Betreff

In Fortsetzung der bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaikprojekte startet das Wirtschaftsministerium eine neue Ausschreibung, die auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Unternehmen zugeschnitten ist, um sie zur Entwicklung und zum Betrieb von Kraftwerken mit einer Leistung von 30 bis 200 kWp zu motivieren.

Diese zusätzliche Ausschreibung steht im Einklang mit den Verpflichtungen, die im Rahmen der nationalen Konsultation „Einfach – Séier – Erneierbar” eingegangen wurden. Sie zielt darauf ab, die bestehenden Maßnahmen zu verstärken, indem sie sich speziell auf eine Leistungsklasse konzentriert, die besonders für KMU geeignet ist, insbesondere dank der Verfügbarkeit von Flächen wie Industrie-, Gewerbe- oder Handwerksdächern, Fassaden oder Parkplätzen/Carports (Sonnenschutz).

Über die Installation neuer Kapazitäten hinaus ermutigt diese Regelung Unternehmen, den erzeugten Strom optimal zu nutzen, insbesondere durch Eigenverbrauch, Strom teilen oder bspw. zur Nutzung von Synergie mit Ladeinfratsruktur. Projekte, die Speicher umfassen, erhalten außerdem eine verstärkte Unterstützung, was die höheren Investitionen widerspiegelt, die erforderlich sind, um die Energieflexibilität und Erhöhung der Eigennutzung des erzeugten Stromes durch die Installation einer Batterie zu optimieren.

Begünstigte

Alle juristischen Personen sind teilnahmeberechtigt (GmbH, GmbH & Co, GmbHs, Genossenschaften), die:

  • in Luxemburg niedergelassen sind;
  • eine wirtschaftliche Tätigkeit hauptberuflich ausüben;
  • in Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie investieren; und
  • erfüllen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ist nicht förderfähig.

Bedingungen und Fristen

Die Ausschreibung greift die mittlerweile etablierte Unterteilung in drei Lose (>30 kWp und ≤200 kWp) auf, die jeweils in Unterlose mit oder ohne Speicherung unterteilt sind:

  • Los 1: Photovoltaikanlagen: Dächer von Gebäuden; Grundstücke in Gewerbegebieten
    • Höchstbetrag der Förderung €/kWp ohne Speicherung: 610 €/kWp
    • Höchstbetrag der Beihilfe mit Speicherung: 790 €/kWp

 

  • Los 2: Photovoltaikanlagen: „Innovativ” (auf einem Gebäude: Dächer mit leichten Modulen, Module an der Fassade)
    • Höchstbetrag der Beihilfe ohne Speicherung: 845 €/kWp
    • Höchstbetrag der Beihilfe mit Speicher: 1025 €/kWp

 

  • Los 3: Photovoltaikanlagen: Schatten spendende Konstruktionen / Carports
    • Höchstbetrag der Beihilfe ohne Speicherung: 1100 €/kWp
    • Höchstbetrag der Beihilfe mit Speicherung: 1280 €/kWp

 
Gesamtbudget: 3 Millionen Euro verteilt auf die 3 Lose, mit Unterlosen für Anlagen mit Speicherung.
Antragsfrist: 17. April 2026, 12.00 Uhr.

 

Pratische Informationen und Unterstützung

In Zusammenarbeit mit Luxinnovation werden zwei informative Webinare organisiert:

- am 26. Februar (auf Englisch)

- am 3. März (auf Französisch)

Die Präsentationen der Webinare können hier heruntergeladen werden: Replay & Presentation

 

Alle praktischen Informationen, Förderkriterien und Bewerbungsunterlagen sind auf Guichet.lu verfügbar:  Ausschreibungen im Bereich Photovoltaik - Guichet.lu - Luxembourg

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Die Chambre des Métiers begleitet Sie bei Ihrem Projekt. Kontaktieren Sie die Abteilung eHandwierk:

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Letztes Update : 25. März 2026

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