Betreff

Die 2. Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Errichtung von öffentlicher / privater Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (N2/N3 bzw. M2/M3) mit einer Mindestladeleistung von 175 kW läuft vom 15. Januar 2026 bis zum 31. März 2026. Förderfähige Investitionen (mit Ausnahme von gebrauchten Komponenten) sind :

  • Ladestation(en);
  • Anschluss an das Netz (eine Speicheranlage ist förderfähig, wenn sie dazu beiträgt, die aufgrund der Ladestationen benötigte Anschlusskapazität zu verringern);
  • gemeinsames intelligentes Lademanagementsystem;
  • Vorrichtungen zur Datenübermittlung;
  • Kontrolle der Ladestationen;
  • Zahlungssystem;
  • Beschilderung des Standorts;
  • verbundene Hoch- und Tiefbauarbeiten.

Begünstigte

Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung  in Luxemburg verfügt.

Bedingungen

  • Neue Ladeinfrastruktur ≥ 175 kW, oder Erweiterung bestehender Ladeinfrastruktur möglich
  • Ladeinfrastruktur wird zu 100 % aus erneuerbarem Strom versorgt (Vertrag)
  • Mindestens 5 Jahre Betrieb ab Inbetriebnahme
  • Kein Weiterverkauf oder Vermietung, Ausnahme Leasingverträge, die eine Übernahme am Ende des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer vorsehen
  • Angemessene Preispolitik – vergleichbar und transparent
  • Zugangsbedingungen nicht diskriminierend, Aufladung per Sofortzahlung
  • Die Ladeinfrastruktur befindet sich in einem Haltebereich, der für die Zufahrt schwerer Nutzfahrzeuge geeignet ist (N2/N3 oder M2/M3)
  • Diverse Anforderungen an Technik, Verfügbarkeit, Abrechnung, Kommunikation, etc. der Ladeinfrastruktur (u.a. vernetzte Ladepunkte, Kommunikation mit nationalem Zugangspunkt,…)

Betrag

Die Höhe der Beihilfe wird auf Grundlage der förderfähigen Kosten des Projektes berechnet – die Höchstintensität ist u.a. abhängig davon, ob die Ladeinfrastruktur öffentlich bzw. nur privat zugänglich ist und darf folgende Prozentsätze nicht überschreiten:

  • Öffentlich zugänglich (ganzjährig 24/7) à max. 70 %,
  • Öffentlich zugänglich 10h/24h, 5d/7d (ganzjährig) à max. 60 %,
  • Private Ladeinfrastruktur à 50 %.

Betriebskosten bzw. Kosten zur Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.

Fristen

Der aktuelle Projektaufruf läuft vom 15. Januar 2026 bis zum 31. März 2026. (Der Projektaufruf hat ein Gesamtbudget von maximal 5 Millionen Euro.) 

Die Ladeinfrastruktur muss spätestens 18 Monate nach Bewilligung der Beihilfe in Betrieb genommen werden. Fristverlängerung bei externen Gründen ggf. möglich.

Verfahren

Wettbewerbliches Vergabeverfahren d.h. die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage der geringsten Höhe der Beihilfe pro Ladekapazität (€/kW), die durch das Projekt neu geschaffen wird. Die Ladekapazität wird wie folgt berücksichtigt:

  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (24/7): 100 %,
  • Öffentlich zugänglich (10h/24h, 5d/7d) à 80 %,
  • Private Ladeinfrastruktur à 60 %.

Bezieht ein Projekt unterschiedliche Zugänglichkeitsniveaus ein, so gilt das niedrigste. Bei Gleichstand von Projekten erhält das Projekt Vorrang, das das höchste Zugänglichkeitsniveau hat. Es können höchstens 90% der Projekte ausgewählt werden.

Zuständige Behörden und nützliche Links

  • Ministère de l’économie
  • Guichet:
  • Kontaktstelle für Hilfestellung bei Antragstellung (Luxinnovation): Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.
  • Kontaktstelle für technische Fragen (Klimaagence): Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.

 

Letztes Update: 27. Januar 2026

Contact

Vos conseillers à la Chambre des Métiers

Service eHandwierk

+352 42 67 67 - 505
Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.