Betreff

Die 3. Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Errichtung von öffentlicher / privater Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (N2/N3 bzw. M2/M3) mit einer Mindestladeleistung von 175 kW läuft vom 20. Juli 2026 bis zum 18. September 2026. Förderfähige Investitionen (mit Ausnahme von gebrauchten Komponenten) sind :

  • Ladestation(en);
  • Anschluss an das Netz (eine Speicheranlage ist förderfähig, wenn sie dazu beiträgt, die aufgrund der Ladestationen benötigte Anschlusskapazität zu verringern);
  • gemeinsames intelligentes Lademanagementsystem;
  • Vorrichtungen zur Datenübermittlung;
  • Kontrolle der Ladestationen;
  • Zahlungssystem;
  • Beschilderung des Standorts;
  • verbundene Hoch- und Tiefbauarbeiten.

Begünstigte

Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung  in Luxemburg verfügt.

Bedingungen

Die Ladeinfrastrukturen, für die die Beihilfe beantragt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllen. Sie:

  • werden folgendermaßen gespeist:
    • zu 100 % aus erneuerbarem Strom im Sinne des Gesetzes;
    • wenn sie sich auf dem öffentlichen und privaten Gebiet des Staates und der Gemeinden befinden: anhand von Vereinbarungen zum Kauf von erneuerbarem Strom im Sinne des Gesetzes, die mit Erzeugern von erneuerbarem Strom geschlossen wurden;
  • werden während mindestens 5 Jahren ab ihrer Inbetriebnahme betrieben;
  • dienen nicht dem Weiterverkauf oder der Vermietung, mit Ausnahme von Leasingverträgen, in denen vorgesehen ist, dass der Leasingnehmer die Ladeinfrastruktur bei Ablauf des Vertrags erwirbt;
  • stellen sicher, dass die Nichtverfügbarkeitsrate auf Ebene des Ladepunkts 5 % nicht übersteigt, und bei Ladeinfrastrukturen mit 4 oder mehr Ladepunkten, dass die Nichtverfügbarkeitsrate auf Ebene der Ladeinfrastruktur 1,5 % nicht übersteigt;
  • befinden sich auf einem Parkplatz, der für schwere Nutzfahrzeuge (Klassen N2 oder N3) zugänglich ist;
  • sind für privates Laden vorgesehen.

Die Ladekapazität des Projekts darf nicht unter 175 Kilowatt liegen.

Betrag

Die Höhe der Beihilfe wird auf Grundlage der förderfähigen Kosten des Projektes berechnet.

Die Beihilfehöchstintensität pro Projekt darf bei privaten Ladeinfrastrukturen 50 % nicht überschreiten.

Der einem einzigen Unternehmen im Rahmen eines einzigen Projektaufrufs bewilligte Höchstbetrag der Beihilfe beträgt 40 % des Budgets des Projektaufrufs.

Betriebskosten bzw. Kosten zur Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.

Fristen

Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 20. Juli 2026 bis zum 18. September 2026. (Der Projektaufruf hat ein Gesamtbudget von maximal 4 Millionen Euro.) 

Die Ladeinfrastruktur muss spätestens 18 Monate nach Bewilligung der Beihilfe in Betrieb genommen werden. Fristverlängerung bei externen Gründen ggf. möglich.

Verfahren

Wettbewerbliches Vergabeverfahren d.h. die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage der geringsten Höhe der Beihilfe pro Ladekapazität (€/kW), die durch das Projekt neu geschaffen wird.

Bezieht ein Projekt unterschiedliche Zugänglichkeitsniveaus ein, so gilt das niedrigste. Bei Gleichstand von Projekten erhält das Projekt Vorrang, das das höchste Zugänglichkeitsniveau hat. Es können höchstens 90% der Projekte ausgewählt werden.

Zuständige Behörden und nützliche Links

  • Ministère de l’économie
  • Guichet:
  • Kontaktstelle für Hilfestellung bei Antragstellung (Luxinnovation): Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.
  • Kontaktstelle für technische Fragen (Klimaagence): Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

 

Letztes Update: 31. Juli 2026

Contact

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