibungen werden veröffentlicht?

Auf dem Portal und in der Presse werden nur Verfahren veröffentlicht, die beworben werden müssen. Dazu gehören:

- öffentliche Ausschreibungen

- nicht-öffentliche Ausschreibungen mit Veröffentlichung der Bekanntmachungen.

Um an Auftragsvergaben teilzunehmen, können Sie sich direkt an die jeweiligen Dienststellen des Staates, der Kommunen oder der Gemeindesyndikate wenden, um diesen Ihre Qualifikation vorzustellen.

3. Wer kann teilnehmen?

Jeder Wirtschaftsakteur – d. h. jede natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung – der die rechtlichen Voraussetzungen für die professionelle Ausführung der Bauleistungen, der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen im Sinne des Auftrags erfüllt, kann im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot abgeben.

Häufig legen die Spezifikationen eines öffentlichen Auftrags weitere Bedingungen fest, die Unternehmen erfüllen müssen, um an dem Verfahren teilnehmen zu können. Dabei handelt es sich in der Regel um wirtschaftliche, technische und rechtliche Kriterien wie:

  • den Umsatz
  • die Zahl der Beschäftigten
  • die dem Unternehmen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.

Darüber hinaus muss das Unternehmen Bescheinigungen der Steuer- und Sozialversicherungsbehörden vorlegen, aus denen hervorgeht, dass es seinen Berichts- und Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist mit Blick auf:

4. Was ist beim Ausfüllen des Formulars zu beachten?

In der Bekanntmachung wird angegeben, wo sich der Bieter die Ausschreibungsunterlagen besorgen muss. Dies ist neben der Dienststelle, bei der die Unterlagen persönlich abgeholt werden können, das Portail des marchés publics, wo die Unterlagen elektronisch erhältlich sind. Bei Nichteinhaltung dieser vorgegebenen Wege ist der Antrag nichtig.

Im Falle von öffentlichen bzw. nicht-öffentlichen Verfahren mit oder ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung ist die Einreichung einer Kopie der Unterlagen kostenlos. Die Einreichung anderer Dokumente, Pläne oder Unterlagen kann kostenpflichtig sein. Diese Kosten müssen jedoch Bietern, die rechtzeitig ein gültiges Angebot einreichen, erstattet werden.

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten das spezifische Lastenheft, eine Preisliste sowie eventuell erforderliche Pläne, Zeichnungen usw. Das spezifische Lastenheft bildet die Grundlage der Auftragsvergabe. Es muss deshalb klar und detailliert abgefasst sein, um jeden Zweifel über die Art und die Erfüllung des Auftrags auszuräumen.

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten:

  • Preisangaben
  • die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Erklärungen
  • die Verpflichtungserklärung
  • die Unterschrift des Bieters

Der Unternehmer muss auf Nachfrage des Auftraggebers Herkunft, Hersteller und Art der verwendeten Materialien angeben. Auf Wunsch stellt er auch Muster, Modelle oder Prototypen zur Verfügung.

Es dürfen keine Änderungen oder Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen werden. Löschungen oder Korrekturen in den Unterlagen sind unzulässig. Fehler beim Ausfüllen müssen auf einem separaten Blatt korrigiert werden, das vom Auftragnehmer zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen ist. Alle Positionen müssen ausgefüllt werden; sie dürfen weder durchgestrichen werden, noch das Wort "Null" oder die Zahl Null (0,-) enthalten. Etwaige Erläuterungen müssen ebenfalls auf einem separaten Blatt eingereicht werden. Angebote, die den oben genannten Regeln nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

5. Was ist beim Einreichen des Angebots zu beachten?

Außer auf elektronischem Wege können Angebote per Einschreiben geschickt oder vom Bieter persönlich bzw. von seinem bevollmächtigten Vertreter bei der in der Ausschreibung angegebenen Dienststelle abgegeben werden.

Persönlich abgegebene Angebote müssen in einem Umschlag eingereicht werden, dessen Hauptränder so verschlossen sind, dass es dem Sitzungs-Vorsitzenden möglich ist, deren Unversehrtheit zu überprüfen. Ansonsten ist die Bewerbung ungültig.

Der Umschlag, in dem das Angebot enthalten ist, muss folgende Aufschrift tragen:

  1. die Worte "Soumission pour ...", ergänzt durch die genaue Auftragsbezeichnung, so wie in der Bekanntmachung angegeben.
  2. die genauen Angaben zum Empfänger des Angebots, inklusive seiner Adresse, so wie in der Bekanntmachung angegeben.

Bei Einreichen auf dem Postweg muss dieser Umschlag, in einen zweiten Umschlag verpackt, als Einschreiben bei der Post aufgegeben werden.

Die Angebote werden in einer nichtöffentlichen Sitzung an dem/der vorab festgelegten Tag/ Uhrzeit geöffnet. Nur die Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter können teilnehmen.

Bieter, die nicht an der Sitzung zur Angebotseröffnung teilgenommen haben, können beim Auftraggeber schriftlich eine Kopie des Protokolls der Sitzung zur Angebotsöffnung anfordern.

