Betreff

Im Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz ist vorgesehen, dass Unternehmen, die Projekte zum Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und zur Umrüstung auf emissionsfreie Fahrzeuge durchführen, nach einer wettbewerblichen Ausschreibung eine Beihilfe erhalten können.

Der Projektaufruf mit einem Budget von höchstens 10 Millionen Euro läuft vom 20. Juli 2026 bis zum 18. September 2026 für den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und die Umrüstung auf emissionsfreie Fahrzeuge.

Sie müssen Ihren Beihilfeantrag online über MyGuichet.lu einreichen.

Das Lastenheft für diesen Projektaufruf kann hier abgerufen (Französisch, Pdf, 559 KB) werden.

Begünstigte

Diese Beihilfe ist Unternehmen vorbehalten, die:

  • rechtmäßig in Luxemburg niedergelassen sind;
  • über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen; und
  • Projekte zum Kauf, zur Miete oder zur Umrüstung von leichten oder schweren Nutzfahrzeugen durchführen, um emissionsfrei zu werden.

Bedingungen

Fahrzeugklassen

Der vorliegende Projektaufruf umfasst 3 Lose für neue emissionsfreie Straßenfahrzeuge sowie für die Umrüstung von Straßenfahrzeugen auf emissionsfreie Fahrzeuge:

  • Los 1 – Lkw der Klasse N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 3,5 Tonnen und höchstens 12 Tonnen;
  • Los 2 – Lkw der Klasse N3 mit einer zGM von mehr als 12 Tonnen und höchstens 28 Tonnen;
  • Los 3 – Lkw der Klasse N3 mit einer zGM von mehr als 28 Tonnen.

Bitte beachten Sie, dass für emissionsfreie Schwerfahrzeuge die zulässigen Gesamtmassen von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen gemäß Artikel 12 des geänderten großherzoglichen Erlasses vom 23. November 1955 zur Regelung des Verkehrs auf allen öffentlichen Verkehrswegen um die zusätzliche Masse erhöht werden können, die durch das Energiespeichersystem verursacht wird, ohne jedoch die in dem besagten Artikel festgelegten Grenzwerte zu überschreiten.

Beantragte Mindestbeihilfebeträge pro Projekt

Die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt des Bewerbers im Rahmen dieses wettbewerblichen Projektaufrufs beantragt wird, darf nicht unter den folgenden Mindestschwellenwerten liegen:

  • 50.000 Euro für Projekte, die von kleinen und mittleren Unternehmen eingereicht werden;
  • 100.000 Euro für Projekte, die von großen Unternehmen eingereicht werden.

Mindesthaltedauer der emissionsfreien Fahrzeuge

Bei einem Neufahrzeug, das für den Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen bestimmt ist, muss das begünstigte Unternehmen für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach der Zulassung des Fahrzeugs auf seinen Namen in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt bleiben als:

  • Inhaber der Zulassungsbescheinigung;
  • Halter; oder
  • Eigentümer des Fahrzeugs.

Bei einem umgerüsteten Fahrzeug beginnt diese Mindesthaltedauer mit der Eintragung der Einzelgenehmigung der Umrüstung in die Zulassungsbescheinigung.

Die nationale Datenbank der bei der SNCA zugelassenen Straßenfahrzeuge kann eingesehen werden, um zu überprüfen, ob die oben genannten Mindesthaltedauern eingehalten werden. 

Wenn das emissionsfreie Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist, muss es für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren als Anlagevermögen in den Büchern des begünstigten Unternehmens ausgewiesen bleiben.

Fristen

Sie müssen Ihren Beihilfeantrag vor der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Leasingvertrags für das emissionsfreie Fahrzeug einreichen.

Sie müssen Ihren Antrag auf Auszahlung der Beihilfe spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme des Projekts einreichen.

Beträge

Die Höhe der Beihilfe wird auf der Grundlage der beihilfefähigen Kosten des Projekts berechnet.

Die Beihilfeintensität beträgt höchstens 100 % der beihilfefähigen Kosten. Diese sind wie folgt definiert:

  • Kauf von emissionsfreien Straßenfahrzeugen: die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf des emissionsfreien Fahrzeugs. Sie werden berechnet als Differenz zwischen den Investitionskosten für den Kauf des emissionsfreien Fahrzeugs und den Investitionskosten für den Kauf eines Fahrzeugs derselben Klasse, das den bereits geltenden Normen der Europäischen Union (EU) oder nationalen Normen entspricht und ohne die Beihilfe erworben worden wäre;
  • Miete von emissionsfreien Straßenfahrzeugen: die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Miete des emissionsfreien Fahrzeugs. Sie werden berechnet als Differenz zwischen dem Kapitalwert des Mietvertrags für das emissionsfreie Fahrzeug und dem Kapitalwert des Mietvertrags für ein Fahrzeug derselben Klasse, das den bereits geltenden EU- oder nationalen Normen entspricht und ohne die Beihilfe gemietet worden wäre. Bei der Ermittlung der beihilfefähigen Kosten werden die Kosten für den Betrieb des emissionsfreien Fahrzeugs (einschließlich Energie-, Versicherungs- und Unterhaltskosten) nicht berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie im Mietvertrag enthalten sind oder nicht. Das Leasing eines emissionsfreien Fahrzeugs ist von den oben genannten Bestimmungen nicht ausgenommen, jedoch werden in diesem Fall nur die Kosten für die Miete des Fahrzeugs berücksichtigt;
  • Umrüstung von Straßenfahrzeugen, um sie emissionsfrei zu machen (Retrofit): die Kosten im Zusammenhang mit der Investition in die Umrüstung.

Die beihilfefähigen Kosten für den Kauf, die Miete oder die Umrüstung eines Fahrzeugs sind auf einen Betrag begrenzt, der in der großherzoglichen Verordnung vom 8. Dezember 2025 zur Festlegung der bei der Ermittlung der beihilfefähigen Kosten für die in Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz vorgesehenen Beihilfe anwendbaren Höchstbeträge festgelegt ist.

Budget des Projektaufrufs

Das den einzelnen Losen zugeteilte Budget beträgt:

  • 1 Million für das Los 1 – Lkw der Klasse N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 3,5 Tonnen und höchstens 12 Tonnen;
  • 5 Millionen für das Los 2 – Lkw der Klasse N3 mit einer zGM von mehr als 12 Tonnen und höchstens 28 Tonnen;
  • 4 Millionen für das Los 3 – Lkw der Klasse N3 mit einer zGM von mehr als 28 Tonnen.

Praktische Informationen und Begleitung

Alle praktischen Informationen, Teilnahmebedingungen und Bewerbungsunterlagen sind auf der Website des Wirtschaftsministeriums verfügbar: Beihilfe für den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und die Umrüstung auf emissionsfreie Fahrzeuge infolge eines Projektaufrufs

Möchten Sie weitere Informationen erhalten oder Ihr Projekt analysieren, um die Einreichung Ihres Antrags vorzubereiten?
Die Chambre des Métiers unterstützt Sie bei Ihren Schritten. Wenden Sie sich an den eHandwierk-Service:

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Letzte Aktualisierung : 31 juillet 2026

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