LIMOSA ist eine Online-Plattform zur Meldung von nach Belgien zu entsendenden Mitarbeitern.
Zweck der LIMOSA-Meldung ist es, eine zentrale Datenbank zur Erfassung der Beschäftigung der in Belgien tätigen ausländischen Arbeitnehmer anzulegen, die administrativen Formalitäten zu vereinfachen und gleichzeitig die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu fördern.
Wann ist keine LIMOSA-Meldung nötig?
Installation und Montage
Arbeitnehmer und Selbständige, die für die Erstmontage und/oder Erstinstallation einer Güterlieferung nach Belgien entsandt werden, sind von der Meldepflicht befreit. Dabei muss es sich um qualifizierte und/oder spezialisierte Arbeitnehmer des Unternehmens oder um den Selbständigen handeln, die bzw. der die Güter liefert. Die Arbeiten dürfen nicht länger als 8 Tage dauern.
Achtung! Die Befreiung gilt nicht für Tätigkeiten im Bausektor.
Dringende Reparatur- oder Wartungsarbeiten
Spezialisierte Techniker ausländischer Unternehmen und Selbständige, die zu dringenden Wartungs- oder Reparaturarbeiten an Maschinen oder Geräten nach Belgien kommen, sind von der Meldepflicht befreit. Es muss sich jedoch um Maschinen oder Geräte handeln, die vom Arbeitgeber bzw. vom Selbständigen an das Unternehmen geliefert wurden, in dem die Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
Achtung! Die Techniker dürfen nicht länger als 5 Tage pro Monat in Belgien bleiben.
Internationaler Personen- und Güterverkehr
Arbeitnehmer und Selbständige, die im internationalen Personen- und Güterverkehr beschäftigt sind, sind von der Meldepflicht befreit. Die Freistellung gilt jedoch nicht für Kabotage-Aktivitäten in Belgien. Betroffen ist, wer in Belgien Güter abholt und auch in Belgien abliefert.