6. Wie werden öffentliche Aufträge vergeben?

Die öffentlichen Auftraggeber vergeben Aufträge auf der Grundlage des wirtschaftlich günstigsten Angebots. Dieses definiert sich anhand von:

  • Preis oder Kosten
  • des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, das anhand von qualitativen, ökologischen oder sozialen Aspekten im Bezug auf den jeweiligen öffentlichen Auftrag bewertet wird. Solche Kriterien können zum Beispiel sein:
    • Qualität und technischer Wert, ästhetische und Funktionsmerkmale, soziale, ökologische und innovative Aspekte sowie die Art der Vermarktung.
    • Organisation sowie Qualifikation und Erfahrung des für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Personals. Vor allem die Qualifikation des eingesetzten Personals kann einen erheblichen Einfluss auf die Vertragserfüllung haben.
    • Kundendienst, technische Unterstützung und Lieferbedingungen (z.B. Lieferdatum, Liefermethode und Liefer- oder Ausführungszeit).

7. Welche Fristen sind zu beachten?

Die Frist für die Einreichung

Für nationale Ausschreibungen, die nicht auf europäischer Ebene veröffentlicht werden, gelten die folgenden Fristen:

  • Bei größeren Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen muss die Frist mindestens 42 Tage betragen.
  • Bei kleineren Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen oder in dringenden Fällen kann diese Frist auf mindestens 27 Tage verkürzt werden.

Die Fristen beginnen mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung auf dem Portail des marchés publics. Sie können um 5 Tage verkürzt werden, wenn der Auftraggeber mit der Einreichung der Angebote auf elektronischem Wege einverstanden ist.

Wenn eine vom Auftraggeber ordnungsgemäß begründete Dringlichkeitssituation die Einhaltung der beiden oben genannten Fristen unmöglich macht, kann dieser eine Frist von mindestens 15 Tagen, beginnend mit dem Tag der Bekanntmachung, festlegen.

Die Frist für die Auftragsvergabe

Die Frist für die Auftragsvergabe darf in der Regel zwei Monate ab dem Tag der Angebotsöffnung nicht überschreiten. Die Bieter sind bis zum Ablauf dieser Frist an ihr Angebot gebunden.

Kann der Auftrag nicht innerhalb dieser Frist vergeben werden, so werden die Wettbewerber, deren Angebote als gültig und erwägenswert anerkannt wurden, aufgefordert, für die Aufrechterhaltung ihrer Angebote die Frist zu verlängern.

8. Welche Regeln gelten für die Vertragserfüllung?

Nach dem Grundsatz, dass der Vertrag für alle Parteien bindend ist, muss der Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass er seinen Verpflichtungen zu den vereinbarten Preisen und Bedingungen nachkommen kann. Umgekehrt darf der Auftraggeber die Erfüllung der Verpflichtungen durch den erfolgreichen Bieter nicht erschweren.

Unter bestimmten Bedingungen kann der Vertrag geändert, angepasst oder gekündigt werden.

Der Auftragnehmer darf seinen Auftrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ganz oder teilweise an Sub-Unternehmer vergeben.

Führungsaufgaben dürfen nur vom Auftraggeber ausgeführt werden.

Die vom CRTI-B ausgearbeiteten vertraglichen und technischen Standard-Klauseln ergänzen einige dieser Regeln.

9. Was ist die Rolle des CRTI-B?

Das CRTI-B ist eine neutrale und offene Plattform für alle am Bauverfahren Beteiligten, welche das Ziel hat, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Bauakteuren zu verbessern.

Darunter fällt die Definition, Dokumentation, Einführung und Aufrechterhaltung von Standards für Ausschreibungsdokumente zu Bauprojekten.

10. Preisindex - Anpassung öffentlicher Aufträge an Erhöhungen des Lohnniveaus

Basis-Informationen hierzu werden periodisch von der Chambre des Métiers veröffentlicht. Sie bilden die Grundlage für die Anpassung des öffentlichen Auftragswesens an das Lohnniveau und geben Lohnerhöhungen, Steigerungsraten sowie die proportionalen Abgaben in den verschiedenen Zweigen des Bausektors an. Die grundlegenden Informationen werden bei jeder Erhöhung überarbeitet; hierzu wird eine Berechnungsformel verwendet.

 

Formulare der Administration des Bâtiments Publics:

Preisrevision

Die Chambre des Métiers hilft bei marktgerechten Anpassungen von Preisen.

Siehe Kontaktdaten unten.


Preisrevision (Berechnungselemente für die Preisanpassung)

Grundlegende Informationen für die Anpassung öffentlicher Ausschreibungen an Lohnschwankungen

Diese Informationen werden in den Ausschreibungsunterlagen angefordert (Preisrevisions-Methodik).

Preisrevision 1 - Arbeiten im Tiefbau

Preisrevision 2 - Baustahlbrücken

Preisrevision 3 - Schreinerarbeiten

Preisrevision 4 – Spengler-Arbeiten

Preisrevision 5 - Dacharbeiten

Preisrevision 6 - Sanitärinstallation

Preisrevision 7 - Heizungs- und Klimaanlagen

Preisrevision 8 - Elektroinstallation

Preisrevision 9 – Schreinerei, Parkettarbeiten

Preisrevision 10 - Rollläden

Preisrevision 11 – Schlosser-Arbeiten

Preisrevision 12 - Verglasung

Preisrevision 13 – Gipsarbeiten, Trennwände

Preisrevision 14 – Fliesen-Arbeiten

Preisrevision 15 - Schneiden von Marmor

Preisrevision 16 - Moderne Beschichtungsarbeiten

Preisrevision 17 – Maler-Arbeiten

Preisrevision 18 – Polster-Arbeiten

Preisrevision 19 – Fassaden-Arbeiten

Preisrevision 20 – Wärmedämmungs-Arbeiten

Preisrevision 21 - Telekommunikation